Unabhängig von Stephans Reaktion hatte ich den Eindruck, dass er zunächst wirklich nur wissen wollte, ob und welche rechtlichen Grundlagen für Blaulcht PUR und MIT Martinshorn gelten. Dann ist das Ganze wohl etwas entgleist. Aber ich hab auch schon zwei Gläser Rotwein intus und vielleicht ist mir was entgangen.
Ganz unberechtigt fand ich die Frage nicht, wenngleich es jedem klar ist, dass man auch bei NUR-Blaulicht Platz macht. Lag selbst schon im Rettungswagen...