Beiträge von bwm

    Du vergleichst hier doch aber Äpfel mit Birnen. Die wenigen 17er Restbestände werden halt gerade deutlich unter Liste raus geramscht weil ein Händler sich halt nicht das alte Modell in den Showroom stellen kann. Die sind in 1-2 Monaten alle abverkauft. Der Listenpreis dieses Jahr mit Tricolor oder CRF Rally lackierung sind 13.590€, mit DCT 14.690€. 10.000 sind also 27% oder 32% unter Liste. Für ein 2 Jahre altes Motorrad ist das völlig normal.
    Ganz im Gegenteil: die Preise sind dieses Jahr massiv gefallen. Vor 1 Jahr als ich meine gekauft hab wollte ich eine DCT haben und hätte für gebrauchte mit knapp 10.000km nur knapp 1000 Euro weniger bezahlt als neu, deshalb ist es neu geworden. Waren tatsächlich durch ein paar % Rabatt sogar noch weniger Differenz.


    Der Markt der gebrauchten ist halt auch noch nicht wirklich gesättigt. Das Ding ist erst 2 Jahre alt und Honda hatte aufgrund eines Erdbebens monatelang eine deutlich reduzierte Produktionskapazität.


    Wenn du so eine 2017er haben willst und kannst dann nimm sie doch. 11.300€ sind 14% Nachlass auf den letztjährigen Listenpreis, das ist ca 10% mehr als bei Honda direkt letztes Jahr möglich war. Das ist ein sehr gutes Angebot, das wie gesagt nicht lange verfügbar sein wird.


    Das wusste ich bisher nicht. Die Fahrzeugklassen am Anfang hatte ich auch gelesen aber ich wusste keine Übersetzung für die Buchstaben.
    Aber das ist ja die gesamte Regelung zu Luftreifen mit Tragindex, Bauweise, Geschwindigkeitsindex und so weiter. Wenn die als gesamtes nicht für Motorräder gilt dann frage ich mich, welche Verordnung eigentlich Motorradreifen regelt?

    Da stehen aber auch andere (deutlich niedrigere) Geschwindigkeitsindizes. Q=160km/h ist nämlich genau der, der für die POR Regelung benötigt würde. Allerdings ergibt der vom Vorderrad (S=180 km/h) keinen Sinn.
    Was hat denn die AS als eingetragene Höchstgeschwindigkeit?
    Ich würde das einfach mal bei Honda, dem ADAC und dem KBA gleichzeitig anfragen mit Verweis auf die Gesetzestexte und gucken was die alle so antworten.

    Du kannst aber auch ein Motorrad mit normaler Kupplung und Schaltung ohne Kupplung schalten. N in 1 braucht man die Kupplung und 1 in 2 sollte man auch machen aufgrund der Gefahr, dass der Gang im N stecken bleibt. Darüber einfach Last auf den Schalthebel bringen und Gas kurz zu machen (funktioniert nur unter Last im Antriebsstrang also du solltest am zügig beschleunigen sein, zumindest im Moment des hochschaltens).
    Runterschalten geht auch: aus der Motorbremse (wenn die Drehzahl noch nicht zu niedrig ist) Last auf den Schalthebel bringen und kurz das Gas auflupfen. Da braucht man etwas Übung für, um die richtige Menge Gas zu lupfen. Zu wenig und es knackt ein wenig im Getriebe (ist so ein Geräusch wie beim einlegen des ersten Ganges, also nicht schlimm), zu viel und du beschleunigst auf einmal im niedrigeren Gang. Wenn die Drehzahl schon zu niedrig ist geht der niedrigere Gang einfach so rein, ohne Gas auflupfen. Wieder Geräusche wie beim schalten in den ersten.
    Wenn man es aber richtig macht schalten sich die Gänge schneller und weicher als mit Kupplung.


    Falls jetzt einer mit Angst um sein Getriebe kommt: nichts anderes machen die Quickshifter. Die haben keine Aktoren für Kupplung oder Getriebe, die bedienen nur das Gas. Und das geht auch manuell.

    Ich glaube auch, dass die Box anders herum, als ursprünglich gedacht montiert ist. Die schräge war vermutlich dafür da, dem Kettenschutz beim einfedern genug Spielraum zu geben. Und ich hätte auch eher 2 Haken für die Last und einen für die Sicherung nach oben gemacht. Die Rechnung mit den 1,6t geht nämlich von erdbeschleunigung aus, also Last in Ruhe. Und von einer axialen Krafteinbringung in die Schraube. Wenn du aber beim offroad fahren bist wirkt ein vielfaches der Erdbeschleunigung auf den Koffer. Und die Last wirkt außerdem nicht in Schraubenrichtung.
    Ich denke, dass das halten wird aber eine Ingenieurstechnisch "schöne" Lösung wäre etwas anders ;)

    Dass diese Regelung für einspurige Kfz nicht gelten soll habe ich auch schon in einem Forum gelesen. Aber sowohl in der englischen Version (hier ist allgemein von vehicles die Rede) als auch in der deutschen Version (hier ist von Fahrzeugen die Rede) und habe ich keinen derartigen Hinweis gefunden. Fahrzeuge bzw vehicles schließt für mich grundsätzlich erstmal alle mit ein.


    Ich glaube nicht, dass sich an der Gesetzgebung etwas ändern wird. Aus dem gleichen Grund, warum die Reifenhersteller nicht vorher schon reagiert und die Regelung abschwächt haben. Motorräder und deren Reifen sind als Markt einfach zu unwichtig. Es gibt in Deutschland etwa 43 Mio PKW und etwa 4,3 Mio Motorräder. Aber Autos werden im Jahr im Schnitt etwa 15.000km bewegt, Motorräder dagegen nur etwa 2300km. Wir die Vielfahrer sind im allgemeinen gesehen deutlich in der Unterzahl. Die Mehrheit der Motorradfahrer bewegt ihr Moped 1 mal alle 2 Jahre zum TÜV und an einem schönen Sommertag wird dann die Harley auch mal 150km auf der Landstraße bewegt.
    Und damit ist denke ich die Lobby nicht stark genug.

    Hidiho
    Im F650 Forum wurde das eigenartigerweise schon umfangreich diskutiert (eigenartig deshalb, weil die Einzylinder F650GS dank 165 km/h Höchstgeschwindigkeit davon überhaupt nicht betroffen ist). Dabei hab ich jede Menge dazu recherchiert


    Was passiert ist: die Ausnahmeregelung für Winterreifen (Reifen mit geringerem Speed Index als Fahrzeug mit sichtbarem Sticker ist erlaubt) bestand und besteht weiterhin. Was geändert wurde ist die Definition eines Winterreifens, was für sich betrachtet sogar Sinn macht. Die früher als Winterreifen geltende M+S Kennzeichnung hängt nämlich nur von der Profilgestaltung ab, die jetzt gültige Berg-Schneeflocke dagegen von Profil und Gummimischung.
    Das macht wie gesagt für Winterreifen isoliert betrachtet sogar Sinn, weil so höhere Anforderungen an Winterreifen gestellt werden. Damit wurde aber versehentlich das Schlupfloch für offroad Bereifung auf starken Motorrädern geschlossen. Und ich denke, dass man davon ausgehen kann, dass ein Schlupfloch, das versehentlich geschlossen wurde, nicht absichtlich wieder geöffnet wird. Damit konnte man Reifen mit geringerem Speedindex ab sofort nur noch in weicher Gummimischung fahren (der K60 Silica zum Beispiel hat glaube ich die Berg-Schneeflocke) aber das will man ja nicht.


    Das ganze ist übrigens durch die Neuregelung auf EU Ebene gekommen. Das ist nicht aus Berlin, sondern aus Brüssel. Und gilt damit über kurz oder lang in allen EU Ländern.


    Aber


    In der gleichen Verordnung (nachzulesen auf englisch hier, Kapitel 4 im Annex II ist das interessante) gibt es eine andere Regelung für "professional offroad tyres" oder POR tyres. Diese dürfen, wie auch Winterreifen, mit einem Sticker und geringerer Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.
    Allerdings sind POR Reifen etwas strenger definiert.
    In dieser Verordnung stehen die Bedingungen drin:
    Minimale Profiltiefe 11mm (wobei ich nicht weiß, ob das nur im neuzustand gilt oder auch nach Benutzung!), Minimum 35% Negativprofil und höchstens einen Speed Index von Q=160 km/h. Der darüber aufgeführte "special use tyres" hat leider in der ersten Verordnung keine Freigabe für eine geringere Geschwindigkeit mit Sticker.


    Das heißt
    In Zukunft müssen entweder auch die "special use tyres" in die erste Verordnung übernommen werden und damit mit geringerem Speedindex mit Sticker fahren dürfen (bei min 11 mm Profiltiefe und min 35% Negativprofil) oder es wird über die bereits gültige POR Regelung laufen, für die aber der Speedindex höchstens 160 km/h sein darf.


    In der deutschen Version der ersten Verordnung steht die Regelung mit den offroad reifen auch drin, allerdings wurde hier "professional offroad tyres" fälschlicherweise mit "Geländereifen für den gewerblichen Einsatz" übersetzt.
    Da die EU bei der Veränderung solcher Gesetze eher schwerfällig ist gehe ich davon aus, dass die betroffenen Reifen in Zukunft über die POR Regelung zugelassen werden. Dann aber nur noch mit Speedindex Q.

    Dem meisten hier gesagten kann ich zustimmen.
    Bei den Bügeln vorne ist ein reinziehen über den Seitenständer nicht nötig, einfach gerade rein ziehen und möglichst gleichmäßig verspannen.
    Und ich hoffe, du hast nicht vor, auf dem Hänger 3 Motorräder zu transportieren. Das wird nämlich nichts. 3 Simson Moppeds kriegt man mit viel Glück nebeneinander hin. 3 Motorräder auf keinen Fall.
    Ansonsten drauf achten, dass sie wirklich gerade steht (aber das sollte mit dem Bügel kein Problem sein) und die Stabilität kriegst du vorne. Untere Gabelbrücke und möglichst im Winkel von ca 45 Grad nach vorne links und vorne rechts die Gurte ziehen. Und dann kräftig in die Federung ziehen. Ich mach immer tendenziell 70% vom Federweg. Liegt aber auch daran, dass ich Wippen mit Gummimatte verwende, die sich bei zu geringer Verspannung auf dem Hänger bewegen können. Hinten geht's eigentlich nur darum, das Hinterrad am hoppeln zu hindern. Da musst du nicht weit in die Federung rein.


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    Hier mal ein Video von der Motorrad. Allerdings würde ich den 7 Gurten widersprechen (4 reichen dicke) und dem Gang / Bremse. Wenn du richtig verzurrt hast (meine Gurte gehen immer nach vorne links, vorne rechts, hinten links und hinten rechts schräg vom Motorrad weg) dann kann das Motorrad nirgendwo hin. Und so bescheuert es klingt aber den abschließenden Ruckeltest mache ich auch immer. Motorrad und Hänger müssen eine Einheit darstellen.
    Von den Klemmschlossgurten bin ich kein großer Fan, glaube aber der Motorrad, dass die sich bewährt haben. Müssen aber zu den eigenen Verzurrpunkten passen. An meinem Hänger benötige ich zwingend sog. S-Haken zur Befestigung am Hänger. Also hab ich einen Ratschengurt mit S Haken und am Motorrad sone Endlos Schlingen oder Rundschlingen (0,5m nutzbare Länge) in Choker Konfiguration an den Befestigungspunkten. Auf der Produktseite die 2. Konfiguration ist Choker. Ich weiß nicht, wie man das sonst nennen kann.
    https://www.ladungssicherung.e…EaE5FJ_-CgohoCzC8QAvD_BwE