Beiträge von blitz

    Falsch...wenn die person mit dem Fz ausser land ist können die CH Behörden ausser einschreiben senden und drohungen wegen zwangshaft nichts veranlassen. Es wird in D nichts vollstreckt...die D Behörden helfen nur bei der halterermittlung und überbringen Bilder und Anzeige der Eidgenossen

    Für mich ist gar nichts klar gewesen...wollte einfach mal reinhören wie ihr das einschätzt aber nach jetziger faktenlage ist zahlen nicht unbedingt nötig da man mich hier in D nicht belangen kann...diese Informationen habe ich seit gestern eroiert...auf allen mir zur Verfügung stehenden Quellen

    Danke und Gruß

    Diese Geldstrafe aus der CH kam auch ohne einschreiben...die italienischen Behörden schreiben immer mit einschreiben (also Unterschrift bei Empfang) also hab ich dieses Schreiben zur verkehrswiderhandlung gar nicht bekommen...könnte ich erst mal behaupten

    Ja deutsche ermittlungsbeamte (Polizei) kommen und stellen fest und geben weiter...aber es kann in D nichts vollstreckt werden,

    Heißt die Schweizer Behörden drohen dann mit saftigen Geldbußen(das 3 fache und mehr) und bis zu 3 Tage zwangshaft können aber nichts vollstrecken solange die dich nicht in der CH antreffen...das ist mein Kenntnisstand bisher