ZitatAlles anzeigenALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 2.1. Jedes zweirädrige Fahrzeug muß mit mindestens einem Ständer ausge- rüstet sein, damit seine Standsicherheit (z. B. während des Parkens) gewährleistet ist und es nicht durch eine Person oder ein fremdes Hilfsmittel gehalten werden muß. Fahrzeuge mit Zwillingsrädern brau- chen nicht mit Ständern ausgerüstet zu werden, müssen jedoch in Parkstellung (bei angezogener Handbremse) den Bestimmungen von
Ich bezieh mich mal auf:
Muß mit mindesttens einem Ständer,....usw
Und dieser zum Motorrad gehörende Seitenständer erfüllt ja die Zulassungsgenehmigung, sowie auch den Pfrüfvorgaben im Anhang.
Also ist der zusätzliche Hauptständer nur ein weiteres Anbeuteil , oder ?
Anders sieht es aus wenn ich den Seitenständer abbaue , dann müßte der Hauptständer den Prüfvorgaben entsprechen. In diesem Falle dann eine ABE haben. <- siehe Bezug oben
Oder wie siehst du das ? Papinator
Aber trotzdem sollte da ne E-Nummer draufs ein ?