was habt ihr euch neues gekauft über 10 Euro
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#3.503 Ich hab' mir eine neue CRF 1100D4 L ATAS SD09, Bj. 2021, in Tricolor mit DCT und elektronisch geregeltem Fahrwerk (EERA) gekauft
Ein Foto vom neuen Schätzchen wird nachgereicht.
Die Firma ABMotorcycles (ABMotorcycles.de) in Deggendorf hat noch ein paar in tricolor und in schwarz.
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#3.504 Sehr geiles Teil. Glückwunsch. Hoffentlich machen die Felgen beim TÜV keinen Stress.
Sind die originalen Felgen, warum sollte da der TÜV sich für interessieren? Wegen des Materialabtrages von ca. 2mm?
Der Motor ist echt der Hammer! So ein Reihenvierer ist ne Wucht: Im 5. Gang durch die Ortschaft und dann beim Ortsschild einfach den Griff aufziehen und "Bääämmm"!
Und der Sound: nur Bässe!
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#3.505 Wegen des Materialabtrages von ca. 2mm?
Genau deshalb.
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#3.507 Nöö, hatte ich noch nie Probleme mit! Da ist noch genug Material übrig, ist ja noch guter alter Honda - Maschinenbau, nix Gewichtsreduzierung! Aus dem Vollen geschnitzt!
Für diesen locker dahin gesagten Satz wollen andere ein Materialgutachten mit Bestätigung der Festigkeit und Statik haben.
... ich sach ja nur ... Das Netz ist voll von Schauergeschichten zu diesem Thema - auch im Fireblade-Forum.
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#3.509 Für diesen locker dahin gesagten Satz wollen andere ein Materialgutachten mit Bestätigung der Festigkeit und Statik haben.
... ich sach ja nur ... Das Netz ist voll von Schauergeschichten zu diesem Thema - auch im Fireblade-Forum.
Man sollte das mal zu Ende lesen, was man selbst zitiert hat!
Achtung, Zitat:
"Imho stellt der TÜV zusammengefaßt folgendes fest:
Jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen, Reparaturen wie Schweißen und Rückformungen sind unzulässig!
(Das schließt auch verbreitern von Felgen aus! ABER, was keiner weiß….)
Eine optischen Aufbereitung (die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades hinsichtlich optischer Defekte) durch Polieren, örtliches anschleifen, Verrunden von Kerben, eventuelles Füllen, Grundieren und Lackieren ist zulässig.
Es gibt aber Einschränkungen, die für uns relevanten wären:
Eine fachgerechte Aufbereitung bis zur maximalen Beschädigungstiefe im Grundmetall von 1 mm ist nur im Bereich von 50 mm in radialer Richtung ausgehend vom Außenhorn zulässig.
Im Bereich über 50 mm vom Außenhorn bis zum Zentrum, außerhalb der aufzubereitenden Bereiche ist nur eine Aufbereitung der Lackschichten zulässig.
Die Anlagefläche des Rades, Radbefestigungsbohrungen, Mittenloch, Ventilsitz, sowie die Innenfläche der Speichen und das Felgenbett dürfen nicht aufbereitet bzw. lackiert werden.
(Quelle: CARTEC WheelDoctor (TÜV-Zertifiziertes Felgenaufbereiteitungsverfahren))
Die Bearbeitung von Rädern mit Sandstrahlgeräten und deren Sandstrahlmedien sofern hierdurch eine Strukturveränderung des Materials im Oberflächenbereich erzielt wird ist nicht zulässig.
(Das würde imho auch Hochglanzverdichten betreffen, aber da mault der TÜV anscheinend nicht….)
Anzumerken wäre noch, das „fachgerecht“ nicht bedeutet das die Ausführung durch einen Fachbetrieb erfolgen muss, sondern daß das Ergebnis fachgerecht ist!
Außerdem, bei jedem Bremsbelag und jeder Deckenleuchte liegt ein Zettel bei, das die Montage nur durch Fachpersonal erfolgen darf…
Woran sich selbstverständlich jedermann sklavisch hält und deshalb nicht mal der TÜV (bisher…) für nen Bremsbelag eine Einbaubescheinigung braucht!
Fazit: Her mit Schleifpapier und Polierscheibe, Einschränkungen beachten und glücklich sein.
Und sich nicht vom durchaus vorhandenen Halbwissen einzelner TÜV-Heinis abschrecken lassen, sofern die des Lesens mächtig sind gibts auch nen Stempel.
Grüße, Frank
PS: Erinnert sei in dem Zusammenhang noch mit folgendem Zitat an den alten Lenin :
„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“
Zitat Ende!
Also: manche suchen Fehler, ich suche Lösungen. Und die CB hat gerade niegelnagelneuen TÜV bekommen!
Soviel dazu!
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