Totalschaden, Abwicklung Haftpflichtversicherung
-
-
-
#12 Falsch. Das stimmt nicht!
Die Versicherung kauft kein Fahrzeug an. Sie vermittelt lediglich an geeignete Restwertaufkäufer. Das Fahrzeug bleibt Eigentum des Besitzers. Er könnte das Fahrzeug theoretisch auch behalten.
Zu spöt gesehen
muss man dann das beschädigte Motorrad der Versicherung abgeben?
Nein. Die Versicherung stellt das Fahrzeug in eine Börse wo man drauf bieten kann.
Mann muss dieses Angebot aber nicht annehmen.
Allerdings wird dann das höchste Gebot vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, und man behält sein Fahrzeug.
Das kann man dann selbst verkaufen oder wieder herrichten oder verschrotten, kurz gesagt, man kann dann damit machen was man will
-
-
#13 Bei mir wollte die gegnerische Versicherung ein Gutachten der Dekra über den Schaden haben und dort waren drei Bieter aufgelistet, die in einer Börse auf die verunfallte Maschine Angebote abgegeben hatten. An den Höchstbietenden habe ich dann verkauft kurz vor Ablauf der Preisbindung von einem Monat und einen Monat später kam die Versicherung um die Ecke, dass sie einen haben der 500 € mehr bietet, too late.
-
#14 Zu spöt gesehen
Nein. Die Versicherung stellt das Fahrzeug in eine Börse wo man drauf bieten kann.
Mann muss dieses Angebot aber nicht annehmen.
Allerdings wird dann das höchste Gebot vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, und man behält sein Fahrzeug.
Das kann man dann selbst verkaufen oder wieder herrichten oder verschrotten, kurz gesagt, man kann dann damit machen was man will
exakt genau so ist die Vorgehensweise. Hatte beim PKW einen Wildschaden (Teilkasko) welcher zum wirtschaftlichen Totalschaden führte. Hab das Unfallauto dann mit aussagekräftigen Bildern bei mobile inseriert (war nachweisliche Checkheft gepflegt) Ein Käufer aus Polen bot mir 500,- € mehr als der bisherige höchste Restwert aus der Börse. Hat ihn dann abgeholt und bar bezahlt.
Gruß Gerd
-
-
#15 War zwar schon 2007, aber als ein freundlicher Mitbürger meinte mich von der Honda zu schupsen, hatte diese laut Gutachten noch einen Restwert von 1.000€. Die Versicherung meinte, ich sollte sie man verkaufen. Mein Fhh das das dann vermittelt. Habe fast das doppelte bekommen.
Dafür bekam er dann einen Schein ins Schwein.
-
#16 exakt genau so ist die Vorgehensweise. Hatte beim PKW einen Wildschaden (Teilkasko) welcher zum wirtschaftlichen Totalschaden führte. Hab das Unfallauto dann mit aussagekräftigen Bildern bei mobile inseriert (war nachweisliche Checkheft gepflegt) Ein Käufer aus Polen bot mir 500,- € mehr als der bisherige höchste Restwert aus der Börse. Hat ihn dann abgeholt und bar bezahlt.
Gruß Gerd
M an bekommt auf dem freien Markt immer mehr Geld als auf der Börse
-
-
#17 .......
Kleidung wollten Sie nicht, da keine Rechnung mehr vorhanden und offensichtlich schon etwas älter
....
.. zum Thema Schutzkleidung und Helm gibt es meines Wissens völlig anderslautende Urteile und Vorgehensweisen. Mach dich da noch mal schlau! Sobald der Helm Bodenkontakt hatte ist er Schrott und m.W. ersetzt.
Und für die Schutzkleidung brauchst du keinen Beleg, die hattest du an und damit fertig. Die Art und Produktnachweis kannst du per Bilder nachreichen.... .
Je nach Hersteller kann man mit denen auch mal Kontakt aufnehmen ob die die Kombi wieder reparieren können. Auch das zahlt die Versicherung, falls die Reparatur in einem entsprechend zertifizierten Betrieb erfolgt.
Handschuhe und Stiefel nicht vergessen, falls verkratzt!
-
#18 Thema Schutzkleidung.
Nach meinem Unfall kam der Sachverständige zu mir ins Krankenaus, und sagt, er könne dem Helm dem Motorradschaden zusschreiben, dann würde das mit dem Bezahlen von der Versicherung schneller gehen.
Ich hatte die Rechnung nicht mehr, habe dann eine Kopie aus dem Polokatalog (Wiederbeschaffungswert) eingeschickt. 3 Tage später war das Geld auf dem Konto.
Für die Klamotten wollten sie mir 50% anbieten, man könnte ja günstig gebrauchte, gute sachen über Ebay kaufen.
Habe dann die Unterlagen der Sachen zur Versicherung geschick, mit dim Hinweis, könnten sie gerne vesuchen.
Reinigungsbelege sollte sie dann aber dazulege. Hat ein wenig gedauert, dann kamen auch die restlichen 50% aufs Konto, und ein netter Brief kam auch.
-
-
#19 Moin
Dat mit der Schutzkleidung hab ich so stehen lassen.
Die haben 50 % vom Helm bezahlt und das fand ich OK.
Die Anzughose war sowieso zur Entsorgung vorgesehen, die hatte ein Loch so groß wie ein 2 € Stück.
Die neue war schon gekauft.
Die Jacke hatte nichts abbekommen.
Ich war bei dem Unfall ca. 5 - 10 Km/h schnell.
Der Helm ist auf die Straße geknallt, ergo grundsätzlich austauschen.
Ärgerlich war nur, dass die Freisprecheinrichtung "natürlich NICHT" im neuen Helm passte. (C4 --> C5)
Korrektur meiner Aussage!
Die Unfallmaschine wurde durch eine Börse in der Nähe von München an einen Aufkäufer aus Polen vermittelt.
Die Versicherung hat nur die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Preis des Polen überwiesen.
Gruß
Norbert
-
#20 Es gibt bei Motorradkleidung keinen Abzug für "Gebraucht" - das ist höchstrichterlich geklärt, es ist kein Modeartikel sondern Schutzbekleidung. Die ist daher zu 100% von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen bei einem Unfall an dem man nicht schuld ist. Vollkaskoabrechnungen (also eigene Schuld) ist ein Sonderfall und kann anders behandelt werden.
Aber bei dem Threaderöffner ging es ja um einen unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung muss den Kompletten schaden erstatten.
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!