Beiträge von TheComedian

    Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.


    Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

    Artikel 3

    Einteilung der Straßen, Verordnungsermächtigung

    (1) Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Klassen eingeteilt:

    -> 4.

    Öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege (sonstige öffentliche Straßen nach Art. 53).


    Ok das hätten wir schonmal -> Auch Feld- und Waldwege usw gehören zu den öffentlichen Wegen.


    Nächster Punkt

    Art. 23 I BayNatSchG:
    Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Dem Fußgänger gebührt der Vorrang.


    Hierbei wird wie im Text zu lesen von Privatwegen gesprochen welche aber auch als solche gekennzeichnet werden müssen und auf diese bezieht sich auch dieser Text damit zB Bauern usw nicht willkürlich einfach irgendwelche Wege an einem Fluss oÄ für Fußgänger, Radler usw absperren können. Wie genau der Gesetzestext zum freien Genuss der Natur genommen wird steht freilich auf einem anderen Blatt - siehe die Küste des Starnberger Sees... andere Geschichte.


    Nächster Punkt

    Art. 52 IV Nr. 2 und 3 BayNatSchG:
    Mit Geldbuße kann belegt werden, wer

    1. auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugtmit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt …
    2. auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne Notwendigkeit fährt oder parkt …


    Nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben....“ -> sie sind aber öffentliche Wege nach BayStrWG.

    Der zweite Punkt ist selbsterklärend und bezieht eher auf Wiesen usw über die man im normalfall und(!) wenn sie gemäht sind halt latschen kann was ich aber nicht gerade befürworte weil die Bauern da zumeist wenig Bock drauf haben.


    Ich hoffe es ist (da am Handy verfasst) nicht zu unübersichtlich geworden - vielleicht überarbeite ich es optisch später mal am PC für einen angenehmeren Lesefluss - und freue mich auch über Kritik falls einer nicht mit meinen Schlüssen zufrieden ist :*


    /edit

    Ps.: das freilich entbindet einen nicht davon sich nicht wie ein Arschloch zu benehmen und etwa langsam Fußgänger zu passieren und etwa an Pferden mit gezogener Kupplung vorbeizurollen...:saint:


    /edit2

    Pps.: an den Threaderöffner. Ich denke mal in der Schweiz wird dies ähnlich sein wie hier. Wenn das Schild explizit schwerere Fahrzeuge ausschließt heißt es im Umkehrschluss dass leichtere erlaubt sind sonst wären diese ja auch per Schild ausgeschlossen. Wenn ein allgemeines Verbot per Gesetz gelten würde dann bräuchte es ja auch nicht das Schild für die Mühlen über 7,5t :)

    hier in Bayern ist es so (und so in etwa haben es mir die meisten Polizisten im Bekanntenkreis auch bestätigt) dass du auf allen Wegen fahren darfst die dir per Schild (roter Kreis - dich betreffend) nicht verboten werden und die man noch halbwegs mit einem zweispurigen Fahrzeug befahren kann :whistling:


    Für was du dort fährst ist dein eigenes Bier.

    Den Schutz bei mir erfüllt eine leichte Patina aus Staub, Dreck und Schlamm auf m guten Teil vom Moped und dem Kennzeichen.... Elefanten schützen sich doch so auch vor der Sonne!?

    ich fahre mit meinen Rund 90kg genau so wie sie mit übergeben wurde (was auch immer das für eine Position ist... never change a...) und fühle mich Pudelwohl. Mit beladenen Taschen für längere Touren gehe ich eine halbe Umdrehung bis eine Umdrehung strafer und das war es.

    Damit fahre ich in den Alpen alles was der K60 Scout hergibt und ebenso im Gelände umher und auch kleinere Sprünge macht das ganze ohne Murren mit ohne den Block zu küssen.


    Und nein da bist du in diesem Thread aus meiner Sicht gut aufgehoben...

    Phu das hört sich echt gruselig an. Zum Glück betrifft mich das augenscheinlich nicht da Schalter und ohne Tempomat.

    Kann es sein dass die ATs mit Tempomat eine ähnliche Funktion hat wie man sie auch bei Autos finden kann bei der man etwa auf Knopfdruck wieder auf die letzte eingestellte Geschwindigkeit hochbeschleunigt?

    Das würde aus meiner Sicht eventuell das Problem erklären in Kombination mit einer Fehlfunktion des Tempomaten. Dieser bekommt dann das Signal auf den letzten fixen Wert raufzubeschleunigen.

    Nur ein Gedanke meinerseits.

    Benutzt wird sie als Tourenschwein über Asphalt, Stock und Stein. Zum grillen zu fahren wo ich mit m Auto nicht mehr hinkomme und für diverse Blödeleien im Wald vom Kumpel wo ich aber eher das Nachsehen habe bzw nicht so weit gehen will wie die anderen auf der Cross und dem Trial.

    Ein klein wenig mehr als 200 kann ich bestätigen. Hatte den 12er vorletzte Woche.

    ^^ angewuatscht werde ich ezB eig immer nur wenn ich mit der NSU Max unterwegs bin. Das dann aber zuhauf.