Zeitintervall bei Inspektionen innerhalb der Garantiezeit
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#42 Hallo erstmal,
ich kann nur jedem raten die Serviceintervalle bei Honda während der Garantie einzuhalten, was bewegt mich zu dieser Aussage ?
Folgendes:
Ich habe mein Motorrad (BJ 2017-Kauf 03.2017 im Oktober 2018 mit KM 1230 vom Vorbesitzer übernommen. Der 1000 Service wurde gemacht. Da ich nicht vorgehabt habe im Spätjahr 2018 große Fahrt zu machen habe ich den theoretischen Jahresservice 2918 übersprungen. Im April 2019 wurde ein großer Service gemacht, dabei wurde Speichenrost festgestellt, Mein Händler hat die Tauschanfrage an Honda eingestellt, und nach etlichen Wochen wurde mit Hinweis auf den fehlenden Service der Garantieanspruch abgewiesen. Ich erhielt ein Kulanzangebot mit Tausch zu 50 % Eigenbeteiligung, was laut Händler ca. 1200,- € kosten sollte.
Ich habe dankend abgelehnt und mir bei Ebay neue Felgen komplettbestückt (Bremsscheibe, ABS Sensor etc. ) besorgt.
Jeder kann das aber immer für sich selbst entscheiden.
Grüße aus dem schönen Schwarzwald,
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#44 ...Das ist mal eine konkrete Aussage, sogar mit Beispiel.
Frage:
Wann (Datum)wurde der 1000er KD gemacht?
Wann (Datum) in 2019 hast du den Antrag gestellt?
Die AT wurde vom Vorbesitzer am 12.04.2017 angemeldet und am 14.11.2017 hat er den 1000 Service, KM 1034 ausführen lassen.
Ich habe am 10.10.2018 mit KM 1228 übernommen. In 2018 wurde kein Service gemacht . Alle Arbeiten wurden bei Honda Händlern mit den OEM Materialien ausgefürht.
Am 11.04.2019 wurde die Jahresinspektion bei KM 4488 durchgeführt. Anfang Mai 2019 wurde der Kulanzantrag wegen den Speichen bei Honda eingereicht. Rest ist bekannt.
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#46 ok, alles klar.
Hat Honda noch genauer gesagt bis zu welchem Datum sie es übernommen hätten?
11/2018 innerhalb 12Monate zum vorherigen KD.
12/2018 innerhalb Folgejahr.
04/2019 innerhalb 2J Garantie.
05/2019 warst Du ja bereits außerhalb der Garantie.
Mich wundert es nur dass es für ein bekanntes Problem nicht übernommen wurde.
Gezwungen sind Hersteller demnach nur bei einem Rückruf....
Jetzt kommt noch hinzu, dass du, da gebraucht gekauft, nur Anspruch auf die freiwillige Garantieleistungen des Herstellers hast, und das sind dessen freiwillige Leistungen.
Bei Neukauf hättest du Anspruch auf gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Händler. (aber im Streitfall schwer durchzusetzen)....
Aber danke für deine Erfahrungen, werde ich in meine Entscheidung mit einbeziehen.
Grüße Klaus
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#49 Die AT wurde vom Vorbesitzer am 12.04.2017 angemeldet und am 14.11.2017 hat er den 1000 Service, KM 1034 ausführen lassen.
Ich habe am 10.10.2018 mit KM 1228 übernommen. In 2018 wurde kein Service gemacht . Alle Arbeiten wurden bei Honda Händlern mit den OEM Materialien ausgefürht.
Am 11.04.2019 wurde die Jahresinspektion bei KM 4488 durchgeführt. Anfang Mai 2019 wurde der Kulanzantrag wegen den Speichen bei Honda eingereicht. Rest ist bekannt.
Da ist aber dann die Formulierung "jährlich" auch wirklich nicht mehr anwendbar. Insofern hatte Honda recht - mal von der Bekanntheit des "Fertigungsproblems" abgesehen.
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#50 Alles anzeigen
Danke Dir! Als Laie sage ich mal, dass hier das als 1x im Kalenderjahr zu interpretieren ist. Hätte man den zwölf-Monats-Turnus ausdrücken wollen, so bietet die deutsche Sprache genug Möglichkeiten, dies ZWEIFELSFREI zu definieren. Also, ich entspann mich in dieser Angelegenheit: 1x im Jahr muss die Karre in die Werkstatt - egal ob zur passenden km-Leistung oder eben "nur so".
Und ich denke auch, dass H das genau so ausdrücken wollte - weil es einerseits genug Service garantiert und andererseits genug Flexibilität lässt, wenn km-Service und "Jahreszwang" dumm beieinanderliegen. -
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