Hidiho
Im F650 Forum wurde das eigenartigerweise schon umfangreich diskutiert (eigenartig deshalb, weil die Einzylinder F650GS dank 165 km/h Höchstgeschwindigkeit davon überhaupt nicht betroffen ist). Dabei hab ich jede Menge dazu recherchiert
Was passiert ist: die Ausnahmeregelung für Winterreifen (Reifen mit geringerem Speed Index als Fahrzeug mit sichtbarem Sticker ist erlaubt) bestand und besteht weiterhin. Was geändert wurde ist die Definition eines Winterreifens, was für sich betrachtet sogar Sinn macht. Die früher als Winterreifen geltende M+S Kennzeichnung hängt nämlich nur von der Profilgestaltung ab, die jetzt gültige Berg-Schneeflocke dagegen von Profil und Gummimischung.
Das macht wie gesagt für Winterreifen isoliert betrachtet sogar Sinn, weil so höhere Anforderungen an Winterreifen gestellt werden. Damit wurde aber versehentlich das Schlupfloch für offroad Bereifung auf starken Motorrädern geschlossen. Und ich denke, dass man davon ausgehen kann, dass ein Schlupfloch, das versehentlich geschlossen wurde, nicht absichtlich wieder geöffnet wird. Damit konnte man Reifen mit geringerem Speedindex ab sofort nur noch in weicher Gummimischung fahren (der K60 Silica zum Beispiel hat glaube ich die Berg-Schneeflocke) aber das will man ja nicht.
Das ganze ist übrigens durch die Neuregelung auf EU Ebene gekommen. Das ist nicht aus Berlin, sondern aus Brüssel. Und gilt damit über kurz oder lang in allen EU Ländern.
Aber
In der gleichen Verordnung (nachzulesen auf englisch hier, Kapitel 4 im Annex II ist das interessante) gibt es eine andere Regelung für "professional offroad tyres" oder POR tyres. Diese dürfen, wie auch Winterreifen, mit einem Sticker und geringerer Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.
Allerdings sind POR Reifen etwas strenger definiert.
In dieser Verordnung stehen die Bedingungen drin:
Minimale Profiltiefe 11mm (wobei ich nicht weiß, ob das nur im neuzustand gilt oder auch nach Benutzung!), Minimum 35% Negativprofil und höchstens einen Speed Index von Q=160 km/h. Der darüber aufgeführte "special use tyres" hat leider in der ersten Verordnung keine Freigabe für eine geringere Geschwindigkeit mit Sticker.
Das heißt
In Zukunft müssen entweder auch die "special use tyres" in die erste Verordnung übernommen werden und damit mit geringerem Speedindex mit Sticker fahren dürfen (bei min 11 mm Profiltiefe und min 35% Negativprofil) oder es wird über die bereits gültige POR Regelung laufen, für die aber der Speedindex höchstens 160 km/h sein darf.
In der deutschen Version der ersten Verordnung steht die Regelung mit den offroad reifen auch drin, allerdings wurde hier "professional offroad tyres" fälschlicherweise mit "Geländereifen für den gewerblichen Einsatz" übersetzt.
Da die EU bei der Veränderung solcher Gesetze eher schwerfällig ist gehe ich davon aus, dass die betroffenen Reifen in Zukunft über die POR Regelung zugelassen werden. Dann aber nur noch mit Speedindex Q.