Beiträge von Kandidatnr2

    Die Versicherung kann nicht versichern, dass die StVO außer Kraft gesetzt wird. Das geht einfach nicht. In dem Haftungsausschluss des Veranstalters müsste ausdrücklich stehen, dass die StVO gilt und jeder sich daran zu halten hat. Wenn aber für die Veranstaltung eigene Fahrregeln aufgestellt werden, z. B. ein Überholverbot oder ein versetztes Fahren, stellt man damit eigene Regeln abweichend von der StVO auf. Es ist dabei egal, ob die Regeln verschärfend oder mildernd von der StVO abweichen. Es gilt die StVO, man kann sie durch Vereinbarungen nicht ändern oder außer Kraft setzen.

    Ausnahme ist die Begleitung durch Polizei.

    Man kann als "Veranstalter" die Straßenverkehrsordnung nicht außer Kraft setzen. Sie gilt. Man kann sich nur entscheiden, gegen die StVO zu verstoßen. Deshalb ist diese Fahrerei in der Gruppe in zwei Reihen mit kurzem Abstand zum Vordermann eine "Verabredung zum Verstoß gegen die StVO". Das wird vorsätzlich begangen, also mit Wissen und Wollen. Der Beweis wird im Zweifel durch Zeugenaussagen geführt. Das können Mitfahrer sein, aber auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer.

    Ist doch logisch, dass eine Versicherung da aussteigt.

    Genau. Deshalb gilt der Verkehrsverstoß als "verabredet". Alle Teilnehmer der Gruppenfahrt haben sich darauf geeinigt. Das ist Vorsatz. Deshalb kein Geld von der gegnerischen Versicherung, wenn Dir einer hinten drauf fährt.