Alles anzeigenDiese "elektr. Parkscheibe" ist laut STVO nicht erlaubt und KANN trotzdem zum Knöllchen führen.
Sehe ich anders, steht doch in den ersten zwei Sätzen: werden die Voraussetzungen erfüllt, sind sie im öffentliche Raum erlaubt - in Deutschland.
Edit: aah ja: „privater Parkraum“ kann ja auch der Supermarkt-Parplatz sein
Da hab ich tatsächlich noch nie ne Scheibe ausgelegt. Bisher immer Glück gehabt.