Beiträge von powermanager

    Ja, das Bild habe ich gesehen. Ich habe mich gefragt, wenn das so ist, warum schalte ich nicht mit dem Relais direkt den Massepol der Hupe auf den Rahmen? Dann würde ich mir doch das plus-Kabel von der Batterie bis zur Hupe sparen.

    Genau das ist die einfachste Methode. Allerdings machen viele den Fehler, dass sie sich zu weit weg von dem Motorrad stellen. Wenn man sich nah an das Motorrad heran stellt, dann kann man mit dem Knie einfach über die Sitzbank gleiten selbst wenn man sehr klein gewachsen ist.

    Weil es bei einen geringen Bewegung sofort eine Mindestbeschleunigung gibt

    - und weil es mit Ride-by-wire fast unmöglich ist mit DCT 30 km/h zu fahren

    - und weil es ohne Tempomat für mich nicht wirklich Sinn macht

    - und weil ein Sturz dann unnötig teurer wird, wenn der Gasgriff in Mitleidenschaft gezogen wird

    - und …


    Vielleicht bin ich aber auch nur oldschool :)

    Ich dachte auch alle 1100er hätte „Drive by wire“. Was bringt es dann den Gasgriff aufzudrehen? Soll damit das Poti von Oxid befreit werden? Was kann da neu angelernt werden?


    Anmerkung : ich hasse den elektronischen Gasgriff an meiner 1000er ATAS… Allerdings hatte Sie vorgestern keine Startprobleme. :)


    Grüße

    Hallo,


    Das Oszi-Bild würde mich auch interessieren. Ich kann mir vorstellen, dass die Hupe kein linearer Verbraucher ist :)


    Grüße


    Bruno

    Hallo Axel,


    Das wird leider mißverständlich bei den Händlern angegeben. Anwort von Hella: auf meine Anfrage „Bei dem Set mit Hella Artikelnummer 3AM 922 000-971 wird die Leistung mit 42 Watt je Horn angegeben.


    Also haben beide Hörner zusammen 84W. Irgendwoher muss die Mehrleistung an dB ja auch kommen. :) Deine Messung müsste folglich irgendwo bei 7 A liegen, wenn beide Hörner tröten.


    Grüße

    Hi,


    Ich muss das alte Thema hier nochmal eröffnen:


    Die von Sokrags (s.o.) zitierte Passage in der STVZO §50 gibt es in der aktuellen Version nicht mehr. Auch findet sich das Wort „Gitter“ o.ä. nicht mehr in der STVZO.


    Das würde doch bedeuten: Wenn es nicht verboten ist, dann müsste ein Scheinwerfergitter doch erlaubt sein :)


    Jedenfalls kann ich auch in anderen Passagen wie z.B. §22a „Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile“ oder § 30c „Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme„ nichts finden, was dem Anbau eines Scheinwerfer Gitters entgegensprechen würde, solange es keine scharfen Kanten hat.


    Grüße