Du deutest halt die ganze Zeit an, dass du bei einem möglichen zukünftigen Verkauf den Unfall, der nach geltende Rechtsprechung klar einer war, nicht angibst. Wenn du das tatsächlich nicht tust, wirst du in dem Moment zum Betrüger. Völlig egal, was der Honda Händler da für einen Wisch ausgestellt hast.
Du bist klar der Geschädigte und der Umgang vom Händler mit der Geschichte ist mehr als unterirdisch. Es ist immer leicht, so etwas aus der Ferne zu sagen, aber ich hätte die Geschichte inzwischen an einen Anwalt übergeben. Nach dem, was ich hier gelesen habe, hat der Händler dein Motorrad beschädigt und weigert sich zum einen, den Schaden vollständig anzuerkennen (auch eine verbogene Scheinwerferaufnahme ist eine Beschädigung am Rahmen!) und außerdem, dich nach allgemein anerkannten Versicherungsgrundsätzen angemessen zu entschädigen (Wertminderung, da Unfallfahrzeug)
Er versucht stattdessen, dich mit Falschaussagen (kein Unfallfahrzeug) und einem rechtlich wertlosen Wisch abzuspeisen. Das ist absolut unterirdisches Verhalten des Händlers.
Du wirst erst dann zum "Täter", wenn du beim Verkauf einen Käufer betrügst. Wenn du aber den Unfall tatsächlich verschweigen solltest, ist der Fall mit dem Betrug rechtlich glasklar. Du könntest dann höchstens nach dem verlorenen Verfahren versuchen, dir deinen Schaden vom Händler wieder zu holen. Da er aber kein Anwalt ist und damit keine Rechtsberatung macht, ist der auch fein raus. "ich dachte, das wäre tatsächlich kein Unfall"
Wir versuchen gerade nur, dich davor zu warnen, was genau du da tust, wenn du den Unfall bei einem zukünftigen Verkauf tatsächlich nicht angibst.