Beiträge von janman666
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Super, dann hat es ja doch noch geklappt mit dem Hochladen. Wo hast Du die Kamera befestigt? Brustgurt?
Das Video ist ohne Motorsound. Waren die Windgeräusche zu stark?
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Zitat von Sammy
...Belgischen Grenze ein Riesen Enduroareal...
könnte dies hier gemeint sein?
http://www.stefans-enduroshop.…raining/endurogelande.htm -
Tut mir leid, die Aussage, dass das Befahren von Feldwegen generell tabu ist wird durch die Quelle zur Waldnutzung und einem Wiki-Auszug, welcher unvollständig ist, nicht wahr.
Es kommt nach wie vor auf die Widmung an. Fahr mal durch Mecklenburg-Vorpommern. Da gibt es durchaus Wege, welche unbefestigt sind und auf denen das Fahren erlaubt ist, weil diese öffentlich gewidmet sind.
In einem hast Du natürlich recht. Wenn in Deutschland kein Asphalt, Betonplatten oder Pflaster unter Dir sind, kann man nicht immer mit Sicherheit sagen, dass diese Wege auch in rechtlicher Hinsicht befahren werden dürfen. Dafür sind die Regelungen einfach zu komplex.
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Zitat von HaraldS50
Studiere mal die StVO. Es muss kein Schild in D da stehen. Feldwege sind generell tabu.
Herausforderung angenommen!In der StVO ist nichts diesbezügliches enthalten. Es ist lediglich folgendes geregelt:
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.Was eine Fahrbahn sein soll, ist nicht geregelt. Also die StVO hilft Dir da schon mal nicht weiter. In der Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist leider auch keine Begriffsdefinition enthalten.Die nächsten Rechtsquellen beziehen sich jetzt in meinem Fall auf Schleswig Holstein --> wenn dann würde ich hier abseits fahren wollen.
Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein
§2 Öffentliche Straßen
(1) Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.Hier findet sich wenigstens die Überschrift aus der StVO wieder und eine Definition, was eine Straße ist. Und siehe da, auch Wege fallen hierunter. Es kommt halt auf die Widmung an.
§6 Widmung
(1) Die Widmung von Kreis- und Gemeindestraßen sowie von sonstigen öffentlichen Straßen verfügt der Träger der Straßenbaulast. Die Widmung von Landesstraßen verfügt die obere Straßenbaubehörde. Soll ein anderer als das Land, ein Kreis oder eine Gemeinde Träger der Straßenbaulast werden, so verfügt die Widmung auf dessen Antrag die Straßenaufsichtsbehörde. Die erstmalige Einstufung in eine Stra- ßengruppe und Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke sind in der Verfügung festzulegen.
(2) Die Widmung ist von der verfügenden Behörde öffentlich bekannt zu machen.Tja, und wie bekomme ich bei Feldwegen heraus, dass etwas gewidmet wurde?
§ 41 Verwaltungsverfahrensgesetz: Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden.
(3) Ein Verwaltungsakt darf öffentlich bekannt gegeben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. Eine Allgemeinverfügung darf auch dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten untunlich ist.Man könnte jetzt also im Bundes- oder Landesanzeiger gucken. Ich tendiere zu folgendem. Wenn es wie eine nutzbare Straße/Weg aussieht, d. h. keine Schranken oder Schilder zu sehen sind, dann ist es auch eine Straße oder ein befahrbarer Weg.
Aber Achtung! Fremdes Eigentum darf ich natürlich trotzdem nicht befahren...ist ja nicht öffentlich und es gibt noch Einschränkungen nach den Landesnaturschutzgesetzen. In SH darf zum Beispiel der Strand nicht befahren werden.
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Zitat von ManfredK
Da der Tacho über einen Schrittmotor angesteuert wird, kann ich ihm zu jeder Impulszahl aus dem Getriebe eine beliebige Voreilung einprogrammieren.
Und welchen Sinn macht es, eine Programmierung wie oben im Diagramm vorzunehmen? -
Die Messwerte sind nicht plausibel. Die Abweichung kann nur linear steigen oder gleich bleiben. Hier sind es bei 143 km/h 13 km/h Abweichung und bei 150 km/h nur 9 km/h.
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Habe die 1000er zum Glück mit bei Verkauf reinverhandelt.
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Bevor es die AT gab war bei mir noch die MV Augusta Tourismo Veloce 800 eine Alternative. Bin diese aber leider nie Probe gefahren.
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Schöne Arbeit. Ist denn zwischen Scheibe und Strebe so viel Platz, dass Halterung und Mutter dazwischen passen, ohne dass es Kontakt mit der Scheibe gibt?