Beiträge von ociltis

    Ich liege gerade auf dem Boden und kann nicht mehr!!

    Das gibt es tatsächlich.

    :lachen: :lachen: :lachen: :laughing-rolling: :laughing-rolling: :laughing-rolling:

    Danke, ein sehr ausführlicher Bericht und aufklärend.

    Was interessant ist, das die Moped Hersteller im Rahmen von Zulassungen abweichen dürfen.

    Uns bleibt das aber untersagt. Jetzt wäre es noch interessant, ob es Hersteller von komplexen Zusatzlampen gibt, die diese Zulassung Modell spezifisch erworben haben.

    Es wird halt von manchen Herstellern damit geworben das Ihre Lampen für dieses oder jenes Modell zugelassen sind.

    Dann musste man denen mal auf den Zahn fühlen. Klinkt nach dem Bericht für mich jedoch eher unwahrscheinlich.

    Ich wiederspreche eigendlich nicht gerne. Jedoch sagt die Rechtslage da eindeutig etwas anderes.


    Zitat:

    1)


    Kopie vom Fahrzeugschein im Auto: Ist das der Königsweg?


    Statt das Original mitzuführen, sind einige Kraftfahrer dazu übergegangen, eine Kopie vom Fahrzeugschein im Auto zu lassen. Auf diese Weise gelangen Diebe nicht in den Besitz des echten Dokuments. Im Grunde wäre dies auch eine clevere Idee, allerdings müssen Fahrzeugführer bei einer Kontrolle stets das Original vorzeigen können.


    Auch wenn einige Polizisten kulant auf eine solche Kopie reagieren, schützt sie letztlich nicht vor dem Verwarnungsgeld. Die Ordnungswidrigkeit, das Original nicht vorzeigen zu können, ist selbst dann erfüllt, wenn es sich um eine beglaubigte Kopie handelt.


    2)


    Sie müssen den Fahrzeugschein im Auto mitführen

    Sie müssen als Fahrer den Fahrzeugschein im Auto mitführen.Sie müssen als Fahrer den Fahrzeugschein im Auto mitführen.


    Es ist eine klassische Situation: Sie waren mit dem Fahrzeug unterwegs und geraten in eine Polizeikontrolle. Der Beamte wünscht Ihnen freundlich einen guten Abend und fragt direkt nach dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren.


    Können Betroffene in einer solchen Situation die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vorzeigen, folgt in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.


    Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen sondern nach Gesetz Staatsbürgerpflicht.


    Wo es keine Mitführpflicht gibt, ist der Personalausweis sondern lediglich eine Vorzeigepflicht. Da hast du natürlich Recht.

    Ich finde das mit dem, alles auf dem Handy, ist ein zweiseitiges Schwert.

    Z.b Ist mir im letzten Urlaub in Titol gleich am Anfang meine Handy Karte den Bach runter gegangen.

    Das bedeutet 14 Tage kein Handy!

    Karte schicken nach Tirol haben die nicht gemacht. Und über Telefon oder so wurde das auch nicht gelöst.

    Was dann, ich konnte prima ohne Handy auskommen. Aber wenn das Ding für mich dermaßen relevant wird, hätte ich da den Urlaub abbrechen können.

    Ein zweiter Grund, ich muss mein Handy bei Kontrollen der Obrigkeit nicht übergeben. Somit kann es nicht eingehalten werden. (Warum auch immer)

    Mit der einfachen Frage nach dem Fahrzeugschein bin ich dann schon mein Handy los.

    Usw.

    Natürlich soll das jeder machen wie er möchte!

    Mir ist es mittlerweile zuwider mich elektronisch immer mehr auszuliefern und kontrollierbare zu machen.

    Aber natürlich ist ja alles so herrlich praktisch und man muss ja mit der Zeit gehen.

    Was ein Glück habe ich noch die Wahl.