Vieleicht um mal Klarheit zu schaffen.
Wie immer im Leben gibt es Praxis und Theorie.
Grundsätzlich und lt Gesetz sind sog. Sonderrechtsfahrten nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht zulässig.
In der Praxis sieht das schon mal anders aus.
In der Regel fahren RTW's und NAW's z.b im Krankenhausbereich ohne Martinshorn, um nicht dauernd Krach im Bereich des Krankenhauses zu machen ( hohes Verkehrsaufkommen von Blaulichtfahrzeugen)
Auch auf freien, oft nächtlichen Strecken bleibt das Horn gerne aus und wird durch Druck auf die Hupe bzw Sonderfußtaste z.b im Kreuzungsbereich oder bei Verkehr nur kurzzeitig benutzt . Die Feuerwehr und Polizei handhabt das ebenso. Dann gibt es Einsatzszenario wo "still " angefahren wird ( Selbstmörder, Brandstifter stellen, Täter überraschen wollen)
Grundsätzlich sollte man einem Fahrzeug mit blauem Blinklicht (ausgenommen Verbandfahrten, wird ebenfalls durch blaues Licht gekennzeichnet) in Ruhe die Bahn frei geben ( Ohne Vollbremmsung vor dem Einsatzfahrzeug). Rechts rannfahren und Blinker rechts anmachen signalisieren dem Fahrzeugführer das ihr ihn gesehen habt. Aufpassen es könnten noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.