Vor-/Nachteil Schlauchbereifung?

  • #71

    Was hier so verkündet wird ist zT schon abenteurlich.


    Dann halt ne BE ude Prüfgutachten und eintragen. Die EXEL-Felgen-Ringe von TT zB sind im übrigen keine Kompletträder sondern mit Speichen. Also ist das mit dem ABS-Ring kein Problem, da man sowieso das Originalteil braucht. Das sollte man dann natürlich besitzen (zB von einem Unfallfahrzeug).


    Is aber egal, dann bricht halt mal bei 200 auf der Autobahn ne Felge mit selbsgebohrten Löchern. Das das unter grob fahrlässig fällr und die Versicherung dann Regress anmeldet, auch egal. Selbsgefräste Gebel und Bremssatelschrauben aus dem Baumarkt mit völlig andern MAterialeigenschaften? Was solls! Und das Magnesiumfelgen für Supersportler wegen der geringeren Lebensauer oft keine Zulassung für öffentliche Strassen habe? Ach...nur kleingiesige Bürokraten interessiert sowas. Hauptsache im Sand reist das Fentil nicht ab :roll: Aber da kann man ja auf dem Hänger hinfahren. Dann kommt man auch auch 90% Offroad. Aber: Wozu dann ein Nummernschild?

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #72


    Es gibt halt Leute wie Du denen offensichtlich alles Popo vorbei geht und sich schön über andere lustig machen. Tatsache ist für Felgen brauchst ABE oder Teilegutachten fertig.
    Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis und dein Versicherungsschutz. Aber das ist ganz alleine dein Problem.
    Im übrigen gibt es für Behrfelgen Teilegutachten und bei denen http://www.he-supermoto.de/ kann man sich Excel Felgen eintragen lassen. Aber das ist für alle anderen und nicht für Dich interessant.



    Du hast das ganze nicht verstanden. Als Erstausrüstung wird das gesamte Fahrzeug homologiert und somit auch die Felgen. Von wem die sind is dann Wurscht.
    Achso ich vergas: Du hüpfst ja bloss im Gelände mit deiner Sportenduro rum. Da interessierts wirklich niemanden ob dein Hobel StVZO konform is oder nicht.

  • #73

    Nur zur Klarstellung: Der Versicherungsschutz (Haftpflich) erlischt nicht, auch wenn das oft zu lesen ist. Der sichert den Unfallgegener. Allerdings kann die Verischerung ihren Versicherungsehmer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, .... in Regress nehmen. Da gibt es wohl ein Limit, ist aber trotzdem schmertzhaft. Allerdings muss die Veränderung ursächlicht für den Unfall sein. Also: Ein 'verlorener' DB-Killer ist kein Grund und auch eine Leistungssteigerung erst dann, wenn der Unfall durch eine zB überlastete Bremse verursacht wird. Fahren ohne BE, aus welchem Grund immer, alleine reicht nicht.

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #74


    Stimmt.
    Wobei wir wieder bei der Frage wären, welches Risiko der Einzelne für sich eingehen will.
    Ich hab mir mal - rein aus Spaß am Basteln - ein LED-Rücklicht zusammengelötet. Kein ABE ---> erloschene Betriebserlaubnis usw.
    Das ist jedesmal anstandslos durch den Tüv gekommen. Genau wie mein nicht eingetragener Lenker, mein selbstgebauter Gabelstabi, meine osteuropatauglichen Hupen etc.
    Wie hoch ist das Risiko?
    Wenn der TÜV oder eine Verkehrskontrolle meckert, muss ich halt zurückbauen.
    Dass diese Veränderungen als ursächlich für einen Unfall anerkannt werden, ist sehr unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Restrisiko eben.


    Ähnlich wie beim Fahren mit 120 auf der Bundesstraße. (Sowas macht ja sicher kein vernünftiger Mensch. ;) Vgl. Joh 8,7)
    Wer geblitzt wird, zahlt. Wer ein Wildschwein umfährt, hat Schuld.




    Okay, ich hör ja schon auf.

    Schöne Grüße aus Boblas
    Matthias


    Wer sich nicht in Gefahr begibt, kommt darin um. Ernst Bloch (1885-1977)


    [b]Meine Reisen

  • #75

    steinmeister


    Schade dass es "Danke"-Button nicht mehr gibt. Danke für den Beitrag - genau so ist es!
    Mir scheint, es gibt hier doch ein paar, die auf einer ähnlichen Wellenlinie denken und handeln. Freut mich!

  • #76


    @fridolin:
    Ich habe einmal die EG-Übereinstimmungserklärung meiner AT durchgelesen, kläre mich doch bitte einmal auf, wo finde ich den die Angaben über die Felgen? Übrigens habe ich nie bestritten, dass es für komplette Radsätze, die auch andere Reifengrößen bedingen (wie Sumo-Radsätze), Teilegutachten (ich meine keine ABE) gibt. Doch hier liegt der gesetzliche Grund zur Abnahme/Eintragungspflicht m.E. doch primär an den anderen Reifengrößen und der bei gleicher Bremsanlage ggf. unterschiedlicher Bremsleistung.


    Wenn die montierte Reifengröße der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein) eingetragenen Größe etc. entspricht und kein Felgenhersteller/Typ oder Felgenbreite in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist und auch in der EG-Übereinstimmungserklärung keine Angaben dazu gefunden werden kann, wer will/kann bitte schön feststellen, dass bei einer Verwendung von Felgen anderer Hersteller (unter den vorgenannten Bedingungen) ggf. eine ETG (Europäische Typen Genehmigung) siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis, erlöschen ist. Ich habe in der letzten Woche, mal "stumpf" bei einer fälligen TÜV-Untersuchung meines PKW, den Prüfer gefragt, der sagte mir ins Gesicht: Wieso, wenn die Felge mit der richtigen Reifengröße (der eingetragenen!) montiert ist, wo ist denn da das Problem?


    Kann ja aber auch sein, dass dies nicht überall so locker gesehen wird.


    Sorry, wenn meine Beiträge überheblich rübergekommen sind, aber ich meine warum immer gleich aus einem (m.E.) ungelegtem Ei ein Problem machen. Wir alle und nicht nur die Wettbewerbsendurofahrer, verbauen div. Teile an unsere Bikes die NICHT typgeprüft sind und kaum Jemand macht sich immer gleich Sorgen oder Gedanken ob das auch wirklich zulässig ist.


    Vielleicht etwas abwegig, aber zum Beispiel das Thema Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf BAB ohne Tempolimit. Ist Jedem wirklich bewusst, dass im Falle eines Rechtsstreites, ein Gericht ohne weitere Begründung (auch bei besten Sichtverhältnissen und trocknener Fahrbahn und freier Fahrt) einem bis dato unschuldigen Fahrer eines KFZ eine Mitschuld an einem Unfall anlasten werden kann? Das Leben ist voller Regeln und ich persönlich werde mich nicht stoisch an Regeln halten, die es nach meinen Kenntnisstand so gar nicht gibt. Wenn die europäische Rechtsprechung bestimmte Punkte nicht eindeutig regelt (ich habe jedenfalls die verbindliche Vorgabe eines Felgenherstellers bisher nicht entdeckt), warum soll ich dies nicht entsprechend nutzen können? Also nichts für ungut, ich lasse mich gern korrigieren bzw. überzeugen. Wenn Jemand die Angabe der Original-Felge in der EG-Übereinstimmungserklärung (hat ja jeder Besitzer einer AT) oder der gar der Homologationsunterlagen (hat Jemand eine Kopie?) findet, würde ich mich über eine Info freuen!

  • #77

    Zur Frage wie die Gerichte Veränderungen am Motorrad einschätzen, ist folgende Entscheidung (für sachkundige Leser) nicht uninteressant:
    --> http://www.landesrecht-bw.de/j…&doc.part=L&doc.price=0.0


    Allerdings ist es wichtig zu erkennen, dass dies nur für innerhalb des Gemeinschaftsgebiets hergestellte und vertriebene Produkte betrifft. Fußrasten aus Übersee werden davon nicht umfasst.

    Gruß
    @eight
    ----
    Seit 18.3.2016:
    CRF1000L DCT, Tricolor, CLS-Öler, SW-Motech Quick-Lock Träger, Steelrack, Trax-System

  • #78


    Na, wenn Du so argumentierst kannst Du alles ohne TÜV Abnahme tauschen. Wirklich alles. Es steht ja nicht im CoC drin:-). Aber ich geh davon aus, das die Dokumentation für die Homologierung alles enthält. Das CoC is ja bloß das Ergebnis derselben.


    Frag ihn mal, ob er Dir das auch rechtssicher schriftlich bestätigt. Oder am besten seine Dienststelle.
    Und die reine Aussage eines TÜVler ist erstmal nichts wert solange Du die nicht in belastbarer schriftlicher Form vorliegen hast.



    Das was Du meinst, Sturzbügel, Unterfahrschutz usw, ist lustigerweise nicht eintragungspflichtig. Felgen sind es definitiv. Nachzulesen beim TÜV.

  • #79


    Das is zwar schön, aber das Urteil betrifft halt nur den Kläger und hat keinerlei Relevanz für andere. Jeder muß selbst klagen und bekommt so oder so ein Urteil.

  • #80


    Quatsch!
    Natürlich muss jeder selbst klagen. Aber nach obiger Rechtssprechung ist das Urteil mit entsprechend hoher Wahrscheinlichkeit abzusehen.
    Ja ich weiß: Auf hoher See und vor Gericht....
    Außerdem wird sich das Urteil auch auf den Verwaltungs- und Zulassungsämtern herumsprechen. Wenn nicht, kann man ja nachhelfen. Kämmerer und Verwaltungschefs haben in der Regel ganz gewaltig was gegen Gerichtskosten...

    Schöne Grüße aus Boblas
    Matthias


    Wer sich nicht in Gefahr begibt, kommt darin um. Ernst Bloch (1885-1977)


    [b]Meine Reisen

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