Mischbereifung 21 Zoll Variante

  • #1

    Ein charmantes HALLO in die Runde.

    Bin in diesem Jahr bei meiner SD13 auf Pirelli STR umgestiegen und grundsätzlich sehr zufrieden mit den Reifen (kein Hoppeln und Shimmy).

    Leider verschleißt der HR Reufen enorm schnell und möchte deshalb auf den TKC 70 für das HR umsteigen. Gibt es bezüglich der Kombi schon Erfahrungswerte?

    Gruß der Rainer

  • #2

    Schau mal in Deine Papiere! Mischbereifung ist nicht immer zulässig. Wenn Gleichbindung im Schein steht, dann erst austragen lassen und dann wechseln.

    Führt leider kein Weg dran vorbei. 😕


    Zur speziellen Kombi selbst gab es, schon mal Meinungen. Ich würde den TK hinten eher als unkritisch ansehen. Da rutscht eh zuerst der STR vorn.


    LG

    Roman

  • #3

    Mischbereifung stellt bei den neuen AT, seit der SD04, kein Problem dar.


    Alle Fahrzeuge welche eine EG-Typengenehmigung aufweisen müssen sich nur an die in der ZB1 beschriebene Reifengröße halten.


    Bei EG genehmigten Fahrzeugen gibt es keine Reifenbindung, da die Hersteller dafür sorgen müssen, dass die Fahrzeuge ausreichend Bauraum aufweisen um die genannte Reifengröße aufnehmen zu können unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen und der fahrdynamischen Ausdehnung der Reifen.


    Somit ist man vollkommen frei bei Hersteller und Modell der Reifen, dies gilt einzeln je Achse.


    Natürlich sollte man sich selbst überlegen ob man gewisse Reifenmodelle miteinander kombinieren sollte.



    Grüße

    Der_Commander

    SD13 - Schalter - EERA - TriColor --- 1543278_3.png

    Gepäck: Heavy Duties Koffer, EMD Hecktasche, Odinsberg 7L Sturzbügeltaschen, IBEX Gepäckbrücke, SW Motech Pro System

  • #4

    Sachlich richtig, formal nicht. Wenn in den Papieren Gleichbereifung eintragen ist (und das ist sie bis EZ 2024 noch häufig), dann muss das zwingend erst ausgetragen werden. Das ist kein Akt und nicht teuer - zumindest als Bußgeld und anschließende Austragung. 😁


    Aber auch da gilt: Ausprobieren, Erfahrung machen, lernen... 😉


    LG

    Roman



    Ach und noch was: Ob ausgetragen oder nicht - das Fahrverhalten bleibt das Selbe...gut oder schlecht... 😂🤣

  • #5

    Des ist nicht korrekt.

    https://assets.adac.de/image/upload/v1729600365/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/31763_Vorschriften_Motorradreifen_aosu8l.pdf

    Direkt Punkt 1.1: "Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand entfällt

    die Reifenfabrikatsbindung"


    Gibt noch ein paar Bedingungen, die dazu gehören, aber Moppeds, die ab Geburt ein CoC dazu bekommen haben, können die Reifenbindung ignorieren, solange sie sich (was das Fahrwerk betrifft) im Serienzustand befinden.


    Davon abgesehen: haben die 1100er wieder eine bekommen? Meine 1000er aus 2017 hat keine Reifenbindung und es würde mich irgendwie wundern, wenn die neueren danach wieder eine bekommen haben.

  • #7

    Auch wenn es wiederholt nicht verstanden wurde: Der Entfall der Fabrikatsbindung hat nichts mit der Zulässigkeit des Betriebes zu tun. Wenn die Papiere nicht berichtigt wurden, ist der Betrieb nicht zulässig. Ist identisch zu Bauartänderungen, die zwar bereits vom AaS geprüft und für zulässig beschieden wurden, in den Papieren aber noch nicht eingetragen sind.

    Der Gesetzgeber geht bei einem kurzfristigen Betrieb bis zur erstmöglichen Eintragung von einer erlaubten Duldung aus, danach aber nicht mehr.

    Beim Teifenthema dto.

    Das lernt der Besserwissende, spätestens nach dem ersten Unfall oder einer etwas pingeligeren Kontrolle. 😉

    Aber so ist das halt immer mit dem geballten juristischen Forenwissen... 🍻


    LG

    Roman



    PS: Und ja, die Reifen Findung ist hinfällig geworden - allerdings nur sachlich, nicht auch formal. Zwei Paar Schuhe...

    Und wie man es ganz legal und ohne jedes künftige Problem hinbekommt, schrieb ich ja schon vor Wochen. 😁


    Am Ende läuft es wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter - und dann auch nur Vermutung statt Wissen angesammelt... Cest la vie.

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