Damit sind dann alle Freigaben ab DOT 1.18 für Reifen ohne H (nicht V) obsolet

  • #51

    Mit Verlaub - von solchen Beiträgen halte ich gar nichts!


    Man freut sich, daß die HU so gut gelaufen ist … holt sich ein Bier … und ist ganz stille!


    Grüße von Peter aus L

    SD04 - 03/2016 - Tricolor - ABS - Schalter - OEM-Hauptständer  K60 Scout  Zumo 595 + "Vlad"

    Das ist mir wichtig -> http://www.zweirad-rallye.de/

  • #52

    Hallo,


    das Schreiben vom ADAC ist ja schon mal ein grosser Lichtblick und für mich DIE Bestätigung meiner Lesart der Freigabe von Conti, die u.a. folgende Angaben enthält:



    Beim TKC70 mit M+S Kennung stehen die Fußnoten A3 und B1.
    B1 ist klar, es geht also um A3 und dort steht:


    "M+S Bereifung, Vmax Geschwindigkeitsaufkleber verwenden" und weiter:


    "M+S Bereifung nur zulässig bis 30.09.2024," (KOMMA!!!!) "wenn vor 2018 produziert."



    Würde der Satz lauten:


    "M+S Bereifung nur zulässig bis 30.09.2024 und wenn vor 2018 produziert."


    ...dann dürfte man nur noch Reifen mit DOT ../2017 bis 30.09.2024 verwenden - steht aber nicht da ;)



    Deshalb vertrete nicht nur ich die Meinung, dass M+S mit DOT > 2017 + Aufkleber gefahren werden darf.


    Ich denke, dass diese Argumentation zumindest vor Ort z.B. der Rennleitung gegenüber, weiterhelfen kann
    ohne die o.g. Schriftstücke mit sich herumschleppen zu müssen.



    Bin sehr auf eure Meinung gespannt!!





    Gruß
    Klaus

  • #53

    Du meinst das?


    • Für serienmäßig gefertigte Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (ab ungefähr Mitte 1999)
    ist die Verwendung von Reifen mit M+S-Kennzeichnung und geringerem Speed-Index in
    den angewendeten EU-Richtlinien und EU-Vorschriften grundsätzlich erlaubt (Richtlinie
    97/24/EG u. VO (EU) 3/2014). Für diese Motorräder regeln übergeordnete Vorschriften
    die Verwendung von M+S-Reifen mit niedrigerem Speed-Index. Die Änderungen in der
    StVZO § 36 greifen nicht.


    Wurde ja nie abgestritten. Die Frage, die jeder Hersteller anders interprettiert ist: Darf 2018 noch eine M+S-Kennung verwendet werden. Mitas und Continantal tun es, Heidenau nicht. Meine persönliche Meinung: Formaljuristisch gibt es auch nach EU 2018 nur noch Alpine und kein M+S mehr. Das müssen aber die Hersteller ausfechten, die das jetzt noch drauf machen. Bin mal gespannt, ob es da dann Abmahnungen gibt.


    Von Anfang der Woche von Heidenau, die es wohl wie ich verstehen:


    Hallo Herr S.....
    Aktuell liefern wir noch Modelle aus 2017. Natürlich bauen wir auch Reifen mit DOT 2018, denn die Scouts werden ja weltweit eingesetzt.
    Mit dieser speziellen M+S Regelung für Zweiräder in Deutschland will sich aber gegen Ende des Jahres noch mal das BMVI beschäftigen. Dann wird es hoffentlich eine klar definierte Aussage geben.
    Mit freundlichen Grüßen

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #54

    Also Heidenau hat mir letzten Monat noch geschrieben, dass es keine Neuigkeiten gibt und - ungeachtet der o. G. EU Regelung- die K60 weiterhin nur mit DOT 2017 auf unseren Kisten gefahren werden darf.
    Vgl. https://trueadventure.de/forum/viewtopic.php?t=487&start=30


    Andere Frage mal zur EU Regelung: der im Anfangspost aufgeführte Link enthält folgende Aussage:


    „Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis EURO 4:
    Im Falle der Euro-4 Fahrzeuge findet sich die Vorschrift im delegierten Rechtsakt 3/2014 Anhang XV
    Anforderungen an die Montage der Reifen Punkt 4.2.2.
    Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
    Rechtsvorschriften zu finden sein:
    exx*168/2013*
    „xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4“


    In meinem kfz-Schein steht e4*168/2013*00033*01
    Was heißt das nun genau, außer dass ich weiß dass e4 für Niederlande steht?


    Gruß
    Andreas



    Edit: wer lesen kann.. :roll:


    Der ADAC hat es ja schön formuliert: e4= EG Betriebserlaubnis und somit könnte man zumindest versuchen zu argumentieren, dass man die m+s Reifen auch mit DOT 2018 und Aufkleber am Tacho weiter fahren darf.
    Richtig?

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!