HB Zusatzscheinwerfer - kennt die jemand?

  • #21

    Vielleicht liegt es daran, dass Fernscheinwerfer nicht als dauerfunktionierende Zusatzscheinwerfer verwendet werden dürfen. Das kann nach der Beschreibung auf der Internetseite von HB so auch nicht funktionieren, denn zusätzliche Fernscheinwerfer sollten eben nur mit dem Fernlicht zusammen funktionieren und nicht dauerhaft, bis man das Moped abstellt. Ich würde auch nie auf die Idee kommen, Fernscheinwerfer dauerhaft als Zusatzlicht zu betreiben, dafür gibt es genug zugelassenen Scheinwerfer, die dafür besser geeignet sind. Hätte ich jetzt nicht die originalen von Honda dran, dann würde ich mir die BMW-Zusatzscheinwerfer montieren, die machen ein super Licht und sind legal dauerhaft als Zusatzlicht zu betreiben, weil sie die Kennung "Zusatzlicht" und nicht "NSW" haben.


    Gruß Axel

  • #22

    Trikeflieger jetzt bin ich neugierig: welche Zusatzscheinwwrfer sind das genau von Honda / BMW?

    Hab mich vor paar Jahren mal damit beschäftigt, da war es mW so, dass nur NebelSW legal und zusätzlich leuchten dürfen. „Zusatzscheinwerfer“ kenn ich in dem Zusammenhang leider nicht.

    Würde mich über mehr Infos freuen.


    Hintergrund meiner Frage: NS haben ja nur so Ellipsen (eher so schmale Balken) als Lichtkegel, die dann bei Kurvenfahrten nicht mehr viel bringen

  • #23

    Ich habe jetzt gerade die Motobozzos an meiner CRF1100 angebaut, das sind offiziell Nebelscheinwerfer. Die Lampen an sich sind angeblich die gleichen, die Honda als offizielles Zubehör anbietet, aber Bozzo verzichtet auf das Extra-Gehäuse. Im Gegensatz zu den Honda-Neblern werden die Motobozzos an die obere Gabelklemmung angeschraubt. Zwei Serien-Schrauben werden gegen neue von Bozzo ausgetauscht, das sitzt absolut sauber und stabil.


    Im Gegensatz zu den Honda-Neblern, die auf jeder Seite separat an das Bordnetz angeschlossen werden, hat Bozzo die Scheinwerfer so verkabelt, dass man sie nur auf der rechten Seite einstecken muss, es muss also nur auf der einen Seite die Verkleidung runter. Von der Leuchtwirkung her bringen sie eher in der Breite als in der Entfernung was.Ich habe sie so eingestellt, dass der rechte SW etwas höher ist als der linke, so beleuchten sie beide nicht denselben Fleck.


    Unterschied zu den normalen Scheinwerfern: Die Bozzos schwenken mit, wenn man die Gabel einschlägt. Das merkt man vor allem beim engen Rangieren.


    Ich bin bislang mit den Bozzos zufrieden, sie sind legal und lassen sich über das Honda-Cockpit steuern. Man muss allerdings auch sagen, dass 380 Euro inklusive Fracht schon auch Geld sind.

  • #24

    Mir geht es in erster Linie nicht um damit im Nebel zu fahren, sondern darum besser gesehen zu werden.
    Wenn dann der Christbaum an ist sollte man meinen das da kein Mofa kommt.
    Bozzo sagte mir das Nebler die einzigen legalen Lampen wären als Zusatzbeleuchtung an meiner CRF.
    Ob da BMW oder wer auch immer andere legal anbauen dürfen entzieht sich meiner Kenntnis.


    Was ist erlaubt?

    • Zusatzfernlicht: Ein zusätzliches Fernlicht ist erlaubt, wenn das Motorrad nur ein serienmäßiges Fernlicht hat.

    Nebelscheinwerfer: Nebelscheinwerfer dürfen als Zusatzscheinwerfer montiert werden, müssen aber bei schlechter Sicht (unter 50 Meter) eingeschaltet werden. Tagfahrlicht: Eine oder zwei Tagfahrleuchten sind erlaubt. Sonstige Zusatzbeleuchtung: Zusätzliche Beleuchtung, wie z.B. Unterbodenbeleuchtung oder LED-Lichterketten, ist in der Regel nicht erlaubt. Farbe der Beleuchtung: Frontale Beleuchtung muss weiß sein, rückwärtige Beleuchtung rot und seitliche Beleuchtung gelb.

    Wichtige Hinweise:

    • Prüfzeichen: Achten Sie beim Kauf von Zusatzscheinwerfern auf das E-Prüfzeichen (ECE oder EG), welches die Zulassung für den Straßenverkehr bestätigt.

    Montage: Die Zusatzscheinwerfer müssen korrekt montiert sein, d.h. der Winkel, die Streuung und die Höhe des Lichtkegels müssen den Vorgaben entsprechen. TÜV/Prüforganisationen: Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich vor der Montage von Zusatzscheinwerfern bei einer Prüforganisation wie dem TÜV zu informieren, ob die gewählte Beleuchtung den Vorschriften entspricht. Verwendung: Die Verwendung von Nebelscheinwerfern ist auf schlechte Sichtverhältnisse (Nebel, Regen, Schnee) beschränkt.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Zusatzbeleuchtung am Motorrad unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, aber eine korrekte Montage und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften unerlässlich sind

    :at4: Gruß Klaus :at4:

  • #25

    Ich kann Dir die Zulassungsnummer der Scheinwerfer leider nicht sagen, da ich die BMW vor 3 Monaten verkauft habe. Ich hatte aber mal nach der Nummer geschaut und da ist mir die Bezeichnung Zusatzscheinwerfer aufgefallen. Ich kann Dir jetzt leider aber nicht sagen, ob das die "NSW" der GS waren oder die "NSW" der K1600GT, waren aber optisch identisch.


    Gruß Axel

  • #26

    Nebelscheinwerfer: Nebelscheinwerfer dürfen als Zusatzscheinwerfer montiert werden, müssen dürfen aber nur  Details siehe § 17(3) StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html aber bei schlechter Sicht (unter 50 Meter) eingeschaltet werden.


    Alles was bei schönster Sonne mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern unterwegs ist, mag für das bessere gesehen werden einen Beitrag leisten - ist aber nicht legal unterwegs (Wenn es denn jemand ahnden wollte 48,5€ bis 63,5€ Bußgeld


    Wird meistens toleriert - aber man kann sich nicht drauf verlassen

  • #27

    Allerdings ist das in Österreich anders, bei uns darf man seit ein paar Jahren IMMER die NSW an haben.

    (Nur so als Ergänzung) :)

    ATAS BJ.2024 (ja, die mit dem 19" Vorderrad) in Tricolor :love:

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