Darf hier mit der ATAS gefahren werden?

  • #31

    Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.


    Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

    Artikel 3

    Einteilung der Straßen, Verordnungsermächtigung

    (1) Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Klassen eingeteilt:

    -> 4.

    Öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege (sonstige öffentliche Straßen nach Art. 53).


    Ok das hätten wir schonmal -> Auch Feld- und Waldwege usw gehören zu den öffentlichen Wegen.


    Nächster Punkt

    Art. 23 I BayNatSchG:
    Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Dem Fußgänger gebührt der Vorrang.


    Hierbei wird wie im Text zu lesen von Privatwegen gesprochen welche aber auch als solche gekennzeichnet werden müssen und auf diese bezieht sich auch dieser Text damit zB Bauern usw nicht willkürlich einfach irgendwelche Wege an einem Fluss oÄ für Fußgänger, Radler usw absperren können. Wie genau der Gesetzestext zum freien Genuss der Natur genommen wird steht freilich auf einem anderen Blatt - siehe die Küste des Starnberger Sees... andere Geschichte.


    Nächster Punkt

    Art. 52 IV Nr. 2 und 3 BayNatSchG:
    Mit Geldbuße kann belegt werden, wer

    1. auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugtmit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt …
    2. auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne Notwendigkeit fährt oder parkt …


    Nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben....“ -> sie sind aber öffentliche Wege nach BayStrWG.

    Der zweite Punkt ist selbsterklärend und bezieht eher auf Wiesen usw über die man im normalfall und(!) wenn sie gemäht sind halt latschen kann was ich aber nicht gerade befürworte weil die Bauern da zumeist wenig Bock drauf haben.


    Ich hoffe es ist (da am Handy verfasst) nicht zu unübersichtlich geworden - vielleicht überarbeite ich es optisch später mal am PC für einen angenehmeren Lesefluss - und freue mich auch über Kritik falls einer nicht mit meinen Schlüssen zufrieden ist :*


    /edit

    Ps.: das freilich entbindet einen nicht davon sich nicht wie ein Arschloch zu benehmen und etwa langsam Fußgänger zu passieren und etwa an Pferden mit gezogener Kupplung vorbeizurollen...:saint:


    /edit2

    Pps.: an den Threaderöffner. Ich denke mal in der Schweiz wird dies ähnlich sein wie hier. Wenn das Schild explizit schwerere Fahrzeuge ausschließt heißt es im Umkehrschluss dass leichtere erlaubt sind sonst wären diese ja auch per Schild ausgeschlossen. Wenn ein allgemeines Verbot per Gesetz gelten würde dann bräuchte es ja auch nicht das Schild für die Mühlen über 7,5t :)

    Africa Twin - 2018, NC 700s, NSU Max, NSU Super Fox, NSU Quickly

    3 Mal editiert, zuletzt von TheComedian ()

  • #32

    Hallo Matze. du schotters auch gern, darf ich vorsichtig Fragen wo denn zb. ? privat, off road parks nur mal so frag,,,, 8)

    SD09:wgirl::happy-bouncyyellow:

  • #33

    Wenn man das Video ansieht, dann sieht man, dass ohne viel Regulatorien auch die Welt sich weiter dreht.

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    Ich werde nur mal die Straße wie beschildert rauf und runter fahren. Das müsste legal sein. Ich muss sowieso schauen, wie ich zurecht komme. Auch habe ich einen Straßenreifen oben, der zwar auf der Forststraße sicher ausreicht, aber Skills und Profil werden sowieso nicht mehr zulassen. Die Seitenstraßen sind zwar alle auch gut ausgebaut, nicht befestigt, LKW tauglich, aber halt schon etwas steiler. Meine ATAS will ich da, auch wenn legal, nicht zerschrabbeln.

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

  • #35

    Der gute Jens

  • #36

    Mit der fetten Qualle von mir sicher schlechter als mit einer 8er AT und Schaltgetriebe und fast leerem Tank.

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

  • #37

    Die Koordinaten habe ich euch per Maps ja gegeben. Vielleicht fährt das jemand von euch mal, wenn er in der Gegend ist.

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

  • #38

    auch grundlos und nur weil er meint, er sei im Recht?

    2017er AT SD06 CRF1000L Rally Red, DCT. Anbauteile: TT-Nebel-SW, H&B-Motorschutzbügel unten, Kofferträgersystem "Lock-IT" von H&B, Honda Griffheizung und Hauptständer, selbst montierter Heck-Foto-Koffer.


    Speed has never killed anybody. Suddenly becoming stationary, that's what gets you.

    (Jeremy Clarkson)

  • #39

    ....Die Ausgangsfrage lautete ob OLLI dort fahren darf.


    Ein ganz Klares NEIN


    Denn hätte er einen gültigen Führerschein, wären ihm die Bedeutungen der Schilder bekannt.


    Ergo: ohne Führerschein darf er mal garniergends mit einem Führerscheinpflichtigen Fahrzeug fahren. :law-policered:

  • #40

    So eindeutig ist es nicht, wenn man bedenkt, dass das mit den unbeschilderten Straßen ist, die hier schon diskutiert wurden. ;)

    Jäger haben ihre Klischees nicht von ungefähr.

    Si natare non potes, numquam culpa subligaris est balnearis.

    :romance-caress:

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