Beiträge von Hobbyfahrer


    Das ist aber schon recht viel Arbeit. Grundsätzlich ist der Austausch möglich und die Kappe als Ersatzteil verfügbar. Selbst wenn man es jetzt abschneidet, kann man später die Kappe wieder erneuern.

    Was ich absolut nicht verstehe ist, warum es keine Zusatzscheinwerfer gibt, die bei Schräglage/Kurven diese durch besondere LEDs besser ausleuchten. Gerade die bekannten teuren Systeme habe eine Schnittstelle zum Bus-System und bekommen, wenn vorhanden, die Schräglage über den Lagesensor mit. Es wäre also sehr einfach, dann die passenden Kurven-LEDs anzusteuern.


    Doch gehört dazu und du kannst das ja mal selbst recherchieren.


    Ich konnte das recherchieren:



    Die Rechtsprechung und Auslegung (z. B. durch das Kraftfahrt-Bundesamt, Polizei und Verkehrsgerichte) fasst „Fahrzeug“ funktional weiter:



    Darunter fällt:

    • Bekleidung mit reflektierenden oder leuchtenden Elementen → erlaubt

    • aktive Leuchten am Helm oder Körper, die nach außen abstrahlen → nicht erlaubt,

      da sie als nicht genehmigte lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug im Betrieb gelten.


    Das basiert auf:

    • § 23 Abs. 1 StVO („Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt sind und dass das Fahrzeug einschließlich Ladung vorschriftsmäßig ist.“)

    • In Kombination mit §49a StVZO ergibt sich: