Beleuchtung bei Nachtfahrten

  • #11

    Gerade im Kurvenverlauf betrachte ich die Gefahr durch Blendung als erheblich. Nervt mich selbst als Radfahrer bei anderen Radfahrern extrem, weil man für kurze Zeit gar nichts sieht.

  • #13

    In einschlägigen Kommentaren zum §49a findet sich keine Nennung von zusätzlichen Helmleuchten


    Das ganze getriggert vornehmlich aus dem Fahrradbereich


    Generell nicht verboten

    Vorgeschriebene Beleuchtung darf nicht ersetzt werden

    WICHTIG und deswegen unbedingt beachten: (Das meintest du sicherlich auch) Dritte dürfen durch die zusätzliche Beleuchtung nicht beeinträchtigt werden z.B. Blendung, weißes Licht nach hinten wirkend.....

  • #14

    Wenn du für den Straßenverkehr eine zugelassene Helmleuchte findest, lass uns bitte daran teilhaben. ;)

  • #16

    Ich habe mich, wegen meinem Brake Free Bremslicht, auch schon mit der Thematik „Beleuchtung am Motorradhelm“ beschäftigt.

    In Deutschland ist es z.B. Ländersache, wie mit dem Thema umgegangen wird und wie ein Ordnungsorgan das ganze sieht.

    Ein generelles Verbot gibt es nicht, es muß wie Papinator schon schrieb darauf geachtet werden, daß die Lichteinrichtung, weder ablenkt, stört oder für Verwirrung der anderen Verkehrsteilnehmer sorgt. In BaWü wird das Ganze z.B. „toleriert“, ist aber bei einer Verkehrskontrolle von der jeweiligen Person abhängig, welche die Kontrolle durchführt.

    Von daher ist es natürlich gut, wenn sich eine Leuchte im Falle eines „Nichtgefallens“ leicht entfernen läßt, bevor es mit einem Bußgeld endet. :twocents-mytwocents:


    Grüße aus dem wilden Süden,

    Allgeier72

  • #17


    Doch gehört dazu und du kannst das ja mal selbst recherchieren.


    Ich konnte das recherchieren:



    Die Rechtsprechung und Auslegung (z. B. durch das Kraftfahrt-Bundesamt, Polizei und Verkehrsgerichte) fasst „Fahrzeug“ funktional weiter:



    Darunter fällt:

    • Bekleidung mit reflektierenden oder leuchtenden Elementen → erlaubt

    • aktive Leuchten am Helm oder Körper, die nach außen abstrahlen → nicht erlaubt,

      da sie als nicht genehmigte lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug im Betrieb gelten.


    Das basiert auf:

    • § 23 Abs. 1 StVO („Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt sind und dass das Fahrzeug einschließlich Ladung vorschriftsmäßig ist.“)

    • In Kombination mit §49a StVZO ergibt sich:

  • #18

    Wir kommen da nicht auf einen gemeinsamen Nenner und das ist auch nicht schlimm und macht Kontrollen spannender….


    Ich hab so was nicht, brauch so was auch nicht und meine alten Finger finden die Schalter auch ohne Beleuchtung durch haptische Erinnerung…


    Am Fahrradhelm habe ich aber sowohl den weißen Scheinwerfer nach vorne als auch den roten nach hinten (natürlich zusätzlich zur vorgeschriebenen Beleuchtung) sowie Bremslicht über einen G-Sensor und gelbes Blinklicht ( natürlich nur ergänzend zum Handzeichen, da die Blinker nicht am Fahrzeug befestigt) https://www.amazon.de/dp/B0FHW…9kZXRhaWw&aref=uXOjZjJ1YU


    Bisherige Kommentare von Kontrollorganen… na sie werden wohl auch kaum übersehen ….


    Zeitschrift Motorrad hat zu der Grauzone auch eine Meinung https://www.motorradonline.de/…regelungen-gibt-es-nicht/

    Einmal editiert, zuletzt von Papinator ()

  • #19

    Fürs Fahrrad haben wir das nachfolgende und eventuell interessant für dich :)


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  • #20

    Die ganze Diskussion trifft bei mir genau den Nagel auf den Kopf.

    Da bei uns ab der Dämmerung, das Wild in ganzen Herden über die Straßen wandert, wäre mehr Licht echt eine Super Sache.

    Nebellampen möchte ich eigentlich nicht. Einerseits geht es mir um mehr Licht in jeder Lage und andererseits soll es auch legal sein.

    Ich finde das klasse was sich hier für Gedanken gemacht wird und wie jeder versucht das Problem bezahlbar zu lösen.

    Und wenn es geht auch möglichst legal.

    Zur Zeit erfüllt nur das System von Lone Rider https://www.lonerider-motorcyc…=r&variant=42154415226995

    alles was ich mir so vorstelle.

    Jedoch der Preis, ach herrje!

    Er ist zwar von 1000 jetzt etwas runtergegangen, jedoch sind und bleiben es zwei Lampen mit Steuerung.

    Es geht mir nicht darum ob man sich das leisten kann oder nicht. Es stell für mich einfach noch nicht den entsprechenden Gegenwert da.

    Es ist sicher möglich sich ein ordentliches System kostengünstig selber aufzubauen. Dann ist aber wieder sehr wahrscheinlich das Problem unsere reglementierungsfreudigen Behörden.

    Bin gespannt wann was für mich passt.

    Grüße vom Mittelrhein

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