Radarwarner

  • #1
    Die deutsche Gesetzgebung verbietet Radarkamerawarnungen
    Die neue Straßenverkehrsordnung in Deutschland untersagt die Verwendung von Geräten, welche die Positionen von fest installierten und mobilen Radarkameras anzeigen.
    Gemäß dieser Regelung haben wir die Radarkamerawarnungen bei allen neuen TomTom GPS-Navigationsgeräten standardmäßig deaktiviert.
    Sie können die Warnungen jedoch für Fahrten außerhalb Deutschlands wieder aktivieren. Wir empfehlen, dass Sie die Radarkamerawarnungen vor und während Ihrer Fahrten innerhalb Deutschlands deaktivieren.


    Gilt ab 27.04.2020 lt. TOMTOM email von heute

    Gruß Karl

  • #2

    Hoffentlich vergessen wir es nicht zu deaktivieren 😎

  • #4

    Leider hab ich den Knopf für's Deaktivieren nicht gefunden 8o

    Ausserdem habe ich mich nie ausschließlich auf die angezeigten Radarfallen-Anzeigen verlassen. Die könnten auch sonst wo stehen.

    Deshalb immer: Obacht! ;)

    ne Rote mit DCT, auf CTA3; HS, CLS-Öler+Heizgriff-Kit; Jungbluth-Sitzbank; TOMTOM Rider400; Honda-Koffer; ~4,6 l/100km; Alu-Eigenbau:Gepäckplatte, Navi-Halter, Seitenständer- u. Bremshebelverbreiterung

    6 Forumstreffen 2018-2023 :prost:
    Vorher: Kawa KLR 650 A


    Carpe Diem :at4:

  • #5

    Weis jemand zufällig wie hoch die Strafe ausfällt wenn der Radarwarner nicht deaktiviert wird,

    lieber ein Paar Euronen weg als der Führerschein :D

  • #6

    Selbst vor dieser Regelung, also als es noch "Grauzone" war, war es wohl schon möglich, das Gerät, auf dem der Warner installiert war, einzuziehen.

    Ganz sicher weiß ich das aber nicht.


    Und die nächste Frage ist doch:

    Reicht das Deaktivieren?

    Oder sagt der Polizist: NeeeNeeeee, mien Jung, das ist da ja noch drauf! Du könntest dich warnen lassen...

    Und schwupp, ist mein Händie dann weg?

    1114592_3.png


    Hauptständer, TC, Stebel HUPE, OneOne Öler, Heed Sturzbügel, Nebelscheinwerfer MotoBozzo, Sitzbank von Petra


    :atblack:

  • #7

    Habs gefunden

    Der reine Besitz ist nicht strafbar.
    Somit ist das Navi mit Radarwarner im Auto an sich erlaubt. Wer jedoch bei der Benutzung solcher Funktionen erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg erwarten. In der Theorie darf die Polizei das Navi mit Warnfunktion sogar beschlagnahmen.
    28.02.2020

  • #8

    Nein, zwar kann man im Ordnungswidrigkeitenrecht grundsätzlich die Bestimmungen der StPO bezüglich Sicherstellung/Beschlagnahme anwenden, im Falle einer so niederschwelligen Ordnungswidrigkeit scheitert es dann aber an der Verhältnismäßigkeit.

  • #9

    Also, grundsätzlich bin ich sowieso der Meinung, dass man sich einfach an Verkehrsregeln halten sollte und wenn man sich darüber absichtlich oder versehentlich hinwegsetzt, muss man halt bereit sein, den Preis dafür zu bezahlen, aber nur aus Interesse: blitzen in DE nicht eh alle festinstallierten Radarfallen nur von vorne und Radarwarner sind damit für Zweiradfahrer komplett irrelevant?

  • #10

    Es gibt sie, die festinstallierten Radarfallen, die von vorne UND von hinten blitzen!

    Eine solche Kombination steht zum Beispiel am Sachsenring, an der alten Rennstecke aus Ri A4 in Ri neuer Rennstrecke.


    Peter aus L

    SD04 - 03/2016 - Tricolor - ABS - Schalter - OEM-Hauptständer  K60 Scout  Zumo 595 + "Vlad"

    Das ist mir wichtig -> http://www.zweirad-rallye.de/

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