Radarwarner

  • #21

    Blitzer-App sind jetzt auch verboten. D.h. auch wer die Blitzerwarner-Funktion oder die -App zwar installiert aber gerade nicht in Betrieb hat,kann bestrafft werden. "betriebsbereit" (§ 23 Abs. 1b StVO) bedeutet, dass ein Blitzerwarner auch dann verboten ist, wenn er sich während der Fahrt problemlos einschalten ließe...

  • #22

    Ich kann nicht genau sagen, wie es frueher war, aber da sind einige. Ein paar aeltere sehen aus als ob da keiner mehr bruetet, aber ausprobieren will ich das nicht.

  • #23

    In Jena bekommt der Hersteller der Blitzersäulen (Jenoptik) pro Auslösung knapp 5 EUR vom Betreiber (Stadt Jena). Es soll motorradfahrende Zeitgenossen geben, die sich einen Spaß draus machen und immer wieder für entsprechende Kosten sorgen :D

  • #24

    § 23 Abs. 1c StVO verbietet die Verwendung von Geraetefunktionen zur Warnung vor Ueberwachungsmassnahmen. Ich denke nicht, dass die Apps selber damit verboten sind. Du koenntest vielleicht als Beifahrer (der nicht am Verkehr teilnimmt) waehrend der Fahrt mit der App spielen.

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