Alles anzeigenIch bin kein Rechtsexperte, aber wenn ich eine Ausfahrt organisiere, gehe ich davon aus, dass nach der StVO gefahren wird.
Ebenso erwarte ich, dass die teilnehmenden Fahrzeuge der StVZO entsprechen, ohne dass ich dieses kontrollieren muss.
Vielleicht sollte dies im Haftungsausschluß explizit erwähnt werden.
Ich möchte mir jedenfalls nicht unterstellen lassen, dass meine Gruppe nach Absprache und einvernehmlich, also bewußt vorsätzlich, gegen die Regeln der StVO verstößt.
Wenn ich als Organisator einer Tour, mit einem Bein im Gefängnis stehe, mit dem anderen Bein im Schuldenturm, muss ich vielleicht in Zukunft davon absehen, weitere Schwarzwaldrunden für unser Forum zu organisieren.
Das sehe ich ähnlich