Gibt's hier Juristen? Killschalter defekt

  • #1

    Hallo zusammen,


    So ein Mist, jetzt habe ich meine AT genau vor 10 Wochen gebraucht gekauft, bin noch keine 1000 km gefahren
    und jetzt verreckt der Kill-Schalter. Sie ist aus der Garantie raus und meine Hondawerkstatt hat schon signalisiert,
    dass Honda da nix über Kulanz regelt.


    Da stellt sich mir die Frage: der Händler, bei dem ich die Maschine gekauft habe, muss doch Gewährleistung geben oder?
    Kann man da was machen? Allerdings hab ich die Maschine ja probegefahren und da war der Schalter noch in Ordnung ..


    Es kommt leider noch hinzu, dass ich das Bike 150 km entfernt gekauft habe und
    der Händler verkauft nur Motorräder und ist keine offizielle Werkstatt. Geschweige denn eine Hondawerke.


    Gruß vom Ralf

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    Wenn man weiß, wie's geht, geht's
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    SD04 DCT - Steckdose - Honda Nebler - Oxford Heizgriffe - TT iBracket Handyhalter - Outback Motortek Sturzbügel - SW Engage - H&B Lock-it Träger - Mosko Moto 35l

    Einmal editiert, zuletzt von RalfS ()

  • #2

    Servus Ralf,


    ein Händler muss, auch bei Gebrauchtkauf, Gewährleistung geben. Normalerweise 2 Jahre, kann aber per Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden.


    Gewährleistung heisst, in dem Zeitpunkt, in dem das Motorrad an Dich übergeben wird, muss es ohne Mängel sein. Bei Verbrauchern gilt: tritt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe ein Mangel ( = was anderes gilt bei Verschleiss ! ) auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei der Übergabe vorlag. Ab 6 Monaten + 1 Tag muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe bestand oder zumindest angelegt war.


    Du hast nach meiner Ansicht 2 Möglichkeiten: Den Verkäufer zur Nachbessserung, d.h. Behebung des Mangels auffordern oder bei Weigerung oder 2-maligem fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch, den Kaufpreis mindern.


    Wenn sich der Händler weigert, schau, ob er Mitglied der IHK oder einer Innung ist. Die bieten, in der Regel, eine kostenlose Schiedstelle an. Deren Entscheidung ist für den Händler bindend, für Dich nicht.


    Gruss vom Spessartanwalt Hirsch aus Gemünden

  • #4

    Ja.


    Für die Beurteilung, ob ein zulässiges Agenturgeschäft zu bejahen ist, ist nach einer Ansicht entscheidend, wer das wirtschaftliche Risiko beim Gebrauchtverkauf zu tragen hat.Trifft es den Privatverkäufer, d.h. den, in dessen Auftrag/Namen der Verkauf erfolgt, liegt ein zulässiges Agenturgeschäft vor, für das das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen werden kann. Trägt dagegen der Händler das Risiko, so ist wohl von einem Ankauf des gebrauchten Fahrzeugs durch den jeweiligen Händler auszugehen. Das hat nach meiner Ansicht zur Folge, dass es sich beim Weiterverkauf des Fahrzeugs an einen Verbraucher um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.


    Für letzteres trägt aber leider der private Käufer die Beweislast. Er muss beweisen, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf ( d.h. einen Verkauf eines Unternehmers an einen privaten Verbraucher ) handelt , der Händler also das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs trägt. Damit ist z.B. gemeint, dass der Händler und nicht etwa der private Dritte einen möglichen rechnerischen Verlust beim Verkauf tragen würde.


    Um dies nachzuweisen, kann man z.B. den privaten Dritten kontaktieren und ihn ( wenn er dazu bereit ist ) danach fragen, welche Vereinbarung er mit dem Händler hat, d.h. ob er vom Händler einen festen Preis oder einen Preis abzüglich einer zu zahlenen Kommission bekommt.


    Gruss aus dem Spessart,


    Der SpessartHirsch

  • #5

    Hi, vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Das ist ja schon mal was, bisher wusste ich nicht, ob ich überhaupt einen Anspruch habe.
    Ich bin jetzt eher nicht gewillt, die AT bis in die Pfalz zu fahren, werde dem Händler aber
    den Fall schildern und abwarten, was sie mir vorschlagen.


    Gruß vom Ralf

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  • #6

    Wird der Schalter einfach nur getauscht oder hat Honda da eine Konstruktionsänderung gemacht und man bekommt einen ganz anderen Schalter eingebaut?


    Gruß vom Ralf

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  • #7

    Der zuständige Händler in Graz hat sich nach dem Bekanntwerden des Killschalter-Problems auch erst mal gesträubt und wollte mir weismachen, Honda würde da sicher kein Entgegenkommen zeigen (das Problem wurde erst nach über zwei Jahren wirklich schlagend, davor gab´s nur nach der Winterpause Startprobleme und ich hatte kein Service bei einem Honda-Händler, sondern in der Fachwerkstätte meines Vertrauens machen lassen).
    Also habe ich mich direkt an Honda gewandt und dort wurde mir erklärt, dass nach Ablauf der Garantie bei Honda Österreich noch ein weiteres Kulanzjahr auf Teile gewährt wird - die weitere Abwicklung war dann zwar immer noch aufwendig, aber schlussendlich konnte ich die Schalteinheit kostenlos erhalten und habe sie dann selbst eingebaut.
    Ich würde mich (falls der Händler weiter zickt) auf jeden Fall direkt an Honda wenden, das Problem ist dort ja ausreichend bekannt. Und falls es nur die Schalteinheit ohne Einbau auf Kulanz gibt - immer noch besser als garnichts.

  • #8


    Hallo ,
    ich hab den Schalter von Honda auf Kulanz bekommen . Für den Einbau hatte ich allerdings selbst zu sorgen .
    Gruß , Eddi

  • #9


    'direkt an Honda' ist was genau? Honda Deutschland Webseite > Kontakt > Kontaktformular?


    Gruß vom Ralf

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  • #10


    So in etwa.
    Da aber das Netz eher geduldig ist, würde ich Honda Deutschland ganz klassisch auf dem Postweg per Einschreiben+Rückschein anschreiben. Da hast Du dann den Nachweis, wann genau es bei denen eingegangen ist und das ist dann auch so allgemein anerkannt, sollte der Fall dann evtl. noch weiter vom Gericht oder anderen Stellen behandelt werden.
    Einfach eine Mail schreiben kann nach hinten losgehen.
    Du kannst natürlich super sicher gehen, und Mail und Postweg parallel nutzen.

    SD06, DCT, Tricolor, Outback Motortek Sturzbügel, SW Motech Fußrasten, RomaTech Gepäckplatte, Forumsbremsflüssigkeitsbehälterabdeckung, Puig Tourenscheibe, Stebel Hupen, AliExpress Zusatzscheinwerfer :lol:
    ...to be continued...
    :dance: :auto-dirtbike:

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