Alles anzeigenNoch einmal, am Ende zahlst Du, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Nur ein Beispiel :Deutscher BMW Fahrer wurde in der Schweiz massiv zu schnell geblitzt. Das Fahrzeug wurde sichergestellt, da der angeklagte zu keinem geichtstermin erschien, der BMW versteigert zu Gunsten der Kosten. Wurde damals in allen Zeitungen berichtet. Ganz so einfach ist es also nicht, einfach zu ignorieren.
Falsch...wenn die person mit dem Fz ausser land ist können die CH Behörden ausser einschreiben senden und drohungen wegen zwangshaft nichts veranlassen. Es wird in D nichts vollstreckt...die D Behörden helfen nur bei der halterermittlung und überbringen Bilder und Anzeige der Eidgenossen