Damit sind dann alle Freigaben ab DOT 1.18 für Reifen ohne H (nicht V) obsolet
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#2 Hallo Harald, ich zitiere aus dem neuen $36:
"(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."Hier sind nur Winterreifen und gewerbliche Geländereifen gemeint, wenn ich das richtig verstehe. Damit sind wir tatsächlich raus...
Na, da bin ich ja mal gespannt. -
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#3 Guude,
ich mach mir da überhaupt kein Kopp drum.
Zunächst einmal gibt es keine Pflicht, im Winter Winterreifen zu fahren.
Selbst wenn es schneit und die Straßen Schnee und eisbedeckt sind, gibt es immer noch keine Pflicht zum Winterreifen.
Das ist nun mal Fakt. Die Kehrseite der Medaille lautet, sollte bei winterlichen Verhältnissen ein Unfall o.ä. geschehen
und man hat keine Winterreifen drauf, ist man dran.
Und nix anderes besagt das Gesetz der sog. "Winterreifenpflicht"Und nun seinen wir mal ehrlich: Wie oft fahren wir bei Eis und Schnee mit dem Motorrad?
Sollte die Straße vereist sein, hilft uns auf dem Moped auch kein Winterreifen.
Und selbst wenn ich ganz plötzlich von Schnee überrascht werde, dann ist mir das auch egal,
dann seh ich zu, daß ich vorsichtig nach Hause komme und gut ist.
Der Trachtenverein hat dann mit Sicherheit anderes zu tun, als dich anzuhalten und zu kontrollieren, ob du Winterreifen drauf hast.
Und ausserdem hab ich ja den supertollen 610 ´er drauf. Denn das er bei Nässe scheiße ist, wissen alle, aber vielleicht ist er ja bei Schnee supertoll (das hat nur noch niemand geprüft....) -
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#5 und um was ging es sonst?
In dem Link von Harald ging es doch um Winterreifen, oder habe ich das falsch gelesen?
Bisher hatten Heidenau und Co M+S Kennzeichnung, die bisher als Winterreifen geeignet anerkannt waren.
Ab 2018 gilt das nicht mehr.
Noch haben die kein Schneeflockensymbol drauf. Kommt vielleicht noch.
Und wenn nicht, auch egal, deshalb darf ich diese Reifen trotzdem weiterhin bei schönem Wetter fahren,
auch nach Januar 2018. Deshalb muß ich mir jetzt nicht 5 Sätze von 2017 auf Lager legen. -
#6 Jaaaneeeeeeee,
es geht ja nicht um die Wintertauglichkeit.
Es geht darum, dass der Reifen nicht so schnell darf wie das Moped.
Durch die Gesetzesänderung darf der Heidenau und Freunde ab DOT 2018 nicht mehr aufgezogen werden.
Der einzig richtige Weg ist, dass die Reifenhersteller derartige Reifen mit V Zulassung bringen. -
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#7 Der einzig richtige Weg ist, dass die Reifenhersteller derartige Reifen mit V Zulassung bringen.
Der TKC70 ist schon mit Index H=210 km/h für 1. Quartal 2018 angekündigt und das reicht dann wieder. V muss ja für die AT garnicht sein.
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#10
Is ja gut...habs korrigiertDann gibts aber auch keinen Grund mehr Reifen mit "v" zu schreiben
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