Trauer um die ermordeten Polizisten in Kusel

  • #52

    Aber Achtung, wenn der tatsächlich!Argumente für eine Revision hat, geht es wieder von vorne los. Hoffe natürlich dass der Kerl nicht mehr rauskommt!

    Gruß aus Bremen :)


    Hartmut :atrot:




    Man muss auch mal auf Entbehrungen verzichten können. :pommes:

    Aktuelles Moped: NC750X

  • #53

    Wenn ich es richtig verstanden habe plädiert er nach wie vor auf Notwehr. Das heißt er behauptet, die Polizisten hätten grundlos das Feuer eröffnet und er hätte sich nur zur Wehr gesetzt. Also eine dreiste Umkehr der Fakten. Und diese Lügen wird auch die nächste Gerichtsinstanz sicher einzuordnen wissen...

    Auch ich hoffe inständig, dass diese Drecks*** nie wieder in Freiheit leben darf!

    Viele Grüße


    Holger


    Africa Twin CRF1100L ES (SD13, 2024)

  • #54

    Bei der Höchststrafe, also lebenslänglich + Sicherungsverwahrung, sollte man immer Revision einlegen. Weil es ein härteres Urteil nicht geben kann. Außerdem verdienen die Anwälte.

  • #55

    Achtung, Revision und Berufung nicht in einen Topf werfen. Das sind unterschiedliche rechtliche Vorgänge.

    Gruß aus Bremen :)


    Hartmut :atrot:




    Man muss auch mal auf Entbehrungen verzichten können. :pommes:

    Aktuelles Moped: NC750X

  • #57

    Genau, so ist es. Diese muss aber begründet werden. Es müssen Verfahrensfehler angezeigt werden.

    Gruß aus Bremen :)


    Hartmut :atrot:




    Man muss auch mal auf Entbehrungen verzichten können. :pommes:

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  • #58

    Richtig. Es gibt keine erneute Beweisaufnahme. Es muss (z.B.) nachgewiesen werden, dass der Richter Sachverhalte nicht, oder nicht richtig, gewürdigt hat.


    Im vorliegenden Fall wird es der Verteidigung darum gehen, die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" los zu werden, damit nach 15 Jahren eine Entlassung in Aussicht ist. Aussichtslos ist das jedenfalls nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Kandidatnr2 ()

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