Beiträge von Sampleman

    Das hat auch niemand behauptet, und das wäre auch komplett unsinnig. Der C3 ist vor deutlich über zehn Jahren auf den Markt gekommen und wurde nach der damals gültigen ECE 22.05 homologiert. Solche Helme dürfen in Europa meines Wissens nicht mehr neu auf den Markt gebracht, nur noch abverkauft werden (in einigen EU-Ländern noch nicht einmal mehr das). Der Concept ist - wie jeder Helm, der aktuell neu auf den Markt kommt - gemäß ECE 22.06 homologiert.


    Zu fragen wäre, ob der Concept eine komplette Neukonstruktion ist oder ob er in weiten Bereichen mit dem C5 baugleich ist.

    Hallo, ich wohne in Augsburg, das wäre nicht weit. Leider kann man auf deinem Bild die Abmessungen nicht erkennen. Ich wüsste gern, wie groß de Scheibe im Vergleich zur Originalscheibe wäre, weil ich den Eindruck habe, je weniger Scheibe desto weniger Geballer am Helm. Kannst du mal nachschauen, wie hoch die Scheibe ist (steht in der Bedienungsanleitung)?

    Müsste man mal klären. Ich habe einen Toyota von 2016, den habe ich 2019 gekauft. Ein, zwei Jahre später hat Toyota die so genannte "Relax-Garantie" eingeführt, die Schäden bei verschiedenen Komponenten abdeckt. Sie gilt ausdrücklich auch für Gebrauchtwagen, und zwar bis zu 15 Jahre nach Erstzulassung. Voraussetzung für die Garantie ist, dass man das Auto jedes Jahr einmal bei einer Toyota-Werkstatt warten lässt - und das scheint auch das Ziel der Garantie zusein: Die Leute sollen auch ihre älteren Autos weiterhin beim Vertragshändler warten lassen - was relativ viel Geld kostet.


    Vielleicht hat Honda ja was ähnliches vor.

    Ich kenne eine Reihe von Leuten, die sich vor allem deshalb ein DCT gekauft haben, weil sie motorische Einschränkungen am linken Fuß haben. Es mag auch Leute geben, die damit Schwierigkeiten haben, einen Kupplungshebel zu bedienen.


    Mir sind irgendwie die 400 Tacken zu viel Geld, sonst könnte mich ein Fußschalthebel schon reizen, um damit in erster Linie manuell zu schalten.

    Das ist die Option "mit eigenem Gravitationsfeld". Bietet Harley auch an;-)


    Was ich in dem Zusammenhang reizvoller fände, wäre ein Umbau der Hinterradbremse von Fuß- auf Handbedienung. Das ist bei der AT schon häufiger gemacht worden, es gibt Umbauten, bei denen die Fußbedienung ersetzt wird und solche, bei denen Fuß- und Handhebel parallel erhalten bleiben. Die Hinterradbremse anknallen dürfte für den Vorwärtsdrang ähnliche Folgen haben wie ein Killswitch.

    Die so genannte EU-VRRL ist "nur" eine Richtlinie, im Gegensatz zur DSGVO, die eine EU-Verordnung ist. Das bedeutet: Eine Richtlinie muss von den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden, d.h. mit nationalen Paragrafen möglichst inhaltsnah abgebildet werden. Eine EU-Verordnung erlangt in allen EU-Staaten unmittelbar Gültigkeit, sobald sie in Kraft getreten ist.


    Ändert hier im Ergebnis aber wenig: Spanien hat die EU-VRRL quasi genauso umgesetzt wie Deutschland. Hier ist dazu ein Text:


    https://www.mariscal-abogados.…0dem%20Text%20hervorgehen.


    Mit anderen Worten: ich wüsste nicht, wieso ein Onlinehändler die Rücknahme einer Motorrad-Verkleidungsscheibe verweigern sollte. Der Haken dürfte in der Praxis aber sein: Was, wenn er es einfach dennoch nicht macht?

    Weil ich lieber eine Boxer-BMW mit Kardan aus Spandau als eine Triumph mit Kette aus Thailand fahren will?


    Entschuldigung, aber ich finde die Preisdiskussion etwas fragwürdig. Diese BMW ist kein Schnäppchen. Waren BMWs noch nie. Wer ein echtes Schnäppchen will, muss bei Suzuki oder Voge gucken.