Alles anzeigenEin "zweiter" Nachbesserungsversuch muss grundsätzlich nicht eingeräumt werden (siehe BGH vom 26.08.2020 – VIII ZR 351/19), vorausgesetzt es wurde eine angemessene Nachbesserungsfrist gesetzt. Wurde aber bereits oben schon mal erwähnt, wenn ich mich recht erinnere.
Jep. Gaaanz am Anfang von mir.