Zulässige Gesammtbreite Motorrad

  • #1

    Hallo liebe Twin- Gemeide


    Wie in meiner Vorstellung versprochen, komme ich mit meiner ersten Frage, die mich nun schon eine Weile beschäftigt und ich leider noch keine befriedigende Antwort gefunden habe. Bei der geballten Ladung an Motorradfreunden und Reiseerfahrung in diesem Forum bin ich jedoch optimistisch.


    An meiner AS hatte ich die originalen Kunststoffkoffer dran. Ich weiss nicht, ob es Leute gibt, die sie mögen, ich mochte sie nicht.. popelige Verschlüsse, ungenau schliessend und von der Seite zu beladen.. lange Rede kurzer Sinn: Die Kunststoffkoffer sind verkauft und es kommen Alukoffer an das schöne Motorrad. So wie es aussieht werden es die Nomada von Holan PL.

    Nun zu meiner Frage;

    Weiss jemand von Euch die zulässige Gesammtbreite für Motorräder? In CH, A, D sollte es keine Probleme geben, da zw. 2m und 2.55m ... in Italien bin ich mir noch nicht schlüssig. Nach dem was ich mit meinen bescheidenen Italienischkenntnissen herausgefunden habe ist es wie folgt:

    Für Maschinen mit Typengeprüften Koffern (ab Werk) gilt 1.6m. Für alle anderen 1.0m..

    Kann das jemand so bestätigen? Oder hatte jemals jemand Probleme mit etwas weiter ausladenden Koffern?


    Freue mich über Antworten

    Gruss

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  • #3

    Willst du dir ein 3m breites Heck aus Koffern bauen oder warum diese Frage?


    Dein Heck wird hoffentlich nicht breiter als 1,10-1,15 werden selbst mit großen Koffern.


    Ich bin mir sicher, dass 95% der Kofferfahrer nicht unter 1m bleiben mit ihren Touratech, SW-Motech,Holan, ..... Koffern.

    Da hatte sicher noch keiner Stress.

  • #7

    Hey Iceman

    Das ging ja flink! :thumbup:

    Das Heck hätte eine Breite von 105 cm..

    Nun gibt es bestimmt breitere auf der Strasse, die evt in einigen Ländern abet "illegal" unterwegs sind. Da macht es m.M. nach Sinn, sich vorher einige Gedanken zu machen ;)

  • #9

    https://www.bussgeldkatalog.ne…lassungsordnung/32-stvzo/


    Für Krafträder und kleinere Kraftfahrzeuge gelten gesonderte Vorschriften. Krafträder, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Quad) dürfen eine zulässige Breite von zwei Meter nicht überschreiten. Mopeds und Mofas dürfen maximal einen Meter breit sein. Eine maximale Höhe von zweieinhalb Metern und eine maximale Länge von vier Metern sind vorgegeben.

    Fahrzeuge, die den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Abmessungen nicht entsprechen, sind auf Deutschlands Straßen für den Betrieb nicht zugelassen.

    Wer glaubt etwas zu sein, hört auf etwas zu werden.

    ;)🦁
    1471913_5.pngKTM 390 Adventure odometer_976615.png KM


    No to Rasicm !
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