Beiträge von Kandidatnr2

    Es ging um die Verantwortung des Veranstalters - und wie man Veranstalter wird. Und Veranstalter kann man werden, wenn man Regeln aufstellt. So sind wir auf dieses Thema gekommen.

    Ich sag ja, so lange nichts passiert, ist alles gut. Wenn dann doch der Ersatzanspruch der Krankenversicherung durchschlägt, ist das Gejammere groß. Unser Zusammenleben wird immer mehr "verrechtlicht". Die juristischen Abteilungen werden immer größer. Die brauchen ihre Daseinsberechtigung.

    Auch das wirst Du nicht tun können. Der „Ausgeschlossene“ kann stundenlang hinter Dir herfahren, Dich überholen und sich überholen lassen. Als Privatmensch hat man auch keine Sanktionsmöglichkeiten. Man kann ihn nur doof finden. Das ist kostenlos.

    Die StVO ist darauf ausgerichtet, dass sich ALLE Verkehrsteilnehmer daran halten. Alle Verkehrsteilnehmer vertrauen darauf, dass alle sich an diese Regeln halten. In dem Moment, wo man hier regelnd eingreift, wird dieser Grundsatz der Allgemeingültigkeit außer Kraft gesetzt.

    Ich rate vom Aufstellen eigener Regeln ab. An aufgestellte Gruppenfahrtregeln muss sich niemand halten.

    Der Heino liegt leider falsch. Selbstverständlich wird durch das Aufstellen von Regeln in die StVO eingegriffen. Im Zweifel wird ein Überholverbot ausgesprochen, wo gar kein Überholverbot ist. Die StVO regelt das nämlich nicht durch Vereinbarungen, sondern durch Schilder. Dies ist ein hoheitlicher Akt. Spätestens, wenn „fremde“ Motorradfahrer die Gruppe überholen, wird das Ganze noch skurriler.

    Der Vorausfahrer sollte nicht anmaßend sein und etwas regeln wollen, was er nicht regeln darf. Deshalb entscheiden ja Gerichte in dieser besprochenen Art und Weise. Sie unterstellen eine Verabredung zu einem „abweichenden Verhalten“. Das kann man nicht wegwischen, indem man es durch Nichtwissen bestreitet. Aber all das ist egal, solange nichts passiert.

    Die Neigung bei Gruppenfahrten ging bisher immer dazu, das zu regeln. Versetzt fahre, Reihenfolge bestimmen, Überholverbot aussprechen, bestimmen wer Letzter ist.

    Das mag löblich sein, ist aber falsch. Denn hier wird regelnd in die StVO eingegriffen. Und das steht nur der Polizei oder dem Gesetzgeber zu. Also lieber nix regeln.

    Wesentlich ist, dass man nicht versucht mit den Mitteln einer Vereinbarung, die StVO außer Kraft zu setzen, sie zu ändern oder auf die eigenen Ideen zu reduzieren. Ganz im Gegenteil. In Vereinbarungen sollte immer darauf hingewiesen werden, dass die StVO gilt und sich jeder daran zu halten hat. Das gilt insbesondere auch für den Sicherheitsabstand.

    Das Reizvolle ist natürlich, wenn einer für alle bucht, gibt es bessere Preise.


    … und das „Problem“ sind in der Regel nicht die Mitfahrenden persönlich, sondern deren Versicherungen bis hin zur Kranken- und Unfallversicherung. Die wollen ihre Kohle zurück haben, wenn sie zahlen mussten.

    Für meine Ausfahrten hatte ich sogar kleine Prospekte gebastelt, Hotel gebucht, Karten und Übersichten zusammengestellt, Packlisten für das Gepäck erarbeitet und Tourenvorschläge gemacht. Und wie das so ist, jedes Jahr wurde das besser, ausgefeilter und umfangreicher. Dazu kam dann ab ca. 2008 auch eine Seite "Rechtliches". Neben dem Haftungsausschluss auch die Regelung, wie mit Fotos umgegangen werden darf (Urheberrechte, Veröffentlichungen im Internet u.s.w.) und dem Ausschluss, mich für veganes Essen verantwortlich zu machen. (Ein Koch in Südtirol behauptete, Südtiroler Schinken sei vegan!). Wenn man dann so eine Körnerpickerin dabei hat, kann das die gesamte Stimmung zerstören.

    Ich bin heute auch der Meinung, dass Südtiroler Schinken vegan ist. Zum Glück sind alle immer heil nach Hause gekommen.