Alles anzeigenMoin,
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Mir war schon bekannt, dass man auch 750 kg-Hänger mit 100 fahren darf, wenn das Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Hänger passen. Konkret: das zGG des Hängers darf nicht schwerer sein als das 0,3fache des LEERgewichts des Zugfahrzeugs. In der Realität entspricht das einem Leergewicht von 2500 kg gegenüber dem zGG von 750 kg des Hängers.
[...]Der Hersteller meines Alutrail-Anhängers sagte, dass ich hier den Höchstwert ansetzten darf und somit kommt mein Gespann - theoretisch - in den Genuss der 100er Zulassung. Selbstverständlich benötige ich dafür ein Einzelgutachten (Gebühren!) und einen neuen Schein und die Plakette von der Zulassung (noch mehr Gebühren!!!).
Mein Hersteller schreibt dazu: "Das sich der Zeitaufwand und die Kosten durch kürzere Fahrzeiten nicht in 20 Jahren rechnet brauchen wir Ihnen wohl nicht zu sagen. Der Kraftstoffverbrauch steigt durch die ständigen LKW-Überholvorgänge bei dem Transitgespann extrem an."
[...]Zurück zu den Fakten: ich könnte also meinen Hänger mit 100er-Freigabe eintragen lassen und fahren. Selbstverständlich NUR mit meinem Transporter oder einem ähnlich scheren Zugfahrzeug. Das ergibt für mich ein lustiges Bild auf der Autobahn:
• Mein Transit mit Hänger und 100er Plakette und Tempo 100 - legal!
• Ein VW-Bus mit meinem Hänger mit 100 Plakette – nur bis Tempo 80 legal!
• Mein Transit ohne Plakette am selben Hänger bei Tempo 100 – Bußgeld 170,- €!
Frage mich, wie das bei einer Kontrolle läuft?
1. gefahrenes Tempo messen (von vorne???)
2. Plakette prüfen (von hinten???)
3. Gewichte in den Fahrzeugpapieren prüfen und nachrechnen?
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Moin,
ich habe meinen Anhänger in NRW gekauft und in Hessen mit 100 km/h Zulassung zugelassen.
In NRW hätten sie den Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs sehen wollen, bevor sie das eintragen.
In Hessen hatten sie mich nur gefragt, ob ich die Regeln kenne, wann ich 100 km/h fahren darf.
Das finde ich pragmatischer. Weil, auch wenn mein eigenes Auto nicht schwer genug ist, ist es vielleicht der des Kumpels oder so.
Die Regeln überprüft keiner auf der Straße Straße und die mobilen Prüfstellen mit Fahrzeugwaage benötigen sie für LKWs. So kann ich auf der Autobahn, ohne Aufsehen zu erregen, gesittet LKWs überholen seit vielen Jahren, auch wenn mich die Polizei zeitgleich auf der linken Spur überholt.