Moin,
ich habe das mit einem PKW hinter mir der allerdings aus der EU stammt. Da du eine COC hast, die Papiere aus der Schweiz und evtl. noch Kopien der alten deutschen Papiere sollte das kein Problem sein. Du musst mit den Motorrad bei einer Prüfstellen vorstellig werden die eine Vollabnahme nach §??? (weiß nicht mehr welcher das war) machen kann. Dann bekommst du von dort die entsprechenden Papiere für die Wiederzulassung ausgestellt. Manchmal wollen die einen Eigentumsnachweis haben (Kaufvertrag...)
Mit den Papieren dann zur Zulassung und eine Neuzulassung durchführen lassen.
Kann durchaus sein das der Dekraprüfer deines Händlers eine solche Prüfung nicht durchführen darf.
Gruß Robert
