Aktuelles Update zum Original-Thema:
Schweiz kann deutsche Raser künftig leichter zur Kasse bitten - Wirtschaft - SZ.de (sueddeutsche.de)
Falls kein Zugriff möglich sein sollte hier das Fazit des Artikels:
Raser und Falschparker aus Deutschland, die ihre Strafe für Verstöße in der Schweiz nicht beglichen, mussten bislang erst mit Konsequenzen rechnen, wenn sie wieder in das Land einreisten. Gerieten sie nämlich an der Grenze oder im Landesinneren in eine Kontrolle, glichen die Polizei- oder Grenzbeamten ab, ob es offene Forderungen gab. Wenn man nach einem Verstoß die Schweiz einfach mied, war es für die dortigen Behörden schwierig, die Forderung einzutreiben, weil es kein Vollstreckungsabkommen in Bußgeldsachen zwischen den beiden Ländern gab. Doch nach dem Bundestagsbeschluss könnte es damit bald vorbei sein.
Also liebe Freunde aus dem Norden: Am besten den schon mal vor dem Besuch in der Schweiz üben in welcher Gashandhaltung die 80 km/h auf Landstrasse konstant eingehalten werden!
Liebe Grüsse
Josefus