Blitzer-App sind jetzt auch verboten. D.h. auch wer die Blitzerwarner-Funktion oder die -App zwar installiert aber gerade nicht in Betrieb hat,kann bestrafft werden. "betriebsbereit" (§ 23 Abs. 1b StVO) bedeutet, dass ein Blitzerwarner auch dann verboten ist, wenn er sich während der Fahrt problemlos einschalten ließe...
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