Entsprechende Urteile finden sich auch schon früher, etwa seit 2007.
Beiträge von Kandidatnr2
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Hallo Kandidatnr2,
was genau versichert denn dann eine Veranstalterhaftpflichtversiherung?
... das frag doch die Versicherung.
Jedenfalls keinen vorsätzlichen Rechtsverstoß. Der ist nicht versicherbar.
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Hallo ihr Lieben,
vielen Dank bis hierhin für eure lebhafte Beteiligung mit den Beiträgen.
Mein Dilemma ist immer noch die rechtliche Beurteilung. Ist der "Veranstalter" noch in irgend einer Form haftbar zu machen, obwohl Gruppenteilnehmer einen Haftungsausschluß unterschrieben haben (auch wenn z.B. die "offiziellen Abstandsregeln" nicht eingehalten wurden)?
Hat jemand von uns bereits für eine Gruppenausfahrt eine sog. "Veranstalterhaftpflichtversicherung" abgeschlossen und was deckt diese bei welchen Kosten genau ab?
Meine Versicherung konnte mir nicht helfen; bietet diese spezielle Vers. erst gar nicht an.
Es bleibt interessant, ich freue mich auf weitere Wortmeldungen. Danke!
lg
Rüdiger
Die Versicherung kann nicht versichern, dass die StVO außer Kraft gesetzt wird. Das geht einfach nicht. In dem Haftungsausschluss des Veranstalters müsste ausdrücklich stehen, dass die StVO gilt und jeder sich daran zu halten hat. Wenn aber für die Veranstaltung eigene Fahrregeln aufgestellt werden, z. B. ein Überholverbot oder ein versetztes Fahren, stellt man damit eigene Regeln abweichend von der StVO auf. Es ist dabei egal, ob die Regeln verschärfend oder mildernd von der StVO abweichen. Es gilt die StVO, man kann sie durch Vereinbarungen nicht ändern oder außer Kraft setzen.
Ausnahme ist die Begleitung durch Polizei.
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Man kann als "Veranstalter" die Straßenverkehrsordnung nicht außer Kraft setzen. Sie gilt. Man kann sich nur entscheiden, gegen die StVO zu verstoßen. Deshalb ist diese Fahrerei in der Gruppe in zwei Reihen mit kurzem Abstand zum Vordermann eine "Verabredung zum Verstoß gegen die StVO". Das wird vorsätzlich begangen, also mit Wissen und Wollen. Der Beweis wird im Zweifel durch Zeugenaussagen geführt. Das können Mitfahrer sein, aber auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer.
Ist doch logisch, dass eine Versicherung da aussteigt.
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Wir sind früher mit dem Harley Club oft mit 30 und (viel) mehr Mopeds unterwegs gewesen. Da brauchst du natürlich einen Haftungsausschluss um den "Veranstalter" freizustellen. Bei kleineren Gruppen sehe ich das eher unproblematisch. Habe auch noch nie gehört, dass eine Versicherung sich aus diesen Gründen um die Zahlung drücken würde. Eine Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes müsste man im Zweifelsfall auch nachträglich beweisen, was ich für sehr schwer halte. Das kann man ja nicht mal so pauschal in den Raum stellen, da wäre ja dann jeder Auffahrunfall automatisch ein Haftungsausschluss. Ich sehe so gut wie keine Motorradgruppe, egal wie groß, bei der "halber Tacho" durchgehend eingehalten wird.
Genau. Deshalb gilt der Verkehrsverstoß als "verabredet". Alle Teilnehmer der Gruppenfahrt haben sich darauf geeinigt. Das ist Vorsatz. Deshalb kein Geld von der gegnerischen Versicherung, wenn Dir einer hinten drauf fährt.
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Ich kenne diese Urteile und es sind nicht die ersten und einzigen.
Als Vorfahrer bestehe ich deshalb darauf, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Und bei fünf Motorrädern ist Schluss.
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Mehr als 380 habe ich mich bisher nicht getraut. SD 06 AT Schalter.
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Passt der in das Fach?
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Im Bett liegt Philips. Steht jedenfalls auf dem Bildschirm.
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Ich freue mich schon, wenn der oder die Vögel in Berlin sind.