Alles anzeigenAlso ich halte das für blanken Unsinn. Gibt es dafür eine belastbare Quelle?
Ein Motorrad entspricht dann den gesetzlichen Vorgaben, wenn alle Anbau-
teile eine ABE für eben dieses Motorrad haben. Völlig wumpe, ob da nur eins
verbaut ist oder 20.
Der TÜV & Co. macht auch gerne Lobby für sich.
Es ist auch ein gewinnorientierter Konzern.
Das mit den ABEs kann sich, muss aber nicht, gegenseitig beeinflussen.
Ein Ersatzspiegel mit einem Bauteil zum Spiegelversatz kann in der Summe unzureichend sein.
Ein Spiegel mit ABE und eine Fußraste mit ABE haben keinen Einfluss.
Man darf Juristen nicht alles ungefragt glauben.