Tja, es kann sowohl als auch sein. Als Käufer will natürlich wissen, wem ich das Geld überweise.
Zwei Beispiele aus meine Praxis:
Ich habe z.B. gerade wieder "blind" (aufgrund von Bildern und Beschreibung) ein Zweirad gekauft, das ich nächste Woche abholen werde. Das Geld werde ich jedoch Cash mitnehmen ("Zug um Zug"). Nie würde ICH das im Voraus überweisen.
Im Gegenzug habe ich vor einer Woche meine 690er KTM Enduro R verkauft und der Käufer hat mir tatsächlich den gesamten Kaufbetrag im Voraus überweisen. Und das war ein fünfstelliger Betrag. Er ist jedoch vorher vorbeigekommen, hat die Maschine besichtigt und durfte sie auch Probefahren. Wir haben uns zwei Stunden unterhalten. Schlussendlich hatte er jedoch selber nichts in der Hand, nicht mal eine Kopie des Ausweises, nur mein Wort, dass ich sie ihm gestern Abend selber zu ihm bringe, was ich natürlich auch getan habe.
Bei deiner Anfrage verwirrt mich der erste Satz und natürlich die Rechtschreibung. Er kann wegen der Arbeit das Motorrad nicht anschauen, aber Zeit zum fahren hat er dann? Ich würde dem nicht trauen, ich denke das dient nur zum "anfüttern". Wenn er deine Angaben hat wird das nächste sein, dass er wegen irgend einem "Problem" eben doch nicht im voraus überweist und dir schreibt, dass der Kurier bei Abholung bezahlt.