Geplante Jahres-Laufleistung lt. Gutachter

  • #1

    Ein rücksichtslos rückwärtsfahrender Vierrädler hat meine SD04 auf einem Parkplatz über den Haufen geschoben. Der beauftragte Gutachter hat nun sein Werk vollendet und u.a. folgende interessante Textzeilen verewigt.



    Für mich verwunderlich ist, dass eine Reiseenduro mit einer Jahreslaufleistung von ca. 5.000 km gewertet wird. Was sagt ihr zu einer solchen Maßgabe bzw. Vorgabe?

    Für mich nicht einhaltbar. Ach ja, pro 10 km Mehrleistung wird 1 € Wertminderung berechnet ... was bei einer fünfstelligen Überschreitung selbstverständlich eine vierstellige Wertminderung zur Folge hatte.

  • #2

    Vorgabe??? Als 2018 meine RD07 geschrottet wurde hat eine solche Vorgabe nirgendwo im Gutachten gestanden.

    Wer hat den Gutachter beauftragt??? Die gegnerische Versicherung??


    Musst Du nicht akzeptieren, denn ...


    als Geschädigter hat Du das RECHT einen eigenen Gutachter zu beauftragen !

    Gruß Klaus :atblue:


    Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit; das Geheimnis der Freiheit ist Mut ... (Thukydides, griechischer Geschichtsschreiber, 5. Jahrhundert v. Chr.)

  • #5

    Ja, das obige Zitat aus dem Gutachten ist vom Gutachter der gegnerischen Versicherung.

    Zum Hintergrund: Der Gutachter stammt aus Bayern, die Versicherung aus Österreich, der Unfall war in Österreich, es gilt das österreichische Recht.


    Was sagen unsere AUT - Kollegen?

  • #6

    Die durschnittliche Kilometerleistung aller bei Mobile.de gelisteten 2016/17er SD-04s bei Haendlern passt ziemlich gut zu den 420km im Gutachten oben. Mehr als die Haelfte der Angebote haben unter 20,000km.

    Interessant waere doch, wie der berechnete Endwert im Verhaeltnis zu aktuellen Marktpreisen steht, ob Du also ein gleichwertiges Motorrad bekommen kannst. Wie sich die Summe dann im einzelnen zusammensetzt, waere mir fast egal.

  • #7


    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung??

    Wenn ja .... morgen anrufen, danach Anwalt einschalten!


    Ich hatte mal einen Unfall, in Deutschland, mit einem im Ausland zugelassenen und versicherten Fahrzeug.

    Damals, noch OHNE Rechtsschutzversicherung, haben DIE mir mit Rat und Tat weiter geholfen


    Vor allem nachfragen wie das EU - Recht ist, Berufung auf österreichisches Recht würde ich erst einmal, ohne Anwalt, NICHT akzeptieren



    Viel Glück

    Gruß Klaus :atblue:


    Das Geheimnis des Glücks ist Freiheit; das Geheimnis der Freiheit ist Mut ... (Thukydides, griechischer Geschichtsschreiber, 5. Jahrhundert v. Chr.)

  • #8

    Ist alles in Arbeit.

    Tatsächlich gilt erst einmal Landesrecht. Dies unterscheidet sich auch ein Stück weit vom deutschen Recht, z.B. Nutzungsausfallentschädigung u.ä. Dinge.

    Spannend finde ich trotzdem, dass ein deutscher Sachverständiger solche Aussagen trifft. In den Restwertlisten werden ja immer nur die Werte auf die Laufleistung umgelegt (zumindest beim Auto). Aber eine solche Vorgabe habe ich noch nicht gehabt.

    Ich warte mal ab, was die Spezialisten sagen.

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