Beiträge von Kandidatnr2

    Das Problem ist viel profaner. Denn letztendlich geht es um Schadenersatz, wenn Du bei grün über eine Kreuzung fährst und von links kommt ein Rettungswagen, der nur Blaulicht an hat, aber kein Signalhorn. Wenn es zum Unfall kommt, weil Du das Blaulicht überhört hast, willst Du die Beule bezahlt haben.

    Wenn es um Vorschriften geht hilft immer ein Blick in den Gesetzestext ...

    Letztendlich geht es darum, in welchen Fällen man ein Bußgeld kassieren kann, wenn man einem Fahrzeug mit Blaulicht UND (oder ohne) Signalhorn keinen Platz gemacht hat (aus welchen Gründen auch immer).

    "Unangebracht" kommt in der Rechtsprechung nicht vor.