Ich verstehe was du meinst, vielleicht klappt das auch so nicht, wir werden sehen.
Jedoch besteht der Beleg der Werkstatt in diesem Fall doch darin ein Messprotokoll der Arbeit der Rechnung beizulegen. Damit belegt die Werkstatt dann ihre korrekte Arbeit. Im Falle des Ventildeckels, welche Schraube sollte denn da verloren gehen, das sehe ich doch bei der Abholung ob alle Schrauben am Ventildeckel vorhanden sind. Und das die Zündkerzen wieder richtig eingeschraubt werden, soviel Vertrauen habe ich bei meiner Werkstatt auf jeden Fall.
Wenn du z. B. deine Gabelholme ausbaust um in der Werkstatt neue Gabelfedern einbauen zu lassen wird doch auch keine Probefahrt möglich sein weil die Holme ja von dir wieder eingebaut werden. Den Fall hatte ich schon und da gab es gar keine Diskussionen.
Aber, wir werden sehen. Drück mir die Daumen das es so klappt.
Klaus der mit der NT tanzt