Ich wiederspreche eigendlich nicht gerne. Jedoch sagt die Rechtslage da eindeutig etwas anderes.
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Die Rechtslage ist das eine, die tägliche Praxis das andere. Ich hatte bereits vor Jahrzehnten, als mein Führerschein noch eine graue Pappe war, einen zu kleinen Geldbeutel und deshalb Kopien drin, sogar in Farbe, aber um 50 Prozent verkleinert. Ich bin damals in München tatsächlich mal angehalten worden, der Rennleiter hat die Kopien bemängelt. Dann habe ich ihn angelächelt und gesagt: "Sie haben in ihrem Streifenwagen doch bestimmt einen Computer. Da haben Sie doch bestimmt, noch bevor Sie ausgestiegen sind, schon mein Kennzeichen durchgejagt - und wissen, dass gegen mich nichts vorliegt, oder?" Dann hat er mich weiterfahren lassen.
Ich wohne jetzt seit acht Jahren in einer Siedlung, die durch drei sehr enge Straßen zu erreichen ist. Die Straße, über die ich am häufigsten reinkomme, endet an einer Einmündung, an der ich nicht links abbiegen darf. Ich mache es dennoch, denn sonst muss ich ca. 2 km Umweg fahren. Ich verstoße also an dieser Stelle im Schnitt dreimal pro Woche gegen die StVO. Macht bei 50 Wochen im Jahr und acht Jahren 1200 Verstöße - und 2.400 gesparte Kilometer. Stell dir mal vor, ein Gendarm stellt mich und gibt mir ein Ticket. Ja und?
Wenn Risikovermeidung und Obrigkeitshörigkeit meine obersten Lebensmaximen wären, hätte ich sicherlich nicht ausgerechnet das Motorradfahren angefangen;-)
Das sehe ich etwas anders. Du hast eine Mitführungspflicht, da du dich zu jeder Zeit ausweisen musst. Natürlich musst du nicht jeden daher gelaufenen Dulli deinen Ausweis zeigen, der Polizei aber schon.
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Keineswegs. Du musst einen Perso oder Reisepass besitzen, aber nicht bei dir haben. Das Schlimmste, was die Polizei dann mit dir machen kann, ist dich zur Wache mitnehmen, um deine Identität festzustellen. Das wird sie aber nicht machen, wenn es andere Wege gibt, deine Identität festzustellen. Bei uns hat es nebenan mal gebrannt und der Wohnungsmieter war abgängig (seine beiden kleinen Kinder hat der Arsch in der Wohnung zurückgelassen). Da hat die Polizei sofort nach ihm gesucht - und bei einem beteiligten Beamten sah ich einen Datensatz mit seinem Foto auf dem Smartphone. Was man als Kraftfahrer mitführen muss ist ein Führerschein und eine Zulassungsbescheinigung fürs Fahrzeug. Zur Identifikation reicht ein Führerschein locker. Disclaimer: Für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Asylbewerber, gilt meines Wissens konkret eine Mitführungspflicht eines entsprechenden Dokuments.