Mir geht es in erster Linie nicht um damit im Nebel zu fahren, sondern darum besser gesehen zu werden.
Wenn dann der Christbaum an ist sollte man meinen das da kein Mofa kommt.
Bozzo sagte mir das Nebler die einzigen legalen Lampen wären als Zusatzbeleuchtung an meiner CRF.
Ob da BMW oder wer auch immer andere legal anbauen dürfen entzieht sich meiner Kenntnis.
Was ist erlaubt?
- Zusatzfernlicht: Ein zusätzliches Fernlicht ist erlaubt, wenn das Motorrad nur ein serienmäßiges Fernlicht hat.
Nebelscheinwerfer: Nebelscheinwerfer dürfen als Zusatzscheinwerfer montiert werden, müssen aber bei schlechter Sicht (unter 50 Meter) eingeschaltet werden. Tagfahrlicht: Eine oder zwei Tagfahrleuchten sind erlaubt. Sonstige Zusatzbeleuchtung: Zusätzliche Beleuchtung, wie z.B. Unterbodenbeleuchtung oder LED-Lichterketten, ist in der Regel nicht erlaubt. Farbe der Beleuchtung: Frontale Beleuchtung muss weiß sein, rückwärtige Beleuchtung rot und seitliche Beleuchtung gelb.
Wichtige Hinweise:
- Prüfzeichen: Achten Sie beim Kauf von Zusatzscheinwerfern auf das E-Prüfzeichen (ECE oder EG), welches die Zulassung für den Straßenverkehr bestätigt.
Montage: Die Zusatzscheinwerfer müssen korrekt montiert sein, d.h. der Winkel, die Streuung und die Höhe des Lichtkegels müssen den Vorgaben entsprechen. TÜV/Prüforganisationen: Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich vor der Montage von Zusatzscheinwerfern bei einer Prüforganisation wie dem TÜV zu informieren, ob die gewählte Beleuchtung den Vorschriften entspricht. Verwendung: Die Verwendung von Nebelscheinwerfern ist auf schlechte Sichtverhältnisse (Nebel, Regen, Schnee) beschränkt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Zusatzbeleuchtung am Motorrad unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, aber eine korrekte Montage und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften unerlässlich sind