Beiträge von Kandidatnr2

    Nicht alles durcheinander bringen. Sonderrechte hat die Müllabfuhr. Blaulicht ist Wegerecht.

    Blaulicht in Zusammenhang mit dem Signalhorn bedeutet, dass die anderen Verkehrsteilnehmer "freie Bahn" gewähren müssen.

    Es ist ein Signal an die anderen Verkehrsteilnehmer. Der Blaulichtfahrer selbst erhält dadurch mehr Möglichkeiten - aber nicht unbedingt mehr Rechte. Über eine rote Ampel darf er dann zwar schuldfrei fahren, hat aber höchste Aufmerksamkeit zu beachten. Im Zweifel hat er Schuld, wenn er mit einem bei grün fahrenden Fahrzeug zusammenstößt.

    Das Problem ist viel profaner. Denn letztendlich geht es um Schadenersatz, wenn Du bei grün über eine Kreuzung fährst und von links kommt ein Rettungswagen, der nur Blaulicht an hat, aber kein Signalhorn. Wenn es zum Unfall kommt, weil Du das Blaulicht überhört hast, willst Du die Beule bezahlt haben.

    Wenn es um Vorschriften geht hilft immer ein Blick in den Gesetzestext ...

    Letztendlich geht es darum, in welchen Fällen man ein Bußgeld kassieren kann, wenn man einem Fahrzeug mit Blaulicht UND (oder ohne) Signalhorn keinen Platz gemacht hat (aus welchen Gründen auch immer).

    "Unangebracht" kommt in der Rechtsprechung nicht vor.