Frage an die Schweizer und die die sich da auskennen

  • #1

    Hi, ich frage für einen Freund....äh Arbeitskollegen der u.U. in die Schweiz zum arbeiten ziehen möchte mit Familie.

    Nun hat er Fragen die er nicht zu 100 Prozent ergoogln konnte.

    Wenn man die Straßenvignette hat, sind da alle Autobahnen und Tunnel dann frei?

    Wie wird die KFZ Steuer berechnet? Er hat zwei ältere Kleinwagen .

    Wäre nett wenn da jemand nähere Antworten zu hat.

  • #2

    Hallo Tiggi


    Die Vignette erlaubt die Fahrt auf Autobahnen und Autostrassen. Nicht alle Autostrassen sind vignettenpflichtig; die sind aber immer gekennzeichnet.

    Die grossen Alpentunnel sind, sofern Teil der Autobahn, ebenfalls mit der Vignette abgedeckt. Für sonstige Tunnel gibt es keine Vignettenpflicht.

    Maut/Parkmaut kosten nur ganz wenige, abgelegene (Privat)-Strassen.


    Die KFZ-Steuer hängt sehr davon ab, in welchem Kanton dein Arbeitskollege seinen Wohnsitz haben wird.

    Hier können die Websites der kantonalen Strassenverkehrsämter Auskunft darüber geben.


    Beste Grüsse und viel Glück. :wboy:

  • #4

    Hallo Tiggi

    In der Schweiz ist es auch möglich zwei Fahrzeuge mit einem Wechselschild zu fahren.

    Natürlich können die Fahrzeuge nicht gleichzeitig bewegt werden, sondern immer nur das Fahrzeug an dem das Kontrollschild angebracht ist.

    Ab 2024 kann die Autobahn Vignette auch Online gelöst werden. Das hat den Vorteil dass bei Wechselschildern nur eine Vignette bezahlt werden muss.

    Sonnige Grüsse bei jedem Wetter Hausi

  • #5

    Vignettenfrage ist beantwortet: 40 Franken Anfang Jahr und gut ist (ausser für SBB-Geleise und Schifffahrtsrouten).

    So viel ich weiss, kannst du aber nicht mit deutschen Autos einfach hier zur kantonalen Motorfahrzeugkontrolle (d. i. das Amt, welches die Autos zulässt, die Fahrzeugpapiere ausstellt und die Kennzeichen abgibt) und dir ein Kennzeichen geben lassen. Da kommen die Import- und die Zollfragen dazu. Es gibt aber grenznahe deutsche Firmen und Werkstätten, die dir das abnehmen. Und sonst verkaufen und in der Schweiz neu kaufen. Der Occasions-Markt boomt zur Zeit. https://www.autoscout24.ch/de


    Edit: Zur Zeit verdient man hier wieder gutes Geld im Vergleich zur EU. Ich glaube, ich hol mir morgen einen kleinen Vorrat für die nächsten Einkäufe und Ferien.

  • #7

    Ab August 2023:

    E-Vignette


    Shop:

    Via Portal: Ihr digitaler Schlüssel für E-Vignette und PSVA


    Zu den Fahrzeugen:

    https://www.bazg.admin.ch/bazg…%C3%BChren%20m%C3%B6chten.


    Zulassung in der CH ist mit CoC Papieren möglich, ansonsten: Fahrzeuge besser verkaufen statt rumärgern.

    I once wanted to be the fastest rider; now I just want to be the oldest

  • #8

    Zu der Frage mit den gebrauchten Autos möchte ich kurz korrigieren:

    Umzug in die Schweiz (auswandern-schweiz.net)

    Das eigene Fahrzeug kann, sofern dies einem mindestens 6 Monate gehört beziehungsweise nutzt, ebenfalls ohne Verzollung eingeführt werden. Das Fahrzeug wird, wie allen anderen Umzugsgüter, ebenfalls vorher beim deutschen Zoll ausgeführt und beim Schweizer Zoll eingeführt. Das abgestempelte Formular vom Zoll wird später für die Anmeldung des Fahrzeuges gebraucht. Die Anmeldung muss spätestens 12 Monate nach Einführung erfolgen und bei Neufahrzeugen innerhalb von einem Monat.

    Liebe Grüsse Josefus

    Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht!

    Zweirad-Historie: Suzuki RV 50 Suzuki GT 550, Yamaha TDM 850 MK II, Honda XL1000V Varadero SD02, Yamaha FJR 1300 RP04, Yamaha FJR 1300 RP08, Honda Africa Twin SD04, Honda Africa Twin Adventure Sports CRF1100 D4 SD09

    2023: Techno Classica Essen, Dilledöppche Forumstreffen, SWR 6.0
    2024: Kuckuckstou(h)r Schwarzwald TWR 3.0

  • #9

    Kann bestätigen das es mit COC Papieren und als Umzugsfahrzeug sehr gut klappt, die Fahrzeuge einzuführen ohne Ärger zu haben.

    Fahre als einer der wenigen hier eine RD 07 mit vollen 60 PS. Die meisten Schweizer ATs aus der alten Zeit wurden (völlig unverständlich bei der eh schon niedrigen Leistung auch für damals - auf 36/37 PS reduziert (der Beamte das Verbrochen hat und den Schweizer Bikern die Freude reduziert hat - gehört ins Archiv versetzt). Mein Umzugsfahrzeug ist vor diesem Unfug geschützt gewesen.

  • #10

    Hallo rocchas,

    so weit ich mich erinnern kann ist es doch so, dass für die Einfuhr erst mal nur Das Fromular 18.44 18_44_uebersiedlungsgut.zip benötit wird, die COC wird dann erst bei der Anmeldung (in der Schweiz heisst das "Immatrikulation") benötigt.

    So war es zumindest vor 11 Jahren als ich rübergemacht habe!

    Und die Immatrikulation ist bei gebrauchten Fahrzeugen erst innerhalb von 12 Monaten nach der Einreise vorgeschreiben, aber bitte keinen Tag länger, sonst wird es kritisch (und natürlich teuer).


    Ausserdem kannst Du dir sicher sein, dass jede schweizer Person, die irgendwelche Aufsichtskompetenzen (Hausmeister, Putzfrau, Nachbarn) hat, dich spätestens nach 3 Monaten fragen wird, wieso dein Fahrzeug denn immer noch diese ausländischen Kennzeichen (bzw. die vorübergehenden Zollkennzeichen) hat und immer noch nicht angemeldet ist. Ist mir mehrfach so ergeangen in Islisberg (südlich von Zürich)!

    Ja ja, ........ :doh: :doh:

    Liebe Grüsse

    Josefus

    PS: Weitere Fragen beantworte ich gerne auch per PN!

    Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht!

    Zweirad-Historie: Suzuki RV 50 Suzuki GT 550, Yamaha TDM 850 MK II, Honda XL1000V Varadero SD02, Yamaha FJR 1300 RP04, Yamaha FJR 1300 RP08, Honda Africa Twin SD04, Honda Africa Twin Adventure Sports CRF1100 D4 SD09

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    Einmal editiert, zuletzt von Josefus ()

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