Trauer um die ermordeten Polizisten in Kusel
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#53 Wenn ich es richtig verstanden habe plädiert er nach wie vor auf Notwehr. Das heißt er behauptet, die Polizisten hätten grundlos das Feuer eröffnet und er hätte sich nur zur Wehr gesetzt. Also eine dreiste Umkehr der Fakten. Und diese Lügen wird auch die nächste Gerichtsinstanz sicher einzuordnen wissen...
Auch ich hoffe inständig, dass diese Drecks*** nie wieder in Freiheit leben darf!
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#54 Aber Achtung, wenn der tatsächlich!Argumente für eine Revision hat, geht es wieder von vorne los. Hoffe natürlich dass der Kerl nicht mehr rauskommt!
Bei der Höchststrafe, also lebenslänglich + Sicherungsverwahrung, sollte man immer Revision einlegen. Weil es ein härteres Urteil nicht geben kann. Außerdem verdienen die Anwälte.
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#56 Achtung, Revision und Berufung nicht in einen Topf werfen. Das sind unterschiedliche rechtliche Vorgänge.
Gegen Urteile der Strafkammer beim Landgericht gibt es nur die Revision.
Nach Lebenslang-Urteil: Angeklagter im Polizistenmord-Prozess legt Revision ein - n-tv.de
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#57 Gegen Urteile der Strafkammer beim Landgericht gibt es nur die Revision
Genau, so ist es. Diese muss aber begründet werden. Es müssen Verfahrensfehler angezeigt werden.
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#58 Genau, so ist es. Diese muss aber begründet werden. Es müssen Verfahrensfehler angezeigt werden.
Richtig. Es gibt keine erneute Beweisaufnahme. Es muss (z.B.) nachgewiesen werden, dass der Richter Sachverhalte nicht, oder nicht richtig, gewürdigt hat.
Im vorliegenden Fall wird es der Verteidigung darum gehen, die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" los zu werden, damit nach 15 Jahren eine Entlassung in Aussicht ist. Aussichtslos ist das jedenfalls nicht.
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