Brauche ich eine ABE für meinen Hauptständer?

  • #11


    Ich bezieh mich mal auf:

    Muß mit mindesttens einem Ständer,....usw


    Und dieser zum Motorrad gehörende Seitenständer erfüllt ja die Zulassungsgenehmigung, sowie auch den Pfrüfvorgaben im Anhang.

    Also ist der zusätzliche Hauptständer nur ein weiteres Anbeuteil , oder ?


    Anders sieht es aus wenn ich den Seitenständer abbaue , dann müßte der Hauptständer den Prüfvorgaben entsprechen. In diesem Falle dann eine ABE haben. <- siehe Bezug oben


    Oder wie siehst du das ? Papinator


    Aber trotzdem sollte da ne E-Nummer draufs ein ?






    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

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  • #12

    Wenn der Ständer eine europäische Teilegenehmigung hat (müsste dann eingestanzt oder mittels Plakette befestigt sein), braucht man das m.E. nicht.

    Hatte selbe Frage zu einer nachträglich angebauten AHK am Auto.

    Auto ist ein alter BMW, AHK stammt von Westfalia, also nicht vom Hersteller des Wagens.


    Da kam - direkt vom TÜV wohlgemerkt - folgende Antwort:


    „Die von Ihnen genannte AHK hat eine europäische Teilegenehmigung (Prüfzeichen e13 00-0021). Damit ist gemäß §19 Abs. 3 und Abs. 4 keine Anbauabnahme der AHK erforderlich.



    Im Zweifelsfall schreib dem TÜV direkt eine Mail da hast du schneller und präzise eine korrekte Antwort.

    Am besten auch direkt ein Foto mitsenden.


    Parallel würde ich den Hersteller deines Ständers anschreien, dass er dir einfach die ABE zusenden soll.


    Ist wie gesagt am einfachsten und genauesten.

  • #13

    Alle Ständer (Seitenständer und Mittelständer) müssen den Vorschriften genügen und daher entweder im Rahmen der Homologation oder einer nachträglich erteilten ABE genehmigt werden.


    Ständer die dem nicht entsprechen sind nach den Vorschriften zur HU als schwerer Mangel zu bewerten. Plakette darf nicht erteilt werden.


    Wenn ein Prüfer seine Brille vergessen hat und das nicht kontrolliert, ändert das nichts daran, dass das Motorrad nicht den Vorschriften entspricht.


    Entsprechend der erteilten nachträglichen ABE sind die Ständer mit Hersteller, Typbezeichnung und Genehmigungsnummer zu kennzeichnen. (Entfällt beim OEM Ständer, da im Rahmen der Homologation beschrieben)

  • #14

    Naja Hersteller und Typenbezeichnung sollte wohl auch drinstehen, oder?

    Sonst kann ich ja gar nicht nachweisen, dass es ein OEM ist. So einen hab ich nämlich dran, hab da aber noch nie nach geschaut oder mich drum gekümmert. :x

  • #15

    OEM Bauteile sind nicht gesondert gekennzeichnet (manchmal gibt es ein "HM" an nicht sichtbarer Stelle), es sei denn das es eine entsprechende Vorschrift z.B. bei einer Ausführung in bauartgenehmigter Version z.B. Schalldämpfer oder Reifen dazu gibt. Prüforganisationen haben ja die Möglichkeit die Homologationsunterlagen entsprechend einzusehen.

  • #16

    Bei mir baumelt da auch einer dran, von dem ich nicht weiß obs OEM ist. Zumindest funktioniert der gut. Besser als der nachgerüstete von der XRV. Aber da hat ich auch keine ABE zu:/

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  • #18

    Moin,

    was schwafelt Ihr denn von worst case Szenarien, das ist ein Ersatzteil.

    (die meißten kaufen im im Netz Schnäppchen von ??, bei Bremsbelägen und jetzt so was???)

    Und wenn da ein CE Kennzeichen drauf ist, dann ist es schon gut.

    Jetzt noch eine andere Frage.... ist hier Irgendeiner, der schon mal nach so was gefragt wurde?

    Und im Falle eines Unfall's, muß auch eine immer eine "Kausalität" nachgewiesen werden!

    Drum haltet bitte den Ball flach.

    Gruß

    Th.

  • #19

    Es ging dem TE aber darum, ob er eine ABE etc. benötigt, nicht darum ob es der tüv merkt oder was im Un-/Umfall passiert.


    Nochmal mein Tipp: schreib den TÜV mit Link auf den Artikel und Foto (wenn du das Ding schon hast) und du wirst erhellt werden.

    Mir hat der tüv jetzt schon 3x gut weitergeholfen.

    Vorteil: man hat eine offizielle Aussage einer Prüforganisation, wenn man es gescheit anstellt.

  • #20

    Bitte genau lesen!

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