Gedenkstätte auf der B500

  • #53

    In Bayern (z.B Sudelfeld und Kesselberg) hat die :law-policered:mal die Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen, da war dann Ruhe. Wer will denn schon gerne zu Hause sitzen wenn die Kumpels auf Tour gehen. Jetzt ist dort für Bikes nur noch 60km/h erlaubt, reicht für den Kurvenspaß allemal, aber die Zwischenetappen:angry-screaming: Wird aber meines Wissens gerade nicht mehr gemacht. Geldstrafen sind da irgendwie nicht so wirksam.

    Auf jeden Fall lasse ich mir mein Hobby von ein paar Idioten nicht vermiesen. Hotspots werden einfach nicht mehr, und wenn dann nur unter der Woche angefahren:wboy:

    Allesfahrer

  • #56

    Ein ganz anderer Ansatz wäre Leasing für Privatpersonen zu verbieten...

    - deutlich weniger Fahrzeuge auf den Strecken -> weniger Lärm.

    - Übermotorisierung würde abnehmen -> weniger "Sportfahrzeuge" mit ausgeräumten Auspuffanlagen und "lauten" Fahrern unterwegs.

    - "Vollkasko- Mentalität" würde auch eher zurück gehen.


    Nur so eine Idee...

    Grüsse aus der Schweiz

    Michi


    Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da eh nicht lebend raus...

  • #57

    Oder man geht von einem festzulegenden Höchssatz aus und der Beschuldigt kann mit seinem letzten Lohnsteuerbescheid den Nachweis einer geringeren Geldstrafe führen.

    #haltungzeigen

  • #58

    Auch ein interessanter Ansatz. Vielleicht nicht generell verbieten sondern auf Wagenklassen bezogen. Dann können einkommensschwache Haushalte zum Erwerb (Arbeitsweg) Mobilität finanzieren. Total interessant was für Facetten die Diskusion hervorbringt. Geboren aus einer Idee des Studenten.

    #haltungzeigen

  • #59

    Nur als Hinweis - das war ein rechtswidriges Verhalten der Polizei in 2007 und die Polizei musste damals einiges an eingenommenen Bußgeldern wieder ausgeben.... https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/08a01422u.pdf


    Dieses Verfahren wurde längst wieder eingestellt, da im Wiederholungsfall der Straftatbestand der Rechtsbeugung im Raum steht.


    Sind allerdings mehrere Fahrzeuge gemeinsam unterwegs oder wird versucht grob verkehrswidrig eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen dann droht der § 315d StGB mit Androhung von Freiheitsstrafe https://dejure.org/gesetze/StGB/315d.html. Dabei kann das Fahrzeug dann als "Tatwaffe" beschlagnahmt werden.


    Auch ein sogenanntes Alleinrennen ist nach Meinung des BGH strafbar http://juris.bundesgerichtshof…ll&nr=116078&Frame=4&.pdf


    Es sind also genügend "Mittel" vorhanden um eindämmend tätig zu werden, es muss nur genügend Kontrolldichte da sein.

  • #60

    Die Strafe für ein und das selbe Vergehen nach dem Einkommen zu staffeln verstößt sicher gegen einen Gleichbehandlungs Paragrafen, wenn nicht gar gegen das Grundgesetz (Alle Menschen sind gleich) und dürfte spätestens am EU Recht scheitern. Und der jeweilige deutsche Verkehrsminister hatte ja schon bei der Maut keine Eier in der Hose.


    Und wie Papinator schon schrieb es gibt genug Mittel etwas gegen die einzelnen Verursacher zu unternehmen. Aber das ist Personal- und damit kostenintensiv. Da ist eine pauschale Streckensperrung oder Geschwindigkeitsbeschränung deutlich billiger zumal ja nur eine Minderheit betroffen ist


    Image fördernde Grüße

    HeinoAT

    Manchmal

    sind es nur ein paar Zeilen die uns den Tag verschönern

    Warme Worte für den ganzen Tag

    Ein kleiner Gruß von ganzem Herzen ❤

    Und zwischen den Zeilen ist ein Zauber verborgen, der aus Wolken Zuckerwatte und aus Sorgen Pusteblumen macht.

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