Brauche ich eine ABE für meinen Hauptständer?

  • #21

    In einem Artikel der Motorradonline gefunden:


    Eintragungspflichtig

    Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.


    Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe


    Eintragungsfrei

    Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.


    Batterie /Bordsteckdose /Drehzahlmesser /Gabelprotektoren /Gaszug /Gehäusedeckel /Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug) /Griffgummis /Handschalen/-protektoren /Heizgriffe /Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen) /Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) /Kickstarter /Kühlwasserschläuche /Kupplungsarmatur /Kupplungsflüssigkeitsbehälter /Kupplungshebel /Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) /Motorschutzwanne /Navigationsgerät /Öltemperatur-Direktmesser /Rahmen lackieren /Rahmenschützer/Sturzpads /Ritzel (bei identischer Zähnezahl) /Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten) /Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) /Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) /Warnblinkanlage /Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)


    Vielleicht hilfts ja. :handgestures-thumbupright:

  • #22

    Nein die Kennzeichnung China Export hilft da auch nicht weiter..... :handgestures-thumbupleft:


    Den deutschen Vertreiber kontaktieren und nach der ABE fragen https://outbackmotortek.de/kontaktiere-uns/

    Wenn es keine ABE gibt (da es auf der Homepage keine Hinweise darauf gibt) zum TÜV fahren und das Thema dort nicht weiter ansprechen. Es liegt am Prüfer festzustellen, ob das Fahrzeug den Vorschriften genügt oder nicht (da keine ABE vorhanden...)


    Technisch sollte man den Hauptständer auf Sicherheit kontrollieren (ob zum Beispiel ein Defekt wie beim Rückruf des OEM Hauptständers der 1000er denkbar ist). Wenn man einen ähnlichen Defekt nicht ausschließen kann sollte man ggfs. auch über eine Demontage nachdenken.

  • #23

    Reifen aber nicht nur bei Dimensionsänderung, sondern auch wenn ein anderer Bauart-Typ gefahren wird ;)

    (S. Andere, diverse Reifen-threads). Man sieht: auch eine Zeitschrift ist nicht der tüv und weiß nicht alles (muss ja auch nicht)

  • #25

    Mahlzeit,

    macht was Ihr wollt.

    Ein Ersatzteil hab ich noch nie eintragen lassen.

    Ob das Stoßdämpfer waren, Hauptständer oder sonst was.

    Man kann's mit der Paragraphenreiterei auch übertreiben.

    Ein gesundes ignorieren macht es oft einfacher.

    Und wo kein Kläger da ist kein Richter.

    Gruß

    Th.

  • #26

    Den „Tipp“ von Papinator oder Raggna kann ich leider nicht als solchen unkommentiert lassen.

    Mag sein, dass der tüv rausfinden müsste, ob du was Illegales montiert hast (ich weiß es wirklich nicht).

    Er ist aber auch nur ein Mensch und der Fahrzeughalter ist immernoch dafür verantwortlich, dass sein Kfz im Rahmen der gültigen Gesetze im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird. Ansonsten erlischt einfach die Betriebserlaubnis und ggf. Der Versicherungsschutz.

    Der tüv (technischer Überwachungsverein) bescheinigt imho eben nur alle 2 Jahre, dass betriebssicherheitstechnische Einrichtungen auch korrekt funktionieren (Tragfähigkeit der Karrosserie, Funktion der Bremsen etc.)



    Ich bezweifele weiterhin, dass ein normaler Mensch ein Bauteil materialtechnisch usw. Selber auf Sicherheit etc. prüfen kann.

    Dazu haben wir im D. ja sogar spezielle Prüf-Ingenieure, die Materialgutachten erstellen bzw. Bauteile abnehmen (daher auch der aufwändige Zulassungsprozess in D, woraus dann ABEs werden).


    Jeder wie er meint, ICH würde halt den TÜV selber fragen via Mail z.B.

    ich bin jetzt auch still :)

  • #27

    Sorry, war gedanklich bei M+S reifen mit weniger Geschwindigkeitsindex. Das seht wirklich alles in unseren threads :)

  • #28

    § 19 (2) StVZO https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html


    (Wenn z.B. ein Ständer die technischen Voraussetzungen für eine ABE erfüllt aber keine ABE beantragt wurde tritt auch keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf und die BE ist nicht erloschen)


    Das erlöschen einer BE ist schon an recht große Hürden geknüpft


    Aber jeder hat natürlich ein persönliches Interesse daran, dass z.B. die Halterung des Hauptständers nicht brechen kann, der Hauptständer dann nicht schief im Rahmen hängt und mit dem Ausleger oder Fuß einen Reifen aufschlitzt.


    Daher den Lieferanten kontaktieren, das mit einer ABE dort klären.


    Wenn keine ABE vorhanden ist, kann jeder dann seine persönlichen Schlüsse daraus ziehen und mit der persönlichen Risikobereitschaft in Einklang bringen.

  • #29

    wer entscheidet das denn? Der fahrzeugführer oder Inhaber, oder evtl. der TÜV (der ja in deinem Beispiel oben nix davon weiß)?

  • Hey,

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