Alles anzeigen30 bis 130
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Alles anzeigenNoch einmal, am Ende zahlst Du, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Nur ein Beispiel :Deutscher BMW Fahrer wurde in der Schweiz massiv zu schnell geblitzt. Das Fahrzeug wurde sichergestellt, da der angeklagte zu keinem geichtstermin erschien, der BMW versteigert zu Gunsten der Kosten. Wurde damals in allen Zeitungen berichtet. Ganz so einfach ist es also nicht, einfach zu ignorieren.
Falsch...wenn die person mit dem Fz ausser land ist können die CH Behörden ausser einschreiben senden und drohungen wegen zwangshaft nichts veranlassen. Es wird in D nichts vollstreckt...die D Behörden helfen nur bei der halterermittlung und überbringen Bilder und Anzeige der Eidgenossen
Lieber Administrator,
lass den Vorhang runter,
Danke allen und Gruß
Ich werde berichten...
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Ich verstehe nicht wozu du hier diesen Beitrag gestartet hast. Du fragst nach Rat und die meisten sagen du sollst zahlen - dann kommt von dir bloß "Ich zahl nix". Für dich war wohl von Anfang an klar, dass du nicht zahlen willst also wozu dann die Frage?
Abgesehen davon hast du den Fehler gemacht und nicht irgendein Schweizer (Polizist). Man weiß, dass die Strafen in Schweiz sehr hoch sind also sollte man sich tunlichst an die Regeln halten wenn man nicht zahlen will.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende!
Für mich ist gar nichts klar gewesen...wollte einfach mal reinhören wie ihr das einschätzt aber nach jetziger faktenlage ist zahlen nicht unbedingt nötig da man mich hier in D nicht belangen kann...diese Informationen habe ich seit gestern eroiert...auf allen mir zur Verfügung stehenden Quellen
Danke und Gruß
Alles anzeigenOhne Alles durchzulesen, wenn Du nicht zahlst, wirds zum Schluss viel teurer.
Aber nur auf dem Blatt Papier...nicht physisch, denn keine deutsche Behörde wird das vollstrecken
Alles anzeigenDas SEK ist nicht wirklich das Problem .... öffne nur rechtzeitig die Türe
Gruß
Sile
Ja die haben immer diesen grobmotorischen Schlüssel dabei...
Alles anzeigenOkay , aber bedenke das SEK.........................
Ja ich weiß schon...abends in st.moritz einchecken und nachts erfolgt der Zugriff...
Alles anzeigenwar das doch nicht ein Einwurfeinschreiben, der Postbote quittiert und das gilt dann amtlich als zugestellt...........
Nein ganz normale post...
Diese Geldstrafe aus der CH kam auch ohne einschreiben...die italienischen Behörden schreiben immer mit einschreiben (also Unterschrift bei Empfang) also hab ich dieses Schreiben zur verkehrswiderhandlung gar nicht bekommen...könnte ich erst mal behaupten
Ja deutsche ermittlungsbeamte (Polizei) kommen und stellen fest und geben weiter...aber es kann in D nichts vollstreckt werden,
Heißt die Schweizer Behörden drohen dann mit saftigen Geldbußen(das 3 fache und mehr) und bis zu 3 Tage zwangshaft können aber nichts vollstrecken solange die dich nicht in der CH antreffen...das ist mein Kenntnisstand bisher