Beiträge von Sampleman

    Die Rechtslage ist das eine, die tägliche Praxis das andere. Ich hatte bereits vor Jahrzehnten, als mein Führerschein noch eine graue Pappe war, einen zu kleinen Geldbeutel und deshalb Kopien drin, sogar in Farbe, aber um 50 Prozent verkleinert. Ich bin damals in München tatsächlich mal angehalten worden, der Rennleiter hat die Kopien bemängelt. Dann habe ich ihn angelächelt und gesagt: "Sie haben in ihrem Streifenwagen doch bestimmt einen Computer. Da haben Sie doch bestimmt, noch bevor Sie ausgestiegen sind, schon mein Kennzeichen durchgejagt - und wissen, dass gegen mich nichts vorliegt, oder?" Dann hat er mich weiterfahren lassen.


    Ich wohne jetzt seit acht Jahren in einer Siedlung, die durch drei sehr enge Straßen zu erreichen ist. Die Straße, über die ich am häufigsten reinkomme, endet an einer Einmündung, an der ich nicht links abbiegen darf. Ich mache es dennoch, denn sonst muss ich ca. 2 km Umweg fahren. Ich verstoße also an dieser Stelle im Schnitt dreimal pro Woche gegen die StVO. Macht bei 50 Wochen im Jahr und acht Jahren 1200 Verstöße - und 2.400 gesparte Kilometer. Stell dir mal vor, ein Gendarm stellt mich und gibt mir ein Ticket. Ja und?


    Wenn Risikovermeidung und Obrigkeitshörigkeit meine obersten Lebensmaximen wären, hätte ich sicherlich nicht ausgerechnet das Motorradfahren angefangen;-)


    Keineswegs. Du musst einen Perso oder Reisepass besitzen, aber nicht bei dir haben. Das Schlimmste, was die Polizei dann mit dir machen kann, ist dich zur Wache mitnehmen, um deine Identität festzustellen. Das wird sie aber nicht machen, wenn es andere Wege gibt, deine Identität festzustellen. Bei uns hat es nebenan mal gebrannt und der Wohnungsmieter war abgängig (seine beiden kleinen Kinder hat der Arsch in der Wohnung zurückgelassen). Da hat die Polizei sofort nach ihm gesucht - und bei einem beteiligten Beamten sah ich einen Datensatz mit seinem Foto auf dem Smartphone. Was man als Kraftfahrer mitführen muss ist ein Führerschein und eine Zulassungsbescheinigung fürs Fahrzeug. Zur Identifikation reicht ein Führerschein locker. Disclaimer: Für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Asylbewerber, gilt meines Wissens konkret eine Mitführungspflicht eines entsprechenden Dokuments.

    Mehr als einen Daumen gibt die Forensoftware leider nicht her;-)

    Aber eigentlich sind doch alle Motorradfahrer volljährig und sollten das selbst entscheiden können. Mich stören bei solchen Debatten immer die Leute, die sich darüber aufregen, was andere Leute tun. Als Motorradfahrer wird man ja gern mal in Mithaftung dafür genommen, was andere Motorradfahrer tun. Und wie oft haben sich schon Leute mit Vorwurf in der Stimme an mich gewandt, wenn sie in der Stadt einen Typen mit kurzen Hosen und Muscle Shirt auf einem Supersportler gesehen haben.


    Bin ich dessen Erziehungsberechtigter oder was?


    Und warum wird sich nicht mit derselben Inbrunst über das Mädel auf der Vespa aufgeregt, im Minirock, mit Stöckelschuhen und Spaghetti-Top? In der Stadt fahren beide gleich schnell, und der Sportlerfahrer hat im Zweifel die besseren Bremsen.


    Was ich allerdings schon spaßig finde, das sind Typen mit großformatigen Tattoos auf Armen und Beinen, die sie sicherlich viel Geld, Schweiß und Tränen gekostet haben. Na ja, sowas ist halt schnell mal hinüber, wenn man den Asphalt küsst. Andererseits: Sind ihre Tattoos, ihre Entscheidung.

    Ich habe mir vor einiger Zeit eine neue Geldbörse gekauft. Ich habe zwei Fahrzeuge, mein Motorrad und ein Auto. Bislang hatte ich immer beide Kfz-Scheine im Original in meiner Brieftasche, in die neue Geldbörse gehen die aber nicht gut rein, weil sie auch so ein unglückliches Format haben. Dazu kommt, das es eigentlich immer schon Unsinn war, dass ich den Schein fürs Auto bei mir habe, wo doch meine Frau auch oft das Auto benutzt. Deshalb liegen die Scheine jetzt in den jeweiligen Fahrzeugen, was natürlich auch nicht optimal ist. Ich werde die Scheine jetzt gegen Fotokopien austauschen. Zusammen mit dem digitalen Kfz-Schein sehe ich mich da für jede eventuelle Kontrolle gut gerüstet. Ich glaube auch nicht, dass irgendein Gendarm in Österreich oder der Schweiz ernsthaft Probleme macht, wenn ich einen Sachverhalt schlüssig belegen kann.


    Leuten, die einen Anhang an ihrem Kfz-Schein haben, in dem irgendwelche Eintragungen stehen, empfehle ich, davon ein Foto zu machen und auf ihrem Handy zu speichern, denn solche Anhänge werden offensichtlich nicht übernommen, weil sie beim KBA nicht gespeichert sind.


    Und wer sich jetzt irgendwelche Szenarien ausdenkt, wo es mit einem Dokument auf einem Smartphone Probleme geben könnte, der muss auch mal seine eigene Rolle als Staatsbürger hinterfragen: Es ist eigentlich nicht meine Aufgabe, für die Polizei oder wen auch immer alle möglichen Papiere bereit zu halten. Es reicht, wenn ich sie besitze. Das ist übrigens auch beim Personalausweis so. Jeder Deutsche ist verpflichtet, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen, er ist aber nicht verpflichtet, ihn immer dabeizuhaben. Ich denke, in der Praxis wird es ausreichen, wenn man auf Verlangen ein Foto vorzeigen kann.

    Habe die i-KFZ App auch gerade installiert.


    Man braucht dafür einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion sowie die dazugehörige PIN. Alternativ kann man sich offenbar beim Kfz-Zulassungsamt einem QR-Code geben lassen. Und das Smartphone, mit dem man das Ganze macht, muss den RFID-Chip des Personalausweises lesen können. Die Installation ist so kinderleicht, dass man fast nicht glauben kann, dass die App von einer deutschen Bundesbehörde herausgegeben wurde;-)


    Was man interessanterweise NICHT braucht, ist der Original-Kfz-Schein. Man gibt das Kennzeichen ein und authentifiziert sich, dann fragt die App offenbar beim KBA ab, welches Fahrzeug auf dieses Kennzeichen und diesen Halter zugelassen ist.


    Anschließend kann man den Kfz-Schein auch mit anderen Leuten teilen, das werde ich zum Beispiel mit dem Kfz-Schein unseres Autos machen. Das ist auf mich zugelassen, aber meine Frau benutzt es natürlich auch.


    Auf ein Problem bin ich heute schon gestoßen, mal sehen wie sich das entwickelt: Mein Auto ist diesen Monat fällig zur HU. Im digitalen Kfz-Schein ist der Termin der Hu vermerkt, ich wurde gewarnt, dass das Fahrzeug bald überfällig ist. Allerdings war das Auto heute beim TÜV und hat eine neue Plakette bekommen. Diese Info ist offenbar im System noch nicht vermerkt. Ich bin gespannt, ob dieser Eintrag jetzt irgendwann mal automatisiert aktualisiert wird oder ob ich da selber was machen muss.

    Ich wohne in Augsburg, und da scheint es ein Gesetz zu geben, das nur für Motorroller-Fahrer über 50 gilt: Zwischen März und Oktober müssen sie Boxershorts tragen, dazu ein Feinripp-Unterhemd, an den Füßen Crocs oder Adiletten, Handschuhe und Integralhelme sind untersagt.


    Anders kann ich mir diese Uniformität nicht erklären;-)


    Ansonsten siehe #8

    Es gibt die eindeutige Empfehlung, das DCT vor dem Abstellen des Motors auf N zu schalten. Hintergrund ist wohl der, dass das Motorrad nur in N starten kann, dann hat das DCT vermutlich eine bestimmte Grundstellung. Um diese Grundstellung zu erreichen, braucht das Getriebe Strom, und den hat es auf jeden Fall, solange der Motor läuft. Wenn man das Motorrad abstellt, ohne das DCT auf N zu setzen, dann kann es wohl bei einem Problem mit der Elektrik dazu kommen, dass das DCT es ohne laufenden Motor nicht mehr schafft, in die Neutralposition zu gehen, man kann es dan nicht mehr starten. Ich vergesse das mit dem Zurücksetzen auf N auch jedes zweite Mal und hoffe, dass mir das nicht mal Probleme macht.


    Noch eine Beobachtung: Wenn man das Mopped auf den Hauptständer bockt und den Motor startet, dann steht das Hinterrad still. Schaltet man dann auf D, beginnt das Hinterrad sich zu drehen. Das DCT hat also im Stand bei eingelegter Fahrstufe ein ganz leichtes Schleppmoment.


    Ob es für das Getriebe besser ist, es bei jedem Stopp auf N zu setzen oder es einfach im Stand auf D rödeln zu lassen, darüber könnte man jetzt trefflich diskutieren...

    Mir ist das auch schon aufgefallen, vor allem in Kombination mit einer ansonsten recht kompletten Schutzausrüstung. Ich kann das auch nicht verstehen.


    Ich bin in meinem Leben dreimal vom Mopped gefallen, einmal im Stand, zweimal während der Fahrt. Alle drei Male hat mein Helm den Boden nicht berührt, aber bei den beiden Unfällen während der Fahrt waren beide Male meine Handschuhe deutlich abgeschliffen. Auch wenn ich in Turnschuhen und kurzer Hose auf dem Bock sitze - Handschuhe habe ich immer an.


    Was ich ansonsten sehr gut verstehen kann - auch wenn ich es nicht zur Nachahmung empfehle -, das sind die Leute, die bis auf den gesetzlich vorgeschriebenen Helm gänzlich auf Schutzausrüstung verzichten. So ist das Motorrad-Erlebnis sicherlich am intensivsten, so ähnlich wie ohne Sattel auf einem Pferd reiten. Klar, man darf dann nicht hinfallen. Ihre Entscheidung, ihr Risiko.

    Das erstaunt mich. Ich habe für meine SD08 MJ 22 im Frühjahr Post wegen der Wheelie Control bekommen. Allerdings kam der Brief von Honda Deutschland, nicht vom KBA. Wenn ich mich recht erinnere, wurde in dem Schreiben erwähnt, dass Honda meine Halteradresse vom KBA bekommen hatte. Mir wurde keine konkrete Frist genannt, ich wurde allerdings aufgefordert, das Update so schnell wie möglich einspielen zu lassen. Mehr konnte Honda auch nicht tun, dazu fehlt ihnen die Handhabe. Kann es sein, dass du im Frühjahr auch solch einen Brief von Honda bekommen, ihn aber ignoriert hast? Es wäre denkbar, dass Honda zentral erfasst, wer das Update machen ließ, und das KBA fasst bei denen nach, die das Update versäumt haben.