Probleme mit DAINESE Airbag weste D-Air Smart Weste

  • #1

    Moin Leute;


    hat noch jemand von euch Probleme mit der DAINESE D-Air Smart Weste?


    Hatte meine Weste im November 2021 gekauft.

    Im Mai 2023 der erste Ausfall. Die Kontrollleuchte funktionierte nicht mehr, somit keine Funktion des Airbags.

    Nach Einschicken der Weste beim Händler aus dem Internet, kam die Weste nach wochenlanger Wartezeit repariert zurück.

    Nun passierte der gleiche Fehler wieder im Mai 2024.

    Nach einem Anruf beim Internethändler wurde zunächst mit abgelaufenen Gewährleistung der Fall abgeschmettert.


    Nun habe ich dort etwas Druck gemacht, und darauf hingewiesen, dass ja der gleiche Fehler wieder auftrat, und somit sich die Gewährleistung doch verlängern müsste.

    Weiterhin hatte ich angegeben, dass ein Freund von mir auch diesen Fehler bereits 2x hatte.


    Nach meinem Verlangen wurde mir jetzt ein kostenloses Rücksendelabel zugeschickt.


    Jetzt warte ich gespannt auf die weitere Abwicklung.


    Liebe Grüße

    franky

    franky

    aus Hagen im Bremischen

    mit seiner roten HONDA NT 1100 DCT von 2024

  • #3

    Jein.

    Aus dem ERGO Portal:


    Es kommt darauf an

    Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre.

    Reine Kulanz

    Haben Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, wird es schwieriger. Es kommt dann beispielsweise auf Umfang, Dauer und Kosten der Reparaturarbeiten an. Besonders umfangreiche und kostspielige Arbeiten deuten eher auf ein Anerkenntnis der Nacherfüllungspflicht hin. Kleinstreparaturen oder der Austausch günstiger Ersatzteile sprechen eher für eine Kulanzlösung. Hat der Verkäufer die Mängelbeseitigung ausdrücklich aus reiner Kulanz übernommen oder um einen Streit gütlich zu beenden, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.


    ----

    Also ich gehe mal davon aus das es sich hier um eine größere Reparatur handelt. Dann ist das keine Kulanz, sondern eine Anerkennung der Mängelbeseitigungspflicht.

    Oder wie seht ihr es?

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #4

    Hört sich interessant an.

    Gibt es dazu einen Paragraphen?


    Als ich den Sachverhalt gelernt habe, war das nicht so.


    Ginge die Weste beim ersten Mal zurück, und es wäre eine neue gekauft worden, sprich ein neuer Vertrag, dann wäre es klar. Da es aber der alte Vertrag ist, und dessen Gewährleistung im November auslief....



    Die meisten hatten ihre AT während der Gewährleistungsfrist schon mal zur Nachbesserung weg.

    Und bei einigen ging dennoch nach den 24 Monaten erneut etwas defekt.

    Da zeigt dir der Händler (mit "Recht") die lange Nase.


    (Kulanz ist wieder was anderes)

  • #5

    Moment, es handelt sich hier nicht um 'noch etwas defekt', sondern nur darum wenn das Gleiche nochmals defekt ist.

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #6

    Das ausgetauschte Teil hat keine zwei Jahre Gewährleistung nur für sich, nur noch die Restlaufzeit des „Hauptgerätes“.

    1114592_3.png


    Hauptständer, TC, Stebel HUPE, OneOne Öler, Heed Sturzbügel, Nebelscheinwerfer MotoBozzo, Sitzbank von Petra


    :atblack:

  • #7

    Das ist auch mein Kenntnisstand.

    Alles andere ist kulantes Verhalten des Verkäufers, ohne rechtliche Grundlage.

  • #9

    Das ist wohl nach §212 BGB nicht der Fall


    Wenn durch den Käufer ein Anspruch auf Nachbesserung BGB besteht und der verkaufende Händler diesen Anspruch bestätigt oder durch schlüssiges Handeln z.B. Reparatur/Austausch den Sachmangel beseitigt, beginnt die Gewährleistung NEU mit einer Dauer von 2 Jahren.


    Entscheidend dabei ist, dass hier Ansprüche gem. BGB geltend gemacht werden können. Wer das Wort "Garantie" in den Mund nimmt hat übrigens schon verloren.


  • #10

    Auweia….


    Ist das schon länger so?

    Oder nur in Teilbereichen?


    Weil was ich oben schrieb, weiß ich schon lange Jahre so, auch andere sind dieser Meinung.

    Da bin ich nun schon ziemlich erstaunt…

    1114592_3.png


    Hauptständer, TC, Stebel HUPE, OneOne Öler, Heed Sturzbügel, Nebelscheinwerfer MotoBozzo, Sitzbank von Petra


    :atblack:

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