Beiträge von Sampleman

    Ich weiß, dass das zwei Welten sind, ich fahre ja selbst eine Maschine mit DCT. Ich bezweifle nur, dass der Unterschied zwischen den beiden Welten am Ende groß genug ist. Vor 40 Jahren baute Honda eine 500er mit längs eigebautem Zweizylinder-Boxermotor und Kardanantrieb. Sowas machen sie heute (leider) auch nicht mehr.

    Bislang hatte Honda sein E-Clutch-System nur in einem 650er Vierzylindermotor verbaut, wo es nach meiner Erfahrung gut funktioniert.



    Jetzt bringt Honda E-Clutch auch für die Transalp mit 750er Twin. Vorteil von E-Clutch für ein Adventure Bike: Wenn du das willst, hast du bei Bedarf auch eine manuelle Kupplung.


    Unter den Vorzeichen glaube ich nicht so recht daran, dass Honda DCT großartig weiter entwickeln wird. Für Sportler ist es zu schwer, für Budget Bikes zu teuer. Natürlich bietet es sich an, DCT im Modellbaukasten rund um den 1100er Twin weiter beizubehalten, aber angesichts zukünftiger Abgas- und Verbrauchsvorgaben stellt sich die Frage, ob es diesen Motor, der im Grunde vor zehn Jahren entwickelt wurde, in zehn Jahren noch geben wird. Und das DCT für die Goldwing ist eine andere Baustelle.


    In meinen Augen der Hauptunterschied zwischen DCT und E-Clutch ist die Tatsache, dass DCT auf Wunsch die Gänge auch automatisch wechseln kann. Das ist zweifellos nett - aber wie wichtig ist das wirklich? Und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Honda sein E-Clutch-System mit einem Schaltautomaten kombiniert, dann kann es auch automatisch schalten und ist immer noch um einiges leichter und billiger als DCT.

    Die Rechtslage ist das eine, die tägliche Praxis das andere. Ich hatte bereits vor Jahrzehnten, als mein Führerschein noch eine graue Pappe war, einen zu kleinen Geldbeutel und deshalb Kopien drin, sogar in Farbe, aber um 50 Prozent verkleinert. Ich bin damals in München tatsächlich mal angehalten worden, der Rennleiter hat die Kopien bemängelt. Dann habe ich ihn angelächelt und gesagt: "Sie haben in ihrem Streifenwagen doch bestimmt einen Computer. Da haben Sie doch bestimmt, noch bevor Sie ausgestiegen sind, schon mein Kennzeichen durchgejagt - und wissen, dass gegen mich nichts vorliegt, oder?" Dann hat er mich weiterfahren lassen.


    Ich wohne jetzt seit acht Jahren in einer Siedlung, die durch drei sehr enge Straßen zu erreichen ist. Die Straße, über die ich am häufigsten reinkomme, endet an einer Einmündung, an der ich nicht links abbiegen darf. Ich mache es dennoch, denn sonst muss ich ca. 2 km Umweg fahren. Ich verstoße also an dieser Stelle im Schnitt dreimal pro Woche gegen die StVO. Macht bei 50 Wochen im Jahr und acht Jahren 1200 Verstöße - und 2.400 gesparte Kilometer. Stell dir mal vor, ein Gendarm stellt mich und gibt mir ein Ticket. Ja und?


    Wenn Risikovermeidung und Obrigkeitshörigkeit meine obersten Lebensmaximen wären, hätte ich sicherlich nicht ausgerechnet das Motorradfahren angefangen;-)


    Keineswegs. Du musst einen Perso oder Reisepass besitzen, aber nicht bei dir haben. Das Schlimmste, was die Polizei dann mit dir machen kann, ist dich zur Wache mitnehmen, um deine Identität festzustellen. Das wird sie aber nicht machen, wenn es andere Wege gibt, deine Identität festzustellen. Bei uns hat es nebenan mal gebrannt und der Wohnungsmieter war abgängig (seine beiden kleinen Kinder hat der Arsch in der Wohnung zurückgelassen). Da hat die Polizei sofort nach ihm gesucht - und bei einem beteiligten Beamten sah ich einen Datensatz mit seinem Foto auf dem Smartphone. Was man als Kraftfahrer mitführen muss ist ein Führerschein und eine Zulassungsbescheinigung fürs Fahrzeug. Zur Identifikation reicht ein Führerschein locker. Disclaimer: Für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Asylbewerber, gilt meines Wissens konkret eine Mitführungspflicht eines entsprechenden Dokuments.

    Mehr als einen Daumen gibt die Forensoftware leider nicht her;-)

    Aber eigentlich sind doch alle Motorradfahrer volljährig und sollten das selbst entscheiden können. Mich stören bei solchen Debatten immer die Leute, die sich darüber aufregen, was andere Leute tun. Als Motorradfahrer wird man ja gern mal in Mithaftung dafür genommen, was andere Motorradfahrer tun. Und wie oft haben sich schon Leute mit Vorwurf in der Stimme an mich gewandt, wenn sie in der Stadt einen Typen mit kurzen Hosen und Muscle Shirt auf einem Supersportler gesehen haben.


    Bin ich dessen Erziehungsberechtigter oder was?


    Und warum wird sich nicht mit derselben Inbrunst über das Mädel auf der Vespa aufgeregt, im Minirock, mit Stöckelschuhen und Spaghetti-Top? In der Stadt fahren beide gleich schnell, und der Sportlerfahrer hat im Zweifel die besseren Bremsen.


    Was ich allerdings schon spaßig finde, das sind Typen mit großformatigen Tattoos auf Armen und Beinen, die sie sicherlich viel Geld, Schweiß und Tränen gekostet haben. Na ja, sowas ist halt schnell mal hinüber, wenn man den Asphalt küsst. Andererseits: Sind ihre Tattoos, ihre Entscheidung.

    Ich habe mir vor einiger Zeit eine neue Geldbörse gekauft. Ich habe zwei Fahrzeuge, mein Motorrad und ein Auto. Bislang hatte ich immer beide Kfz-Scheine im Original in meiner Brieftasche, in die neue Geldbörse gehen die aber nicht gut rein, weil sie auch so ein unglückliches Format haben. Dazu kommt, das es eigentlich immer schon Unsinn war, dass ich den Schein fürs Auto bei mir habe, wo doch meine Frau auch oft das Auto benutzt. Deshalb liegen die Scheine jetzt in den jeweiligen Fahrzeugen, was natürlich auch nicht optimal ist. Ich werde die Scheine jetzt gegen Fotokopien austauschen. Zusammen mit dem digitalen Kfz-Schein sehe ich mich da für jede eventuelle Kontrolle gut gerüstet. Ich glaube auch nicht, dass irgendein Gendarm in Österreich oder der Schweiz ernsthaft Probleme macht, wenn ich einen Sachverhalt schlüssig belegen kann.


    Leuten, die einen Anhang an ihrem Kfz-Schein haben, in dem irgendwelche Eintragungen stehen, empfehle ich, davon ein Foto zu machen und auf ihrem Handy zu speichern, denn solche Anhänge werden offensichtlich nicht übernommen, weil sie beim KBA nicht gespeichert sind.


    Und wer sich jetzt irgendwelche Szenarien ausdenkt, wo es mit einem Dokument auf einem Smartphone Probleme geben könnte, der muss auch mal seine eigene Rolle als Staatsbürger hinterfragen: Es ist eigentlich nicht meine Aufgabe, für die Polizei oder wen auch immer alle möglichen Papiere bereit zu halten. Es reicht, wenn ich sie besitze. Das ist übrigens auch beim Personalausweis so. Jeder Deutsche ist verpflichtet, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen, er ist aber nicht verpflichtet, ihn immer dabeizuhaben. Ich denke, in der Praxis wird es ausreichen, wenn man auf Verlangen ein Foto vorzeigen kann.

    Habe die i-KFZ App auch gerade installiert.


    Man braucht dafür einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion sowie die dazugehörige PIN. Alternativ kann man sich offenbar beim Kfz-Zulassungsamt einem QR-Code geben lassen. Und das Smartphone, mit dem man das Ganze macht, muss den RFID-Chip des Personalausweises lesen können. Die Installation ist so kinderleicht, dass man fast nicht glauben kann, dass die App von einer deutschen Bundesbehörde herausgegeben wurde;-)


    Was man interessanterweise NICHT braucht, ist der Original-Kfz-Schein. Man gibt das Kennzeichen ein und authentifiziert sich, dann fragt die App offenbar beim KBA ab, welches Fahrzeug auf dieses Kennzeichen und diesen Halter zugelassen ist.


    Anschließend kann man den Kfz-Schein auch mit anderen Leuten teilen, das werde ich zum Beispiel mit dem Kfz-Schein unseres Autos machen. Das ist auf mich zugelassen, aber meine Frau benutzt es natürlich auch.


    Auf ein Problem bin ich heute schon gestoßen, mal sehen wie sich das entwickelt: Mein Auto ist diesen Monat fällig zur HU. Im digitalen Kfz-Schein ist der Termin der Hu vermerkt, ich wurde gewarnt, dass das Fahrzeug bald überfällig ist. Allerdings war das Auto heute beim TÜV und hat eine neue Plakette bekommen. Diese Info ist offenbar im System noch nicht vermerkt. Ich bin gespannt, ob dieser Eintrag jetzt irgendwann mal automatisiert aktualisiert wird oder ob ich da selber was machen muss.

    Ich wohne in Augsburg, und da scheint es ein Gesetz zu geben, das nur für Motorroller-Fahrer über 50 gilt: Zwischen März und Oktober müssen sie Boxershorts tragen, dazu ein Feinripp-Unterhemd, an den Füßen Crocs oder Adiletten, Handschuhe und Integralhelme sind untersagt.


    Anders kann ich mir diese Uniformität nicht erklären;-)


    Ansonsten siehe #8