Alles anzeigenSchon wieder zur Elbe gefahren um leckeres Fischbrötchen zu essenIMG_20200802_123215_autoscaled.jpg
schön. Das erinnert mich daran meine Quickly mal wieder anzuwerfen und ihr ein Schild zu spendieren...
Alles anzeigenSchon wieder zur Elbe gefahren um leckeres Fischbrötchen zu essenIMG_20200802_123215_autoscaled.jpg
schön. Das erinnert mich daran meine Quickly mal wieder anzuwerfen und ihr ein Schild zu spendieren...
Btw der Temperaturanzeige darf man ohne Probleme einfach mal 3 Grad abziehen dann hat man einen realen Wert
Alles anzeigenund die sind wasserdicht ?
die kommt mit einer passenden Drybag die man rein tut.
Wer eine kleinere Alternative sucht um etwa ein wenig Kram wie Geldbeutel, Brille usw unterzubringen dem kann ich eine Beintasche empfehlen wie die hier https://m.louis.de/artikel/vin…r_article_number=10027846
Aber eher dann wenn sie reduziert sind. Das Ding passt super in das Dreieck vom Sturzbügel. Freilich keine 2x6l aber ich habe da immer mein Akkupack und die GoPro zum laden mitgefahren
Hmm ich bin von der NC700s welche ich mir als Fahranfänger 2012 gekauft habe letztes Jahr auf die 18er AT umgestiegen.
Irgendwie waren die Grenzen von der NC erreicht und mit 48Ps und den niedrigen Fußrasten die sie hat muss man schon allzuoft in den vollen Habg-Off gehen um bei anderen Maschinen hinterherzukommen. Ich wollte was höheres, stärkeres und etwa das auch im Gelände ein wenig zurecht kommt. In die AT habe ich mich sofort verliebt als sie rausgekommen ist und dann letztes Jahr im Frühjahr mal beim Freundlichen vorbeigetüdelt welche Maschinen er da hat da ich eh wenig Hoffnung hatte noch ne 2018er Tricolor irgendwo zu bekommen. Als er dann meinte er hätte noch ne Tricolor (check!) als Schalter (check!) da war das Ding schon ungefahren verkauft....
Ich weine einzig dem tollen Helmfach der NC hinterher. Da konnte man auf Touren alles wichtige sicher einpacken ohne irgendwelche schnöden und hässlichen Tankrucksäcke zu benutzen die dann teils am Ende doch nicht ganz 100% wasserdicht sind. Geile Szenerie? Deckel auf, DSLR raus, Foto und wieder rein ohne abzusteigen. Einen Schluck trinken? Deckel auf, Wasser raus und wieder rein. Wieder auf die dünnen Handschuhe wechseln? Deckel auf....
Habe die NC dann noch ein Jahr in der Garage gehalten weil ich noch hin- und hergerissen war ob ich sie nicht einfach einmotten will aber habe sie dann vor zwei Monaten an eine junge Fahranfängerin verkauft die bei der ersten Besichtigung schon glühende Augen bekommen hat.
Zusätzlich hatte ich bis heute keines der von einigen hier bemängelten Problemchen was ich aber eventuell auf mein Alter schiebe - gehöre noch zur Kategorie Jung-und-dumm ...
Ich sehe das Display bei jedem Sonnenstand hervorragend (aber auch schon bei der NC gab es viele Halbblinde die da Probleme hatten), stehe auf den Fußrasten als wären es Steigbügel, steige nach 10-12 Stunden vom Sattel als wäre ich gerade erst draufgestiegen, Windschild genau richtig (wenn ich leicht nach vorne gehe ist ruhe und wenn ich aufrechter sitze habe ich eine angenehme Brise), am Fahrwerk musste ich rein gar nichts ändern - ich fühle mich auf Schotter und Piste ebenso wohl wie auf tiefen, schnellen und engen Asphaltkurven wobei der K60 inzwischen schon ein wenig zu flattern anfängt....
Halt einen negativen Punkt habe ich vergessen was sich aber erst bei etwa 10.000km zeigte als ich das erste mal länger als n paar Kilometer auf der Autobahn(buuh) gefahren bin von Bari rauf. Das war der Luftzug vom Gabeltunnel der bei 110-120kmh meinen Helm zum vibrieren brachte. War eine halbe Stunde Arbeit zum beheben des Problems.
Ansonsten habe ich auch optisch noch keinen Moment gehabt wo ich sagen müsste „hm das muss ich ändern“ wie etwa die Schneckenaugen der NC.
Alles in allem ist das Moped aus meiner Sicht ein Traum
Alles anzeigenHallo,
ich überlege mir auch ob ich mir nächste Woche die Sturzbügel und die Motorschutzwanne kaufe.
Meine Frage: Schrenken die Sturzbügel oder die Wanne die Schräglagenfreiheit ein?
Ich fahre eine 1100 L Adventure Sports.
LG
HDM
Servus.
Kein Stück möchte ich behaupten. Aber man kann wenn der Schutz montiert ist hübsch die Füße hochlegen.
Alles anzeigen....Die Ausgangsfrage lautete ob OLLI dort fahren darf.
Ein ganz Klares NEIN
Denn hätte er einen gültigen Führerschein, wären ihm die Bedeutungen der Schilder bekannt.
Ergo: ohne Führerschein darf er mal garniergends mit einem Führerscheinpflichtigen Fahrzeug fahren.
hä was? Ist das jetzt auf die Schweiz speziell bezogen? Weil ansonsten gilt hier Tempo 30, Fahrzeuge über 7,5t dürfen nicht es sei denn sie haben ne Erlaubnis bzw sind Anrainer wie etwa Bauern usw und es wird nicht geräumt.
Das und nur das ist die Bedeutung der Schilder.
Alles anzeigen....80 % Strasse , 20 % Jurakies Wege und trockene Waldwege.
So ähnlich sieht es bei mir aus nur dass ich keinen Jurakies habe und auch gerne mal Schlamm auf m Weg nicht abgeneigt bin solange das Vorderrad nicht anfängt herumzuwerkeln wie bekloppt.
Alles anzeigen
Dünnes Eis...
Das Bayerische Waldgesetz spricht in §13 lediglich vom erlaubten "Betreten" des Waldes und ff von "Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt."
Konkreter wird das Bayerische Naturschutzgesetz:
Art. 23 I BayNatSchG:
Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Dem Fußgänger gebührt der Vorrang.
und ff dann:
Art. 52 IV Nr. 2 und 3 BayNatSchG:
Mit Geldbuße kann belegt werden, wer
…
1. auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt …
2. auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne Notwendigkeit fährt oder parkt …
„Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.“
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Artikel 3
Einteilung der Straßen, Verordnungsermächtigung
(1) Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Klassen eingeteilt:
-> 4.
Öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege (sonstige öffentliche Straßen nach Art. 53).
Ok das hätten wir schonmal -> Auch Feld- und Waldwege usw gehören zu den öffentlichen Wegen.
Nächster Punkt
Art. 23 I BayNatSchG:
Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Dem Fußgänger gebührt der Vorrang.
Hierbei wird wie im Text zu lesen von Privatwegen gesprochen welche aber auch als solche gekennzeichnet werden müssen und auf diese bezieht sich auch dieser Text damit zB Bauern usw nicht willkürlich einfach irgendwelche Wege an einem Fluss oÄ für Fußgänger, Radler usw absperren können. Wie genau der Gesetzestext zum freien Genuss der Natur genommen wird steht freilich auf einem anderen Blatt - siehe die Küste des Starnberger Sees... andere Geschichte.
Nächster Punkt
Art. 52 IV Nr. 2 und 3 BayNatSchG:
Mit Geldbuße kann belegt werden, wer
…
1. auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugtmit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt …
2. auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne Notwendigkeit fährt oder parkt …
„Nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben....“ -> sie sind aber öffentliche Wege nach BayStrWG.
Der zweite Punkt ist selbsterklärend und bezieht eher auf Wiesen usw über die man im normalfall und(!) wenn sie gemäht sind halt latschen kann was ich aber nicht gerade befürworte weil die Bauern da zumeist wenig Bock drauf haben.
Ich hoffe es ist (da am Handy verfasst) nicht zu unübersichtlich geworden - vielleicht überarbeite ich es optisch später mal am PC für einen angenehmeren Lesefluss - und freue mich auch über Kritik falls einer nicht mit meinen Schlüssen zufrieden ist
/edit
Ps.: das freilich entbindet einen nicht davon sich nicht wie ein Arschloch zu benehmen und etwa langsam Fußgänger zu passieren und etwa an Pferden mit gezogener Kupplung vorbeizurollen...
/edit2
Pps.: an den Threaderöffner. Ich denke mal in der Schweiz wird dies ähnlich sein wie hier. Wenn das Schild explizit schwerere Fahrzeuge ausschließt heißt es im Umkehrschluss dass leichtere erlaubt sind sonst wären diese ja auch per Schild ausgeschlossen. Wenn ein allgemeines Verbot per Gesetz gelten würde dann bräuchte es ja auch nicht das Schild für die Mühlen über 7,5t
Alles anzeigenHier ein Beitrag zum Befahren von Wald- u. Feldwegen. Gilt aber für Deutschland, wobei die einzelnen Bundesländer jeweils noch eigene Vorschriften machen können. https://www.bussgeld-info.de/befahren-von-waldwegen/
Ersichtlich ist, daß man Waldwege auch dann nicht "zum Spaß" befahren darf, wenn kein Verbotsschild extra darauf hinweist.
Das heißt aber, ich darf in den Wald, zum gucken wo mein zugeteiltes Brennholz sitzt. Ertappt oder kontrolliert wurde ich bisher dabei noch nicht
hier in Bayern ist es so (und so in etwa haben es mir die meisten Polizisten im Bekanntenkreis auch bestätigt) dass du auf allen Wegen fahren darfst die dir per Schild (roter Kreis - dich betreffend) nicht verboten werden und die man noch halbwegs mit einem zweispurigen Fahrzeug befahren kann
Für was du dort fährst ist dein eigenes Bier.